Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0 – Erdnussbutter

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Erdnussbutter, also zerkleinerte oder gemahlene Erdnüsse in Pastenform, auch mit Zusatz anderer Stoffe. Andere Erdnusserzeugnisse als Erdnussbutter gehören in die Warennummer 2008.11.91 (unmittelbare Umschließungen mit mehr als 1 kg), in die Zolltarifnummer 2008.11.96.00.0 (geröstet) oder in die Zolltarifnummer 2008.11.98.00.0 (andere).

Typische Waren:ErdnussbutterErdnussbutter mit FruchtzubereitungErdnussbutter mit TraubengeleestreifenErdnussbutter mit Karamellgeschmack

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionErdnüsse
ZolltarifnummerErdnussbutterDiese Seite
Unterpositionandere, einschließlich Mischungen
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
2008.91 – 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.116-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.11.108-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.11.10.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.11.10.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischtDie Ware muss eine Schalenfrucht, Erdnuss oder ein anderer Same sein, auch in Mischung. Erdnussbutter gehört hierher, weil Erdnüsse gemahlen oder sonst zerkleinert und dadurch pastenförmig sind, auch mit Zusatz anderer Stoffe.
✓ErdnüsseFür die Ware bleiben Erdnüsse als Grundlage. Erdnussbutter mit 100 % Erdnüssen zeigt diese Zusammensetzung. Andere Samen als Erdnüsse fallen nicht hierher.
✓ErdnussbutterDie Ware ist als Erdnussbutter anzumelden. Für Erdnussbutter gilt keine Gewichtsgrenze der unmittelbaren Umschließung; die Gewichtsangaben der Geschwister betreffen andere Erzeugnisse aus Erdnüssen.
2008.11.10.00.0Erdnussbutter

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2008.11.10

ZolltarifnummerWortlaut
2008.11.10.00.0Erdnussbutter

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.11.10 eingereiht

5 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Tschechien2
vZTAWareGültig bis
DEBTI49078/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnussbutter mit Fruchtzubereitung aus Trauben, in Aufmachungen mit einer …16.08.2029
DEBTI48887/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnussbutter mit Fruchtzubereitung aus Erdbeeren, in Aufmachungen mit …16.08.2029
DEBTI9033/23-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnussbutter mit Traubengeleestreifen, in Aufmachungen mit einer …23.11.2026
CZBTI51/189167/2024-580000-04/01TschechienEs handelt sich um ein Lebensmittelpräparat in Form einer Paste – Erdnussbutter mit gesalzenem Karamellgeschmack. …01.09.2027
CZBTI51/178016/2024-580000-04/01TschechienNach den angemeldeten Angaben handelt es sich um Erdnussbutter. Zusammensetzung: Erdnüsse 100 %. Verpackung: Dose mit …21.08.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.11.966Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Erdnüsse, geröstet, gesalzen, in Aufmachung für den Einzelverkauf (150 g-Standfolienbeutel). Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in …
2008.11.981Erdnüsse, geröstet und karamellisiert, umhüllt von einer Paste auf Basis von Wasabi und Stärke, für den Einzelverkauf in Beuteln mit einem Gewicht von 100 Gramm verpackt.

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0?

Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0

€
2008.11.10.00.0Drittlandszoll12,8 %1.280 €790 €2.070 €
2008.11.10.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €
2008.11.10.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll62,8 %6.280 €1.140 €7.420 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 12,8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 54 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)8,9 %
Chile2,9 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · ArgentinienEinfuhr aus Argentinien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · BolivienEinfuhr aus Bolivien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ChinaEinfuhr aus China nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GhanaEinfuhr aus Ghana nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · USAEinfuhr aus USA nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄgyptenEinfuhr aus Ägypten nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2008.11.10 bis 2008.19.99Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stücken zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und …

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.11.10

  1. 01.01.19722008.11.10gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Erdnußmark“
  2. 01.01.19722008.11.10.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Erdnußmark“
  3. 01.01.19962008.11.10Wortlaut geändert · „Erdnussbutter“ · vorher „Erdnußmark“
  4. 01.01.19962008.11.10.00.0Wortlaut geändert · „Erdnussbutter“ · vorher „Erdnußmark“

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Erdnussbutter?

Erdnussbutter gehört in die Zolltarifnummer 2008.11.10.00.0. Für sie gilt in dieser Zolltarifnummer keine Gewichtsgrenze.

Gibt es einen Zusatzzoll auf Erdnussbutter aus Russland unter 2008.11.10.00.0?

Ja, auf Erdnussbutter mit Ursprung Russland wird ein Zusatzzoll erhoben. Erdnussbutter anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt wird (Unterlage Y155).

Gehören Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren unter 2008.11.10.00.0?

Nein. Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern zur Position 1704. Für Erdnussbutter ohne diese Form bleibt 2008.11.10.00.0 maßgeblich.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →