Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus dem folgenden hierarchischen Aufbau des Zolltarifs ab.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionGesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2915
- ZolltarifnummerPropionsäure, ihre Salze und Ester
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Propionsäure
Der HS-Code für Propionsäure lautet 2915.50 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.50.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.50.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.50.00.00.0.
Einreihung von Propionsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für die Ausfuhr von Propionsäure gilt die Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Code 751). Die REACH-Einfuhrkontrolle (Code 761) ist bei der Einfuhr zu beachten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Propionsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren | 2915.90.00.00.0 | 4,2 % |
| Alternative EinreihungAmeisensäure, ihre Salze und Ester | 2915.11.00.00 | 4,2 % |
| Alternative EinreihungEssigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid | 2915.21.00.00 | 4,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Propionsäure (2915) ≠ andere gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Propionsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Propionsäure (2915) ≠ Ameisensäure, ihre Salze und Ester (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Propionsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Propionsäure (2915) ≠ Essigsäure und ihre Salze; Essigsäureanhydrid (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Propionsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.50.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Propionsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE13598/11-1 | Natriumpropionat, das Natriumsalz der Propionsäure (CAS 137-40-6), Reinheit mind. 98,5 %, weißes Pulver. Eingereiht in Position 2915. | 2915.50.00.00.0 |
| DEK/465/04-1 | Natriumpropionat, Propionsäure-Natriumsalz, pulverförmig, als Nahrungsergänzung. Eingereiht in Position 2915. | 2915.50.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,2 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
Zollrechner
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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