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Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0 – Rundkörniger Reis, andere Gebinde

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst rundkörnigen, vollständig geschliffenen Reis, der nicht parboiled ist, in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 20 kg Inhalt oder in anderen Umschließungen. Rundkörniger Reis in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 5 kg oder weniger gehört in 1006.30.92.10.0, bei mehr als 5 kg bis 20 kg in 1006.30.92.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren pflanzlichen Ursprungs
KapitelGetreide
PositionReis
UnterpositionRohreis (Paddy-Reis)
Unterpositiongeschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")
Unterpositionhalbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert
vollständig geschliffener Reis
anderer
Kombinierte Nomenklaturrundkörniger
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
Zolltarifnummerin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
ZolltarifnummerandererDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturmittelkörniger
Unterpositionlangkörniger
Kombinierte Nomenklaturanderer
UnterpositionBruchreis

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code1006.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer1006.30.928-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code1006.30.92.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer1006.30.92.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0?

Kapitel 10 Getreide › 1006 Reis
✓halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiertDer Reis muss halb- oder vollständig geschliffen sein, auch poliert oder glasiert. Rohreis und geschälter Reis gehören nicht hierher.
✓vollständig geschliffener ReisDer Reis muss vollständig geschliffen sein. Halbgeschliffener Reis fällt nicht darunter.
✓andererDer Reis darf nicht parboiled sein. Parboiled Reis gehört in eine eigene Gruppe.
✓rundkörnigerDie Körner des Reises haben eine Länge von 5,2 mm oder weniger, und das Verhältnis von Länge zu Breite beträgt weniger als 2. Mittelkörniger Reis mit mehr als 5,2 mm bis 6,0 mm Länge fällt nicht darunter.
✓andererDer Reis ist in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 20 kg gestellt oder in anderen Umschließungen, die nicht unter die beiden Größenstufen bis 20 kg fallen.
1006.30.92.90.0Rundkörniger Reis in anderen Umschließungen

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.30.92

ZolltarifnummerWortlaut
1006.30.92.10.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger
1006.30.92.20.0in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg
1006.30.92.90.0andererdiese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.30.92 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Spanien4
Frankreich1
vZTAWareGültig bis
ESBTI2025SOL1581SpanienGedämpfter Rundkornreis, nicht vorgekocht. Die Kantenlänge beträgt 5,2 mm oder weniger, mit einem …18.11.2028
FRBTIFR-BTI-2025-02851FrankreichSortiment für den Einzelverkauf eines Sushi-Zubereitungssets für zwei Personen, verpackt in einer Pappschachtel …16.07.2028
ESBTI2024SOL907SpanienGebläuter Rundkornreis, nicht geschält, nicht aromatisch, in 1-kg-Packungen. Körnchenlänge unter 5,2 mm. Das …04.02.2028
ESBTI2024SOL489SpanienGedämpfter Rundkornreis, nicht geröstet, nicht aromatisch, in 20-kg-Verpackungen. Kernlänge des Korns 4,5–5,2 mm und …04.07.2027
ESBTI2023SOL1508SpanienRundkornreis der Sorte BOMBA, hergestellt in Spanien, dessen reife Körner vollständig von den Perikarp-Schalen befreit …14.01.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
1006.30.9812Lang-Korn-Jasmin-Reis, vollständig geschliffen, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr. Verpackung: in einer Packung à 1 kg. Naturweiße, vollständig geschliffene …
1006.30.679Basmati Reis , parboiled (Sella). Beschaffenheit des Warenmusters: Hellgelbe, glasige Reiskörner, überwiegend vollständig geschliffen, teils halbgeschliffen. Langkörnig mit einem …
1006.30.944Nach den bereitgestellten Angaben handelt es sich um vollständig geschliffenen, nicht parboiled, mittelkörnigen Reis mit einer Kornlänge von mehr als 5,2 mm, jedoch nicht mehr als 6 mm und einem …
1006.30.274Antragsangaben: Basmati Steam Rice, in 5 kg Packungen Beschaffenheit des Warenmusters: Hellgelbe, teilweise glasige Reiskörner. Augenscheinlich eine Mischung aus halbgeschliffenem und vollständig …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0

€
1006.30.92.90.0Drittlandszoll175,00 EUR je t–––
1006.30.92.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––
1006.30.92.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll175,00 EUR je t + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (18)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0167Bangladesch72,59 EUR je t01.01.2026 – 31.12.2026
09.0878Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.1797Ägypten0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4112Thailand0 %seit 01.01.2021
09.4116USA0 %seit 01.01.2021
09.4117Indien0 %seit 01.01.2021
09.4118Pakistan0 %seit 01.01.2021
09.4119alle Drittländer0 %seit 20.07.2025
09.4127USA0 %seit 01.01.2021
09.4128Thailand0 %seit 01.01.2021
09.4129Australien0 %seit 01.01.2021
09.4130alle Drittländer0 %seit 20.07.2025
09.4138alle Länder0 %seit 20.07.2025
09.4166alle Länder0 %seit 20.07.2025
09.4730Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.4731Vietnam0,00 EUR je tseit 01.01.2022
09.7222Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7530Ecuador0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 175,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland87,48 EUR je t

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · PakistanEinfuhr aus Pakistan nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleBeschränkung bei der Überführung in den freien Verkehr · alle LänderDie Ware darf nur unter den Bedingungen der Verordnung in den freien Verkehr überführt werden.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 10, Anmerkung 1
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
Wortlaut · Kapitel 10, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareNummer
1395/9304.06.1993Mikronisierter Reis, vollständig geschliffen und ohne Verkleisterung der Stärke, wurde in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht.1006.30.92
1395/9304.06.1993Mikronisierter Reis, vollständig geschliffen und ohne Verkleisterung der Stärke, wurde in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht.1006.30.96
1395/9304.06.1993Mikronisierter Reis, vollständig geschliffen und ohne Verkleisterung der Stärke, wurde in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht.1006.30.98
1395/9304.06.1993Mikronisierter Reis, vollständig geschliffen und ohne Verkleisterung der Stärke, wurde in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht.1006.30.94

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-311/0412.01.2006Die Prüfung hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 in Frage stellt.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 1006.30.92

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 15 Zollkontingente statt 18.
  1. 01.01.19891006.30.92neu eingeführt · „rundkörniger“ · aus 1006.30.11, 1006.30.19, 1006.30.91, 1006.30.99
  2. 01.02.20061006.30.92unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 1006.30.92
  3. 01.02.20061006.30.92.10.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger“ · aus 1006.30.92
  4. 01.02.20061006.30.92.90.0neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.92
  5. 01.02.20111006.30.92.20.0neu eingeführt · „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.30.92.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für rundkörnigen Reis unter 1006.30.92 in anderen Umschließungen?

Rundkörniger, vollständig geschliffener Reis in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 20 kg oder in anderen Umschließungen gehört in 1006.30.92.90.0. Für unmittelbare Umschließungen mit 5 kg oder weniger gilt 1006.30.92.10.0, für mehr als 5 kg bis 20 kg 1006.30.92.20.0.

Fällt bei der Einfuhr von Reis mit Ursprung Belarus unter 1006.30.92.90.0 ein Zusatzzoll an?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus fällt für 1006.30.92.90.0 bei der Einfuhr ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Fällt bei der Einfuhr von Reis mit Ursprung Russland unter 1006.30.92.90.0 ein Zusatzzoll an?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland fällt für 1006.30.92.90.0 bei der Einfuhr ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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