Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Weinblatt setzt sich aus mehreren Codeebenen zusammen. Die folgende Tabelle zeigt den hierarchischen Aufbau vom Abschnitt bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen2008
- Unterpositionandere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008 19200891
- Unterpositionandere200899
- Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Alkohol20089941
- Kombinierte Nomenklaturohne Zusatz von Zucker20089972
- Kombinierte Nomenklaturandere20089999
- TARICWeinblätter2008999911
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Weinblatt
Der HS-Code für Weinblatt lautet 2008.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2008.99.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2008.99.99.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2008.99.99.19.0.
Einreihung von Weinblatt nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Weinblättern in Position 2008 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Einreihung in Unterpositionen). Weinblätter sind genießbare Pflanzenteile, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht wurden (Einlegen in Salzlake ohne Essig oder Zuckerzusatz). Die spezifische TARIC-Unterposition 2008 99 99 11 erfasst nur Weinblätter der Sorte Karakishmish mit exakten chemischen Parametern; alle übrigen Weinblätter fallen in die Auffangposition 2008 99 99 19.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Weinblatt
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWeinblätter mit Essig/Essigsäure, ohne Zusatz von Zucker | 2001.90.97.21.0 | 18,4 % |
| Alternative EinreihungWeinblätter mit Essig/Essigsäure, andere | 2001.90.97.29.0 | 18,4 % |
| Alternative Einreihungblanchierte Weinblätter Gattung Karakishmish mit spezifischen Salz-/Säurewerten | 2008.99.99.11.0 | 18,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Weinblatt (2008) ≠ Weinblätter mit Essig/Essigsäure, ohne Zusatz von Zucker (2001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinblatt bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Weinblatt (2008) ≠ Weinblätter mit Essig/Essigsäure, andere (2001) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinblatt bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Weinblatt (2008) ≠ blanchierte Weinblätter Gattung Karakishmish mit spezifischen Salz-/Säurewerten (2008) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Weinblatt bleibt die Zolltarifnummer 2008.99.99.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Weinblatt (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI41042/24-1 | Weinblätter mit Reis-Füllung (gefüllte Dolmadakia) | 2008.99.99.19.0 |
| DEM/3820/04-1 | Gefüllte Weinblätter mit Reisfüllung | 2008.99.99.19.0 |
| DE18302/16-1 | Gefüllte Weinblätter mit Zwiebel-Reis-Füllung | 2008.99.99.19.0 |
| DEBTI22106/20-1 | Weinblätter mit Zwiebel-Reis-Füllung (Neuerteilung) | 2008.99.99.19.0 |
| DEBTI27896/22-1 | Gefüllte Weinblätter mit überwiegend Zwiebelfüllung (Gemüse) | 2008.99.99.19.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
18,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 18,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 18,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 18,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 14,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 18,4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Weinblatt
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Weinblatt.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Hier finden Sie verwandte Produkte mit ihren Zolltarifnummern.