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Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0 – Parboiled Reis, andere Verpackung

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Sie erfasst vollständig geschliffenen, parboiled und rundkörnigen Reis, dessen Körner höchstens 5,2 mm lang sind und ein Verhältnis von Länge zu Breite unter 2 haben. Dieselbe Ware in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 1006.30.61.10.0, bei mehr als 5 kg bis 20 kg in die Zolltarifnummer 1006.30.61.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
vollständig geschliffener Reis
parboiled
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
Unterpositionlangkörniger
Kombinierte Nomenklaturanderer
UnterpositionBruchreis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.30.618-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.30.61.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.30.61.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiertDie Ware ist Reis, der halbgeschliffen oder vollständig geschliffen ist, auch poliert oder glasiert. Nach der Anmerkung 1 zum Kapitel mit den Getreidekörnern bleiben geschliffener, polierter und glasierter Reis sowie parboiled Reis beim Reis und gehören nicht zu den Getreidekörnern.
✓vollständig geschliffener ReisDer Reis ist vollständig geschliffen. In den vZTA-Beispielen fehlen dem Reis Keimkorn, Kleie und Perikarp beziehungsweise Keim, Schale und Fruchtgehäuse.
✓parboiledDer Reis wurde mit kochendem Wasser behandelt (parboiled), wie die vZTA-Beispiele beschreiben.
✓rundkörnigerDie Körner haben eine Länge von 5,2 mm oder weniger, und das Verhältnis von Länge zu Breite beträgt weniger als 2.
✓andererDie Ware ist in unmittelbaren Umschließungen verpackt, deren Inhalt weder 5 kg oder weniger wiegt noch mehr als 5 kg bis 20 kg.
1006.30.61.90.0Parboiled, rundkörniger Reis, andere Verpackung

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.30.61

ZolltarifnummerWortlaut
1006.30.61.10.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
1006.30.61.20.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
1006.30.61.90.0andererdiese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.30.61 eingereiht

2 gültige vZTA nennen diese Nummer.

vZTAWareGültig bis
CYBTI012/2025ZypernWeißer, geschälter Reis, in runden Körnern, gelblicher Farbe. Vom Reis fehlen das Keimkorn, die Kleie und das Perikarp. …17.02.2028
CYBTI001/2025ZypernReis in gelblicher Farbe, aus dem Keim, die Schale und das Fruchtgehäuse fehlen. Die Probe wurde parboiled behandelt. …12.01.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1006.30.9812Lang-Korn-Jasmin-Reis, vollständig geschliffen, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr. Verpackung: in einer Packung à 1 kg. Naturweiße, vollständig geschliffene …
1006.30.679Basmati Reis , parboiled (Sella). Beschaffenheit des Warenmusters: Hellgelbe, glasige Reiskörner, überwiegend vollständig geschliffen, teils halbgeschliffen. Langkörnig mit einem …
1006.30.925Gedämpfter Rundkornreis, nicht vorgekocht. Die Kantenlänge beträgt 5,2 mm oder weniger, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von weniger als 2 mm. Wird für den Einzelverkauf in einer 500-Gramm-Packung …
1006.30.944Nach den bereitgestellten Angaben handelt es sich um vollständig geschliffenen, nicht parboiled, mittelkörnigen Reis mit einer Kornlänge von mehr als 5,2 mm, jedoch nicht mehr als 6 mm und einem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0

€
1006.30.61.90.0Drittlandszoll175,00 EUR je t–––
1006.30.61.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––
1006.30.61.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (18)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0167Bangladesch72,59 EUR je t01.01.2026 – 31.12.2026
09.0878Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1797Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4112Thailand0 %seit 01.01.2021
09.4116USA0 %seit 01.01.2021
09.4117Indien0 %seit 01.01.2021
09.4118Pakistan0 %seit 01.01.2021
09.4119alle Drittländer0 %seit 20.07.2025
09.4127USA0 %seit 01.01.2021
09.4128Thailand0 %seit 01.01.2021
09.4129Australien0 %seit 01.01.2021
09.4130alle Drittländer0 %seit 20.07.2025
09.4138alle Länder0 %seit 20.07.2025
09.4166alle Länder0 %seit 20.07.2025
09.4730Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.4731Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 175,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland87,48 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareNummer
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht.1006.30.92
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht.1006.30.96
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht.1006.30.98
1395/9304.06.1993Vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, wurde nach den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht.1006.30.94

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Das Urteil C-311/04 hat keinen Grund ergeben, an der Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 zu zweifeln.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.30.61

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 15 Zollkontingente statt 18.
  1. 01.01.19721006.30.61gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „vollständig geschliffener Reis“
  2. 01.01.19891006.30.61Wortlaut geändert · „rundkörniger“ · vorher „vollständig geschliffener Reis“
  3. 01.01.19891006.30.61Stellung im Tarifbaum geändert
  4. 01.01.19891006.30.61wieder anmeldefähig · aus 1006.30.11, 1006.30.19, 1006.30.91, 1006.30.99
  5. 01.02.20061006.30.61unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1006.30.61
  6. 01.02.20061006.30.61.10.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger“ · aus 1006.30.61
  7. 01.02.20061006.30.61.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.61
  8. 01.02.20111006.30.61.20.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für parboiled Reis in Verpackungen von 1 kg unter 1006.30.61?

Für parboiled Reis in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger gilt die Zolltarifnummer 1006.30.61.10.0, nicht 1006.30.61.90.0. Die Zolltarifnummer 1006.30.61.90.0 gilt für vollständig geschliffenen, parboiled und rundkörnigen Reis mit Körnern von höchstens 5,2 mm Länge und einem Verhältnis von Länge zu Breite unter 2, in unmittelbaren Umschließungen, deren Inhalt weder 5 kg oder weniger wiegt noch mehr als 5 kg bis 20 kg.

Wird für Reis mit Ursprung Belarus unter 1006.30.61.90.0 ein Zusatzzoll erhoben?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus fällt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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