Zum Hauptinhalt springen
HS-Code · weltweit gleichZollaussetzung

HS-Code 8408.20 – Dieselmotoren für Fahrzeuge und Schlepper

HS-Code · 6-stellig

In diese Unterposition gehören Motoren mit Selbstzündung, die zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendet werden, unter Position 8408. Antriebsmotoren für Wasserfahrzeuge gehören in Unterposition 8408.10, andere Motoren in Unterposition 8408.90. Die Nummern darunter richten sich nach der Leistung und danach, für welche Fahrzeuge der Motor bestimmt ist.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8408 gilt für Ihren Motor?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Nummer gilt unter HS-Code 8408.20?

Für die industrielle Montage gilt die Zolltarifnummer 8408.20.10.00.0 nur für Einachsschlepper der Unterposition 8701.10, Kraftfahrzeuge der Position 8703 und Kraftfahrzeuge der Position 8704 mit Motor mit einem Hubraum unterhalb der im Wortlaut genannten Grenze. Für Acker- und Forstschlepper auf Rädern gelten 8408.20.31.00.0 (50 kW oder weniger), 8408.20.35.00.0 (mehr als 50 kW bis 100 kW) und 8408.20.37.00.0 (mehr als 100 kW). Für andere Fahrzeuge des Kapitels 87 gelten 8408.20.51.00.0 (50 kW oder weniger), 8408.20.55.00.0 (mehr als 50 kW bis 100 kW), 8408.20.57.00.0 (mehr als 100 kW bis 200 kW) und 8408.20.99.00.0 (mehr als 200 kW).

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionKolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)
UnterpositionMotoren von der zum Antrieb von Fahrzeugen des Kapitels 87 verwendeten ArtDiese Seite
Zolltarifnummerfür die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705
andere
für Acker- und Forstschlepper auf Rädern, mit einer Leistung von
Zolltarifnummer50 kW oder weniger
4,2 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 50 kW bis 100 kW
4,2 % · 0 vZTA
Zolltarifnummermehr als 100 kW
4,2 % · 0 vZTA
für andere Fahrzeuge des Kapitels 87, mit einer Leistung von
Zolltarifnummer50 kW oder weniger
4,2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummermehr als 50 kW bis 100 kW
4,2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummermehr als 100 kW bis 200 kW
4,2 % · 1 vZTA
Zolltarifnummermehr als 200 kW
4,2 % · 1 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 8 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 8408.20

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 8408.20

Anmerkungen (7)

Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
Kapitel 84, AllgemeinesAls Verwendung „für die industrielle Montage“ im Sinne der Unterpositionen 8407.34.10, 8407.90.50 und 8408.20.10 gilt nur die Verwendung zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen (einschließlich der Zulieferbetriebe). Diese Unterpositionen finden nur auf Motoren Anwendung, die tatsächlich zum Zusammenbau neuer Fahrzeuge verwendet werden, die im …

04Verlauf

Verlauf der Zolltarifnummern unter HS-Code 8408.20

Zum 01.01.2026 wurde eine Zolltarifnummer neu eingeführt. Die übrigen 7 Zolltarifnummern blieben unverändert.

  1. 01.01.20268408.20.10.00.0neu eingeführt · für die industrielle Montage: von Einachsschleppern der Unterposition 8701.10, von Kraftfahrzeugen der Position 8703, von Kraftfahrzeugen der Position 8704, mit Motor mit einem Hubraum von weniger als 2 500 cm³, von Kraftfahrzeugen der Position 8705

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zum HS-Code 8408.20

Welche Zolltarifnummer unter HS-Code 8408.20 gilt für meinen Motor?

Das richtet sich nach der Verwendung und der Leistung des Motors. Für die industrielle Montage gilt die Zolltarifnummer 8408.20.10.00.0 nur, wenn der Motor tatsächlich zum serienmäßigen Zusammenbau neuer Fahrzeuge in Fabriken verwendet wird, die Kraftfahrzeuge herstellen oder zusammensetzen; Motoren, die als Ersatzteile verwendet werden, fallen nicht darunter.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
8-stellige Nummern und Wortlaut
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →