01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code1006.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer1006.30.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code1006.30.99.1210-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer1006.30.99.12.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0?
- ×Rohreis (Paddy-Reis)1006.10
- ×geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis")1006.20
- ×Bruchreis1006.40
- ×halbgeschliffener Reis1006.30.21, 1006.30.23, 1006.30.25, 1006.30.27 und 6 weitere
- ×parboiled1006.30.61, 1006.30.63, 1006.30.65, 1006.30.67 und 1 weitere
- ×rundkörniger1006.30.92
- ×mittelkörniger1006.30.94
- ×langkörniger1006.30.96, 1006.30.98
- ×in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 5 kg bis 20 kg1006.30.99.22.0, 1006.30.99.24.0, 1006.30.99.26.0
- ×anderer, also nicht: in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger1006.30.99.92.0, 1006.30.99.94.0, 1006.30.99.96.0
- ×anderer, also nicht: Duftreis1006.30.99.16.0
- ×anderer, also nicht: Basmati-Reis1006.30.99.14.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 1006.30.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut |
|---|---|
| 1006.30.99.12.0 | Basmati-Reisdiese Seite |
| 1006.30.99.14.0 | anderer |
| 1006.30.99.16.0 | anderer |
| 1006.30.99.22.0 | Basmati-Reis |
| 1006.30.99.24.0 | anderer |
| 1006.30.99.26.0 | anderer |
| 1006.30.99.92.0 | Basmati-Reis |
| 1006.30.99.94.0 | anderer |
| 1006.30.99.96.0 | anderer |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 1006.30.99 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 1006.30.98 | 12 | Lang-Korn-Jasmin-Reis, vollständig geschliffen, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr. Verpackung: in einer Packung à 1 kg. Naturweiße, vollständig geschliffene … |
| 1006.30.67 | 9 | Basmati Reis , parboiled (Sella). Beschaffenheit des Warenmusters: Hellgelbe, glasige Reiskörner, überwiegend vollständig geschliffen, teils halbgeschliffen. Langkörnig mit einem … |
| 1006.30.92 | 5 | Gedämpfter Rundkornreis, nicht vorgekocht. Die Kantenlänge beträgt 5,2 mm oder weniger, mit einem Längen-/Breitenverhältnis von weniger als 2 mm. Wird für den Einzelverkauf in einer 500-Gramm-Packung … |
| 1006.30.94 | 4 | Nach den bereitgestellten Angaben handelt es sich um vollständig geschliffenen, nicht parboiled, mittelkörnigen Reis mit einer Kornlänge von mehr als 5,2 mm, jedoch nicht mehr als 6 mm und einem … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (17)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.0878 | Mercosur | 0 % | 01.05.2026 – 31.12.2026 |
| 09.1797 | Ägypten | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.4112 | Thailand | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4116 | USA | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4117 | Indien | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4118 | Pakistan | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4119 | alle Drittländer | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4127 | USA | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4128 | Thailand | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4129 | Australien | 0 % | seit 01.01.2021 |
| 09.4130 | alle Drittländer | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4138 | alle Länder | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4166 | alle Länder | 0 % | seit 20.07.2025 |
| 09.4730 | Vietnam | 0,00 EUR je t | seit 01.01.2022 |
| 09.4731 | Vietnam | 0,00 EUR je t | seit 01.01.2022 |
| 09.7222 | Peru | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7530 | Ecuador | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 175,00 EUR je t gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 33 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0
Anmerkungen (2)
1. A) Die in den Positionen dieses Kapitels genannten Erzeugnisse gehören nur dann zu der jeweiligen Position, wenn sie als Körner, auch in Kolben oder auf dem Halm, gestellt werden. B) Zu diesem Kapitel gehören nicht Getreidekörner, die geschält oder anders bearbeitet wurden. Jedoch bleiben geschälter, geschliffener, polierter, glasierter und parboiled Reis sowie Bruchreis in Position 1006. Auch Quinoa, bei dem das Perikarp ganz oder teilweise entfernt wurde, um die Saponine abzutrennen, das aber nicht weiter bearbeitet wurde, bleibt in Position 1008.
