01Tarifbaum
Welche Warennummern gehören zu Position 8302?
Die Position ist nach Warenart in Unterpositionen gegliedert. Scharniere gehören in 8302.10, Laufrädchen oder -rollen in 8302.20 und andere Beschläge und ähnliche Waren für Kraftfahrzeuge in 8302.30. Unter der Gruppe andere Beschläge und andere ähnliche Waren stehen Baubeschläge in 8302.41, andere Beschläge für Möbel in 8302.42 und andere in 8302.49. Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren sind in 8302.50 erfasst, automatische Türschließer in 8302.60.
Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 8302.20Laufrädchen oder -rollen
- 8302.20.00.10.08302.20.00.90.0
- 8302.30andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge
- 8302.30.00.20.08302.30.00.90.0
- 8302.42andere, für Möbel
- 8302.42.00.10.08302.42.00.90.0
- 8302.60automatische Türschließer
- 8302.60.00.10.08302.60.00.90.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 10 Warennummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
02Typische Waren
Typische Waren in Position 8302
38 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8302. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Metall-Halterung – 8302.50.00.00.0
Messingware – 8302.42.00.90.0
Türgriff – 8302.41.10.00.0
Möbelbeschlag – 8302.42.00.90.0
Scharnier – 8302.10.00.90.0
Türriegel – 8302.41.10.00.0
Metall-Einrichtungsteil – 8302.42.00.90.0
Rolladenführungsschiene – 8302.41.50.00.0
Beschlag – 8302.10.00.90.0
Fenstergriff – 8302.41.50.00.0
Rolle – 8302.20.00.90.0
Schiene – 8302.41.90.00.0
Türschließer – 8302.60.00.90.0
Vorhangschiene – 8302.41.90.00.0
Türscharnier – 8302.10.00.90.0
Metallbeschlag – 8302.49.00.99.003Maßnahmen
Maßnahmen in Position 8302
Rechts: wie viele der 10 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.
04Rechtsgrundlagen
Anmerkungen zu Position 8302
Anmerkungen (7)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
2. Als „Laufrädchen oder -rollen“ im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm.
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-670/1927.02.2020 | Gardinenstangen aus unedlen Metallen gehören in die Warennummer 8302.41.90, sofern es sich nicht um Profile, Rohre oder Stäbe handelt. |
| C-272/1411.06.2015 | Das Urteil legt die Kombinierte Nomenklatur für einen Artikel mit beweglichem Kinderschutzgitter aus. |
| C-99/2008.03.2021 | Komponenten für Gardinenstangen aus Metall in Form fertiger Rohre (lackiert, vernickelt, verchromt) gehören in die Warennummer 8302.41.90. |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern in Position 8302
Vier der zehn Warennummern der Position 8302 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.
- 01.01.20098302.41.10.00.0eingeführt · für Türen
- 01.01.20098302.41.50.00.0eingeführt · für Fenster und Fenstertüren
- 01.01.20098302.41.90.00.0eingeführt · andere
- 01.01.19728302.50.00.00.0eingeführt · Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Position 8302
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile