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gültig seit 28.01.2017CBAM

Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0 – Stahlformstücke ohne Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Formstücke aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, etwa T-Stücke und Kreuzstücke, die weder Bogen noch Winkel sind. Für bestimmte Luftfahrzeuge gilt 7307.23.90.80.0, und austenitische AISI-Ausführungen mit einer durchschnittlichen Rauheit der Innenfläche von mindestens 0,8 μm, einem größten äußeren Durchmesser bis 406,4 mm, einer Wandstärke bis 16 mm und ohne Flansch gehören in 7307.23.90.35.0, 7307.23.90.40.0, 7307.23.90.50.0 oder 7307.23.90.55.0.

Typische Waren:Rohrverbindungsstücke

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7307.11 – 7307.19gegossen
andere, aus nicht rostendem Stahl
UnterpositionFlansche
UnterpositionBogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde
UnterpositionFormstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen
Kombinierte NomenklaturBogen und Winkel
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere
7307.91 – 7307.99andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7307.236-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7307.23.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7307.23.90.8510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7307.23.90.85.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und …
✓andere, aus nicht rostendem Stahl, also nicht: gegossen, andereDie Ware ist aus nicht rostendem Stahl. Das erkennen Sie am Werkstoff, etwa an AISI 316 wie im vZTA-Beispiel DEBTI6215/26-1.
✓Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum StumpfschweißenDie Ware ist ein Formstück, Verschlussstück oder Verbindungsstück zum Stumpfschweißen. Das erkennen Sie daran, dass sie für das Stumpfschweißen geeignet ist, wie das vZTA-Beispiel DEBTI6215/26-1 zeigt.
✓andere, also nicht: Bogen und WinkelDie Ware ist ein Formstück wie ein T-Stück, ein Kreuzstück, eine Manschette, ein Verschlussstück oder eine konzentrische oder exzentrische Verjüngung.
✓andere, also nicht: aus austenitischem nicht rostendem Stahl der AISI-Sorten 304, 304L, 316, 316L, 316Ti, 321 und 321H und deren Entsprechungen in den anderen …Die Ware ist ein Formstück, das nicht alle Merkmale der austenitischen AISI-Ausführungen erfüllt: Die Innenfläche hat eine durchschnittliche Rauheit (Ra) unter 0,8 μm, der größte äußere Durchmesser ist über 406,4 mm, die Wandstärke ist über 16 mm, oder die Ware hat einen Flansch.
✓andere, also nicht: für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist für andere Verwendungen bestimmt und nicht für bestimmte Luftfahrzeuge.
7307.23.90.85.0Stahlformstücke, nicht rostend, ohne Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7307.23.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7307.23.90.35.0für bestimmte LuftfahrzeugeAntidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
7307.23.90.40.0andereAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.23.90.50.0für bestimmte LuftfahrzeugeAntidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
7307.23.90.55.0andereAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.23.90.80.0für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
7307.23.90.85.0anderediese SeiteZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.23.90 eingereiht

42 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland19
Frankreich9
Bulgarien6
Belgien4
Italien2
Österreich1
vZTAWareGültig bis
DEBTI19135/26-1DeutschlandRohrverbindungsstück Bei der Ware handelt es um einen rohrförmigen Abschnitt aus rostfreiem Stahl (1.4404). Dieser wird …19.10.2029
DEBTI19133/26-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus nicht rostendem Stahl Bei der Ware handelt es um einen rohrförmigen Abschnitt aus rostfreiem …18.10.2029
DEBTI19086/26-1DeutschlandRohrverbindungsstück Bei der Ware handelt es um einen rohrförmigen Abschnitt aus rostfreiem Stahl (1.4541). Dieser wird …15.10.2029
DEBTI6215/26-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus nicht rostendem Stahl Bei der Ware handelte es sich um ein Rohrverbindungsstück aus nicht …27.09.2029
DEBTI19104/26-1DeutschlandRohrverbindungsstück Bei der Ware handelt es sich um einen rohrförmigen Abschnitt aus rostfreiem Stahl (1.4571). Dieser …13.09.2029
DEBTI19051/26-1DeutschlandRohrverbindungsstück Bei der Ware handelt es um einen rohrförmigen Abschnitt aus rostfreiem Stahl (1.4571). Dieser wird …06.07.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7307.23.1012Rohrverbindungsstücke aus nicht rostendem Stahl Bei der Ware handelt es sich gemäß den Antragsunterlagen um Rohrbögen und -winkel aus nicht rostendem Stahl (Werkstoff UNS S32750, EN 1.4410). Die …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0

€
7307.23.90.85.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 7307.23.90.85.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7307.23.90.85.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7307.23.90andere: Hierher gehören hauptsächlich T-Stücke und Kreuzstücke mit gleichen oder ungleichen Öffnungen, Manschetten, Verschlussstücke, konzentrische oder exzentrische Verjüngungen, die in der ISO-Norm 3419-1981 und in den entsprechenden nationalen Normen beschrieben sind. Wegen der Behandlung der Enden siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7307.23.10.

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-306/1815.05.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-397/1712.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …
C-362/2015.07.2021Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem …
C-368/2225.05.2023Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7307.23.90

  1. 01.01.19727307.23.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19887307.23.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7307.23.90
  3. 28.01.20177307.23.90.80.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7307.23.90
  4. 28.01.20177307.23.90.85.0neu eingeführt · aus 7307.23.90
  5. 09.06.20227307.23.90.35.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7307.23.90
  6. 09.06.20227307.23.90.40.0neu eingeführt · aus 7307.23.90
  7. 09.06.20227307.23.90.50.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7307.23.90
  8. 09.06.20227307.23.90.55.0neu eingeführt · aus 7307.23.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.23.90.85.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Stumpfschweiß-Formstücke aus nicht rostendem Stahl unter der Warennummer 7307.23.90?

Für Stumpfschweiß-Formstücke aus nicht rostendem Stahl, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt 7307.23.90.85.0, sofern die Ware nicht alle Merkmale einer austenitischen AISI-Ausführung erfüllt. Eine AISI-316-Ausführung mit einer durchschnittlichen Rauheit der Innenfläche von 0,7 µm gehört dazu, wie das vZTA-Beispiel DEBTI6215/26-1 zeigt.

Gilt bei der Einfuhr von 7307.23.90.85.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für 7307.23.90.85.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Angegeben wird dafür die CBAM-Kontonummer (Unterlage Y128); bei einer Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 kommt die Unterlage Y135 hinzu.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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