1. Es gelten als: a) „rundkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.20.11, 1006.20.92, 1006.30.21, 1006.30.42, 1006.30.61 und 1006.30.92: Reis, dessen Körner eine Länge von 5,2 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 2 beträgt; b) „mittelkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.50, 1006.20.13, 1006.20.94, 1006.30.23, 1006.30.44, 1006.30.63 und 1006.30.94: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 5,2 mm und 6,0 mm oder weniger haben und bei denen das Verhältnis der Länge zur Breite weniger als 3 beträgt; c) „langkörniger Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.71, 1006.10.79, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.96, 1006.20.98, 1006.30.25, 1006.30.27, 1006.30.46, 1006.30.48, 1006.30.65, 1006.30.67, 1006.30.96 und 1006.30.98: Reis, dessen Körner eine Länge von mehr als 6,0 mm haben; d) „Rohreis (Paddy-Reis)“ im Sinne der Unterpositionen 1006.10.30, 1006.10.50, 1006.10.71, 1006.10.79 und 1006.10.90: Reis in der Strohhülse, gedroschen; e) „geschälter Reis“ im Sinne der Unterpositionen 1006.20.11, 1006.20.13, 1006.20.15, 1006.20.17, 1006.20.19, 1006.20.92, 1006.20.94, 1006.20.96, 1006.20.98 und 1006.20.99: Reis, bei dem nur die Strohhülse entfernt worden ist. Hierunter fällt insbesondere Reis, der unter den Handelsbezeichnungen „Braunreis“, „Cargo-Reis“, „Loonzain-Reis“ …
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 1395/9304.06.1993 | Mit der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, mikronisierter Reis mit Infrarotbehandlung ohne Verkleisterung der Stärke in die Warennummer 1006.30.92 eingereiht. | 1006.30.92 |
| 1395/9304.06.1993 | Mit der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, mikronisierter Reis mit Infrarotbehandlung ohne Verkleisterung der Stärke in die Warennummer 1006.30.96 eingereiht. | 1006.30.96 |
| 1395/9304.06.1993 | Mit der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, mikronisierter Reis mit Infrarotbehandlung ohne Verkleisterung der Stärke in die Warennummer 1006.30.98 eingereiht. | 1006.30.98 |
| 1395/9304.06.1993 | Mit der Verordnung 1395/93 wurde vollständig geschliffener, mikronisierter Reis mit Infrarotbehandlung ohne Verkleisterung der Stärke in die Warennummer 1006.30.94 eingereiht. | 1006.30.94 |
Urteile des EuGH (1)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-311/0412.01.2006 | Im Urteil C-311/04 wurde kein Grund gefunden, die Gültigkeit der Zusätzlichen Anmerkung 1 Buchstabe f zu Kapitel 10 in Zweifel zu ziehen. |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 10 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 1006.30.99
- 01.01.19881006.30.99neu eingeführt · „langkörniger“
- 01.01.19891006.30.99aufgehoben
- 01.01.20231006.30.99neu eingeführt · „anderer“ · aus 1006.30.92, aus 1006.30.94, aus 1006.30.96, aus 1006.30.98
- 01.01.20231006.30.99.12.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
- 01.01.20231006.30.99.14.0neu eingeführt · „anderer“
- 01.01.20231006.30.99.16.0neu eingeführt · „anderer“
- 01.01.20231006.30.99.22.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
- 01.01.20231006.30.99.24.0neu eingeführt · „anderer“
- 01.01.20231006.30.99.26.0neu eingeführt · „anderer“
- 01.01.20231006.30.99.92.0neu eingeführt · „Basmati-Reis“
- 01.01.20231006.30.99.94.0neu eingeführt · „anderer“
- 01.01.20231006.30.99.96.0neu eingeführt · „anderer“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Basmati-Reis bis 5 kg unter 1006.30.99?
Vollständig geschliffener Basmati-Reis in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 5 kg oder weniger gehört in die Zolltarifnummer 1006.30.99.12.0. Anderer Duftreis in solchen Umschließungen gehört in 1006.30.99.14.0.
Gilt unter 1006.30.99.12.0 ein Zusatzzoll für Basmati-Reis mit Ursprung Belarus?
Ja, für Basmati-Reis mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile