01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 8543.70?
Die Zolltarifnummer 8543.70.01.00.0 betrifft Waren für den Anschluss an telegrafische oder telefonische Apparate oder Netze, 8543.70.02.00.0 Mikrowellenverstärker und 8543.70.30.00.0 Antennenverstärker. Die Zolltarifnummer 8543.70.03.00.0 erfasst schnurlose Infrarot-Fernbedienungen für Videospielkonsolen, 8543.70.04.00.0 digitale Flugdatenschreiber und 8543.70.05.00.0 tragbare, akkubetriebene elektronische Lesegeräte für Text-, Standbild- und Audiodateien. Die Zolltarifnummer 8543.70.06.00.0 betrifft digitale Signalverarbeitungsapparate, die zum Mischen von Ton an drahtgebundene oder drahtlose Netze angeschlossen werden können, und die Zolltarifnummer 8543.70.07.00.0 erfasst tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, die hauptsächlich für Kinder konstruiert sind. Die Warennummer 8543.70.08 betrifft Plasmareinigungsmaschinen und 8543.70.09 berührungsempfindliche Dateneingabegeräte ohne Display-Funktionen. Die Zolltarifnummer 8543.70.10.00.0 betrifft Geräte mit Übersetzungs- oder Wörterbuchfunktionen, wobei nach dem Urteil C-58/14 zu prüfen ist, ob diese Funktion die Hauptfunktion ist. Die Zolltarifnummern 8543.70.50.00.0 (Sonnenbänke, Sonnenlampen und ähnliche Bräunungsgeräte) und 8543.70.60.00.0 (Elektrozaungeräte) stehen daneben, während die Warennummer 8543.70.90 alle übrigen Waren dieser Unterposition erfasst.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
Ihre Ware einreihen
Welche der 14 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 8543.70
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 8543.70?
60 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 8543.70. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Signal-Wandler – 8543.70.90.99.0
Modulator – 8543.70.90.99.0
Messumformer – 8543.70.90.99.0
Fernbedienung – 8543.70.90.99.0
Gitarren Effektpedal – 8543.70.90.99.0
Oszillator – 8543.70.90.45.0
Kindle – 8543.70.05.00.0
Quarzoszillator – 8543.70.90.45.0
Metalldetektor – 8543.70.90.99.0
Temperatur-Transmitter – 8543.70.90.99.0
Audio-Konverter – 8543.70.90.99.0
Equalizer – 8543.70.90.99.0
LED-Maske – 8543.70.90.99.0
HDMI-Splitter – 8543.70.90.99.0
Resonator – 8543.70.90.99.0
Decoder – 8543.70.90.99.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 8543.70
Anmerkungen (8)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
10. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.
Einreihungsverordnungen (11)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2018/8116.01.2018 | Ein Laser-Gerät zur Hautbehandlung und Haarentfernung mit zwei Lasern unterschiedlicher Wellenlänge wurde in die Warennummer 8543.70.90 eingereiht. | 8543.70.90 |
| 2017/116626.06.2017 | Ein Video-Konverter, der Videosignale vom SDI-Format in das HDMI-Format umwandelt, wurde in die Warennummer 8543.70.90 eingereiht. | 8543.70.90 |
| 457/201429.04.2014 | Ein aktiver HDMI-Umschalter mit vier HDMI-Eingängen und einem HDMI-Ausgang wurde in die Warennummer 8543.70.90 eingereiht. | 8543.70.90 |
| 1089/201219.11.2012 | Ein elektronischer Multischalter für den Satelliten-Fernsehempfang mit Zwischenfrequenzeingängen und Satelliten-Receiver-Ausgängen wurde in die Warennummer 8543.70.90 eingereiht. | 8543.70.90 |
| 455/201026.05.2010 | Ein UV-Punktstrahler zum UV-Härten mit auswechselbarer UV-Lichtquelle, Reflektor und Shutter wurde in die Warennummer 8543.70.90 eingereiht. | 8543.70.90 |
| 1143/200813.11.2008 | Eine Zusammenstellung für den Einzelverkauf aus einem elektronischen Zigarettengerät, Zerstäuberpatronen, Lithiumbatterien und Ladegerät wurde in die Warennummer 8543.70.90 eingereiht. | 8543.70.90 |
Urteile des EuGH (9)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-143/1525.02.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
| C-84/1517.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der nacheinander durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der … |
| C-666/1320.11.2014 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. … |
6 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern unter HS-Code 8543.70
Zum 01.01.2026 wurde eine Warennummer neu eingeführt. Die übrigen 13 Warennummern blieben unverändert.
- 01.01.20268543.70.08.00.0neu eingeführt · Plasmareinigungsmaschinen zur Entfernung organischer Verunreinigungen von Proben für die Elektronenmikroskopie und Probenhaltern
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 8543.70
Welche Zolltarifnummer gilt für Mikrowellenverstärker unter HS-Code 8543.70?
Mikrowellenverstärker gehören in die Zolltarifnummer 8543.70.02.00.0. Die Unterposition 8543.70 unterscheidet ihre Zolltarifnummern nach der Funktion der Ware.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile