Zum Hauptinhalt springen

Warennummer 7307.23.90 – Stumpfschweiß-Formstücke aus Edelstahl

Warennummer · 8-stellig (Kombinierte Nomenklatur)

Diese Warennummer erfasst Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, die nicht Bogen oder Winkel sind (Position 7307). Bogen und Winkel gehören in die Warennummer 7307.23.10. Darunter richten sich die Zolltarifnummern nach Werkstoff, Maßen und Versandland.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihr Schweißformstück aus Edelstahl zu Warennummer 7307.23.90?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Zolltarifnummer gilt unter Warennummer 7307.23.90?

Die Zolltarifnummern 7307.23.90.35.0, 7307.23.90.40.0, 7307.23.90.50.0 und 7307.23.90.55.0 gelten für Formstücke aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H oder deren Entsprechungen, mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm, einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren. Die Zolltarifnummern 7307.23.90.35.0 und 7307.23.90.40.0 gelten für solche Waren, wenn sie aus Malaysia versandt werden, 7307.23.90.50.0 und 7307.23.90.55.0 für solche Waren, die nicht aus Malaysia versandt werden. Innerhalb jeder Gruppe gelten 7307.23.90.35.0 und 7307.23.90.50.0 für bestimmte Luftfahrzeuge, 7307.23.90.40.0 und 7307.23.90.55.0 für Waren ohne diese Bestimmung. Waren unter 7307.23.90, die nicht unter diese Merkmale fallen, gehören in 7307.23.90.80.0 (für bestimmte Luftfahrzeuge) oder 7307.23.90.85.0 (andere).

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
andere, aus nicht rostendem Stahl
UnterpositionFormstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen
Kombinierte NomenklaturandereDiese Seite
aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen Normen mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm und einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, mit einer durchschnittlichen Rauheit (Ra) der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, ohne Flansch, auch als Fertigwaren
versandt aus Malaysia
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
3,7 % · 42 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 42 vZTA
andere
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
3,7 % · 42 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 42 vZTA
andere
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
3,7 % · 42 vZTA
Zolltarifnummerandere
3,7 % · 42 vZTA

Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.

Ihre Ware einreihen

Welche der 6 Zolltarifnummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.

Zolltarifnummer finden →

02Maßnahmen

Sonderzölle und Kontrollen für 7307.23.90

erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus MalaysiaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.64,9 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · ChinaFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.64,9 %
erhöht den ZollAntidumpingzoll · TaiwanFür Hersteller mit eigenem Zusatzcode gelten eigene Sätze; der Satz hängt von der Zolltarifnummer ab.12,1 %
KontrolleCO₂-Grenzausgleich (CBAM) · alle LänderEinfuhr

Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.

Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

03Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu 7307.23.90

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 3
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 4
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 5
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 6
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 8
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 1
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
Wortlaut · Kapitel 73, Anmerkung 2
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7307.23.90andere: Hierher gehören hauptsächlich T-Stücke und Kreuzstücke mit gleichen oder ungleichen Öffnungen, Manschetten, Verschlussstücke, konzentrische oder exzentrische Verjüngungen, die in der ISO-Norm 3419-1981 und in den entsprechenden nationalen Normen beschrieben sind. Wegen der Behandlung der Enden siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7307.23.10.

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-306/1815.05.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-397/1712.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …
C-362/2015.07.2021Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem …
C-368/2225.05.2023Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 …

04Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Warennummer 7307.23.90

Welche Zolltarifnummer unter der Warennummer 7307.23.90 gilt für Formstücke aus nicht rostendem Stahl, die aus Malaysia versandt werden?

Für Formstücke aus austenitischem nicht rostendem Stahl mit einem größten äußeren Durchmesser von bis zu 406,4 mm, einer Wandstärke kleiner oder gleich 16 mm, einer Innenfläche mit einer Rauheit (Ra) von mindestens 0,8 μm und ohne Flansch, die aus Malaysia versandt werden, gilt 7307.23.90.35.0 für bestimmte Luftfahrzeuge, andernfalls 7307.23.90.40.0. Werden diese Formstücke nicht aus Malaysia versandt, gelten 7307.23.90.50.0 für bestimmte Luftfahrzeuge und 7307.23.90.55.0 für andere Waren.

Gilt unter der Warennummer 7307.23.90 bei der Einfuhr der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder.

Quellen · Stand 31.10.2026

Harmonisiertes System (WZO)
Die ersten sechs Stellen
EU-TARIC
Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut der Warennummer und ihrer Unterteilung
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →