01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8543.40.00.00.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8543.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8543.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8543.40.00.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8543.40.00.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8543.40.00.00.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8543.40.00.00.0?
- ×Teilchenbeschleuniger8543.10.00.00.0
- ×Signalgeneratoren8543.20.00.00.0
- ×Maschinen, Apparate und Geräte für die Galvanotechnik, Elektrolyse oder Elektrophorese8543.30
- ×andere Maschinen, Apparate und Geräte8543.70
- ×Teile8543.90
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8543.40.00.00.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Zolltarifnummer der Warennummer 8543.40.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 8543.40.00.00.0 | elektronische Zigaretten und ähnliche elektrische Verdampfungsvorrichtungen zum persönlichen Gebrauch |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8543.40.00 eingereiht
73 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI6601/26-1Deutschland | Clearomizer, siehe Anlage. - In Form eines wiederverwendbaren (nachfüllbaren) Verdampfers aus einer Basis mit … | 22.03.2029 |
| DEBTI21997/25-1Deutschland | Elektronische Zigarette (Abbildung siehe Anlage), - aus einem Akkuträger mit Lithium-Ionen-Akkumulator … | 07.09.2028 |
| DEBTI18730/24-1Deutschland | Elektronische Zigarette (Abbildung siehe Anlage), - aus einem spezifisch geformten, länglichen „Basiskörper" mit … | 12.06.2027 |
| ESBTI2026SOL752Spanien | Tragbares, elektrowärmetechnisches Gerät, betrieben mit einem wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Akku. Es erzeugt Wärme … | 24.08.2029 |
| ESBTI2026SOL754Spanien | Elektrothermisches Haushaltsgerät, betrieben mit einer wiederaufladbaren Lithium-Ionen-Batterie, mit ungefähren … | 24.08.2029 |
| LTBTI2026-DEC-0154/20Litauen | Kapsel für elektronische Zigaretten (Pod/Cartridge). Die Kapsel für elektronische Zigaretten ist zur Aufbewahrung und … | 20.05.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8543.40.00.00.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8543.40.00.00.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8543.40.00.00.0
Anmerkungen (2)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
10. Zu Position 8537 gehören nicht kabellose Infrarot-Fernbedienungen für Fernsehempfangsgeräte oder andere elektrische Apparate (Position 8543).
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2023/80805.04.2023 | Ein wiederverwendbarer, nachfüllbarer Verdampfer für eine elektronische Zigarette, mit Basis, Heizelement, Glasbehälter und Mundstück, ohne E-Liquid gestellt, wurde in die Warennummer 8543.40.00 eingereiht. | 8543.40.00 |
Urteile des EuGH (9)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-143/1525.02.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
| C-84/1517.03.2016 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der nacheinander durch die Verordnung (EG) Nr. 1031/2008 der … |
| C-666/1320.11.2014 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8543.40.00
- 01.01.19968543.40.00neu eingeführt · „Elektrozaungeräte“ · aus 9 Vorgängern
- 01.01.19968543.40.00.00.0neu eingeführt · „Elektrozaungeräte“ · aus 9 Vorgängern
- 01.01.20078543.40.00aufgehoben · aufgeteilt in 10 Nummern
- 01.01.20078543.40.00.00.0aufgehoben · aufgeteilt in 10 Nummern
- 01.01.20228543.40.00neu eingeführt · „elektronische Zigaretten und ähnliche elektrische Verdampfungsvorrichtungen zum persönlichen Gebrauch“ · aus 8543.70.04, 8543.70.70, 8543.70.90
- 01.01.20228543.40.00.00.0neu eingeführt · „elektronische Zigaretten und ähnliche elektrische Verdampfungsvorrichtungen zum persönlichen Gebrauch“ · aus 8543.70.04, 8543.70.70, 8543.70.90
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile