Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelVERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN21
- PositionZubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf2103
- Unterpositionandere210390
- Kombinierte Nomenklaturandere21039090
- TARICandere2103909081
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Curry-Paste
Der HS-Code für Curry-Paste lautet 2103.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2103.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2103.90.90.89. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2103.90.90.89.0.
Einreihung von Curry-Paste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Curry-Paste folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Curry-Paste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Nur bei getrockneten, rieselfähigen Gewürzmischungen ohne Öl- oder Feuchtigkeitsanteil.Curry als trockene Gewürzmischung | 0910.91.05.00 | 7,7 % |
| Wenn die Paste Tomatenmark oder Tomatenpüree enthält.Tomaten enthaltende Würzmittel | 2103.90.90.11 | 7,7 % |
| Wenn der Glutamatgehalt mindestens 50 % der Trockenmasse beträgt.Mononatriumglutamat-haltige Würzmittel (≥50 GHT Trockenmasse) | 2103.90.90.81 | 7,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Curry-Paste (2103) ≠ Curry-Gewürzmischung (trocken) (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Curry-Paste bleibt die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei grundlegend anderer Beschaffenheit möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitCurry-Gewürzmischung (trocken) | 0910.91.05.00.0 | 7,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Curry-Paste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI51813/23-1 | Rote Curry Paste | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI20522/24-1 | Grüne Currypaste | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI40723/20-1 | Rote Curry Paste | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI40704/20-1 | Grüne Curry Paste | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI5716/24-1 | Grüne Curry Paste | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI40730/20-1 | Gelbe Curry Paste | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI25881/22-1 | Würzmischung für Gelbes Thai Curry (mit Currypaste als charakterbestimmend) | 2103.90.90.89.0 |
| DEBTI27810/21-1 | Würzmittel für Curry-Gerichte | 2103.90.90.89.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
7,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 7,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 7,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 7,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse | Strenge Prüfung: Enthält die Ware gentechnisch veränderte Organismen? Eine Zulassung ist erforderlich. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Curry-Paste
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Curry-Paste mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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