Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau der Zolltarifnummer von Abschnitt bis zur 11-stelligen Codenummer.
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelELEKTRISCHE MASCHINEN, APPARATE, GERÄTE UND ANDERE ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, BILD- UND TONAUFZEICHNUNGS- ODER -WIEDERGABEGERÄTE, FÜR DAS FERNSEHEN, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE85
- PositionElektrische Maschinen, Apparate und Geräte, mit eigener Funktion, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen8543
- Unterpositionandere Maschinen, Apparate und Geräte854370
- Kombinierte Nomenklaturandere85437090
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Temperatur-transmitter
Der HS-Code für Temperatur-transmitter lautet 8543.70 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8543.70.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8543.70.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8543.70.90.99.0.
Einreihung von Temperatur-transmitter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sind verbindlich. Für Temperatur-Transmitter sind folgende AV maßgeblich:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Temperatur-transmitter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungThermometer, nicht unmittelbar ablesbar, nicht flüssigkeitsgefüllt – für Temperaturtransmitter MIT integriertem Sensor (Pt1000 etc.) | 9025.19.00.90.0 | 3,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere Thermometer, nicht unmittelbar ablesbar, nicht flüssigkeitsgefüllt | 9025.19.00.90.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Temperatur-transmitter (8543) ≠ Thermometer, nicht unmittelbar ablesbar, nicht flüssigkeitsgefüllt – für Temperaturtransmitter MIT integriertem Sensor (Pt1000 etc.) (9025) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Temperatur-transmitter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Temperatur-transmitter (8543) ≠ Andere Thermometer, nicht unmittelbar ablesbar, nicht flüssigkeitsgefüllt (9025) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Temperatur-transmitter bleibt die Zolltarifnummer 8543.70.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ware mit ähnlicher Funktion in anderen Kapiteln:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungThermometer, nicht unmittelbar ablesbar, nicht flüssigkeitsgefüllt – für Temperaturtransmitter MIT integriertem Sensor (Pt1000 etc.) | 9025.19.00.90.0 | 3,7 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere Thermometer, nicht unmittelbar ablesbar, nicht flüssigkeitsgefüllt | 9025.19.00.90.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Temperatur-transmitter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI43081/23-1 | Messumformer/Transmitter – Umwandeln von Sensorsignalen in 4-20mA oder 1-10V | 8543.70.90.99.0 |
| DE22002/13-1 | Messsignalwandler für Temperatursensoren | 8543.70.90.99.0 |
| DE9597/16-1 | Signalwandler für Temperatursensor | 8543.70.90.99.0 |
| DEBTI34608/21-1 | Signalwandler für Temperatursensor | 8543.70.90.99.0 |
| DEBTI13173/25-1 | Signalwandler für Temperatur-Messsignale mit IO-Link | 8543.70.90.99.0 |
| DE1753/15-1 | Analoger Signalwandler für Sensoren (Temperatur, Druck, Durchfluss) | 8543.70.90.99.0 |
| DE15130/13-1 | Messsignalwandler für Widerstandssignale | 8543.70.90.99.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Einfuhrverbot | Strikte Menschenrechtsmaßnahme: Der Import von Waren, die zur Folter oder Vollstreckung der Todesstrafe dienen könnten, ist verboten. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Temperatur-Transmitter mit unserem Zollrechner.
Ausfuhrzölle
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot | Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden. |
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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