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Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0 – Parboiled Reis, 5 bis 20 kg Inhalt

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst wird parboiled Reis, der vollständig geschliffen ist, kein Duftreis ist und in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 5 kg bis 20 kg Inhalt verpackt ist. Duftreis in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 5 kg bis 20 kg gehört in 1006.30.69.24.0 (anderer Duftreis) oder 1006.30.69.22.0 (Basmati-Reis).

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Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
vollständig geschliffener Reis
parboiled
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
Unterpositionlangkörniger
Kombinierte Nomenklaturanderer
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
ZolltarifnummerandererDiese Seite
UnterpositionBruchreis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.30.698-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.30.69.2610-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.30.69.26.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiertDie Ware ist Reis, der halb- oder vollständig geschliffen ist, auch poliert oder glasiert. Geschälter Reis, Rohreis und Bruchreis gehören nicht dazu.
✓vollständig geschliffener ReisDie Ware ist vollständig geschliffen, nicht nur halbgeschliffen. Halbgeschliffener und vollständig geschliffener Reis werden in dieser Gruppe getrennt eingereiht.
✓parboiledDie Ware ist parboiled Reis. Reis, der nicht parboiled ist, gehört zu den anderen Ausführungen.
✓andererFür die Ware bleibt Reis, der nicht rundkörnig, mittelkörnig oder langkörnig im Sinne der Zusätzlichen Anmerkungen zu Kapitel 10 ist.
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kgDie Ware ist in unmittelbaren Umschließungen verpackt, deren Inhalt mehr als 5 kg bis 20 kg wiegt.
✓andererFür die Ware bleibt Reis, der nicht als Duftreis gilt.
1006.30.69.26.0Parboiled Reis über 5 bis 20 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.30.69

ZolltarifnummerWortlaut
1006.30.69.12.0Basmati-Reis
1006.30.69.14.0anderer
1006.30.69.16.0anderer
1006.30.69.22.0Basmati-Reis
1006.30.69.24.0anderer
1006.30.69.26.0andererdiese Seite
1006.30.69.92.0Basmati-Reis
1006.30.69.94.0anderer
1006.30.69.96.0anderer

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.30.69 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1006.30.9812Lang-Korn-Jasmin-Reis, vollständig geschliffen, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr. Verpackung: in einer Packung à 1 kg. Naturweiße, vollständig geschliffene …
1006.30.679Basmati Reis , parboiled (Sella). Beschaffenheit des Warenmusters: Hellgelbe, glasige Reiskörner, überwiegend vollständig geschliffen, teils halbgeschliffen. Langkörnig mit einem …
1006.30.925Gedämpfter Rundkornreis, nicht vorgekocht. Die Kantenlänge beträgt 5,2 mm oder weniger, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von weniger als 2 mm. Wird für den Einzelverkauf in einer 500-Gramm-Packung …
1006.30.944Nach den bereitgestellten Angaben handelt es sich um vollständig geschliffenen, nicht parboiled, mittelkörnigen Reis mit einer Kornlänge von mehr als 5,2 mm, jedoch nicht mehr als 6 mm und einem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0

€
1006.30.69.26.0Drittlandszoll175,00 EUR je t–––
1006.30.69.26.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––
1006.30.69.26.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (17)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0878Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1797Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4112Thailand0 %seit 01.01.2021
09.4116USA0 %seit 01.01.2021
09.4117Indien0 %seit 01.01.2021
09.4118Pakistan0 %seit 01.01.2021
09.4119alle Drittländer0 %seit 20.07.2025
09.4127USA0 %seit 01.01.2021
09.4128Thailand0 %seit 01.01.2021
09.4129Australien0 %seit 01.01.2021
09.4130alle Drittländer0 %seit 20.07.2025
09.4138alle Länder0 %seit 20.07.2025
09.4166alle Länder0 %seit 20.07.2025
09.4730Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.4731Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt 175,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareNummer
1395/9304.06.1993Nach der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht.1006.30.92
1395/9304.06.1993Nach der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht.1006.30.96
1395/9304.06.1993Nach der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht.1006.30.98
1395/9304.06.1993Nach der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, sogenannter mikronisierter Reis, der mit Infrarotstrahlen thermisch behandelt wurde, ohne dass die Stärke verkleistert, in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht.1006.30.94

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006In C-311/04 ergab die Prüfung der ersten Vorlagefrage nichts, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 beeinträchtigen könnte.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.30.69

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 14 Zollkontingente statt 17.
  1. 01.01.20231006.30.69neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.61, aus 1006.30.63, aus 1006.30.65, aus 1006.30.67
  2. 01.01.20231006.30.69.12.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
  3. 01.01.20231006.30.69.14.0neu eingeführt · „anderer“
  4. 01.01.20231006.30.69.16.0neu eingeführt · „anderer“
  5. 01.01.20231006.30.69.22.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
  6. 01.01.20231006.30.69.24.0neu eingeführt · „anderer“
  7. 01.01.20231006.30.69.26.0neu eingeführt · „anderer“
  8. 01.01.20231006.30.69.92.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
  9. 01.01.20231006.30.69.94.0neu eingeführt · „anderer“
  10. 01.01.20231006.30.69.96.0neu eingeführt · „anderer“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Reis über 5 bis 20 kg, der kein Duftreis ist, unter der Warennummer 1006.30.69?

Dafür gilt die Zolltarifnummer 1006.30.69.26.0, wenn der Reis in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 5 kg bis 20 kg Inhalt verpackt ist und kein Duftreis ist.

Gilt für Reis unter 1006.30.69.26.0 mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll?

Ja, bei dieser Zolltarifnummer wird für Waren mit Ursprung Russland ein Zusatzzoll erhoben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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