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Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0 – Anders zubereitete Erdnüsse

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger. Haselnüsse enthaltende Waren gehören in 2008.19.92.30.0; nur Waren, die keine Erdnüsse sind, fallen unter 2008.19.92.80.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionErdnüsse
Unterpositionandere, einschließlich Mischungen
in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Kombinierte Nomenklaturtropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr
ZolltarifnummerHaselnüsse enthaltend
ZolltarifnummerErdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich MischungenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
2008.91 – 2008.99andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.196-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.19.928-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.19.92.4010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.19.92.40.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischtDie Ware ist eine Schalenfrucht, eine Erdnuss oder ein anderer Same, auch miteinander vermischt. Dazu zählen laut Erläuterungen auch Erzeugnisse, die zu dünnen Blättchen oder Stücken zerkleinert oder gemahlen und dadurch pastenförmig sind.
✓andere, einschließlich Mischungen, also nicht: ErdnüsseDie Ware ist keine unverarbeitete Erdnuss, sondern eine andere Zubereitung oder Mischung verschiedener Schalenfrüchte und Samen. Laut Erläuterungen gehören dazu auch Mischungen, in denen Erdnüsse überwiegen.
✓in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDie Ware ist in unmittelbaren Umschließungen verpackt, deren Inhalt höchstens 1 kg wiegt.
✓tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehrDie Ware fällt unter tropische Nüsse oder ist eine Mischung mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr. Andere Nüsse ohne diesen Gehalt bleiben bei den übrigen Nüssen.
✓Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich MischungenDie Ware ist eine Erdnuss, die in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht wurde, einschließlich Mischungen, wenn sie keine Haselnüsse enthält.
2008.19.92.40.0Erdnüsse, anders zubereitet oder haltbar gemacht

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.19.92

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2008.19.92.30.0Haselnüsse enthaltendEinfuhrkontrolle
2008.19.92.40.0Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungendiese SeiteEinfuhrkontrolle
2008.19.92.80.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.19.92 eingereiht

16 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland12
Frankreich4
vZTAWareGültig bis
DEBTI31259/26-1DeutschlandAntragsangaben: Cashewkerne, geröstet, gesalzen und gewürzt; Aufmachung: 125 g-Kunststoffbeutel. Früchte, Nüsse und …11.10.2029
DEBTI31257/26-1DeutschlandAntragsangaben: Cashewkerne, geröstet und gesalzen; Aufmachung: 125 g-Kunststoffbeutel. Früchte, Nüsse und andere …11.10.2029
DEBTI47434/25-1DeutschlandAntragsangaben: zubereitete Kokosnuss-Snacks mit Kaffeegeschmack in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des …12.04.2029
DEBTI5891/26-1Deutschland100 % Macadamianussmus. Bei der Ware handelt es sich um ein beiges, mit hellbeigen und braunen Stückchen durchsetztes …22.03.2029
DEBTI5932/26-1DeutschlandPekan-Macadamia-Nussmus. Bei der Ware handelt es sich um ein hellbraunes, mit hellbeigen und braunen Stückchen …22.03.2029
DEBTI5879/26-1DeutschlandAntragsangaben: Mandel-Macadamia-Nussmus. Bei der Ware handelt es sich um ein hellbeiges bis braunes, mit Stückchen …12.03.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.19.9941Antragsangaben: Riegel aus verschiedenen Samen und Erdnüssen in Aufmachung für den Einzelverkauf (Inhalt: 1 kg oder weniger). Es liegt eine Mischung von Samen und Nüssen vor. Die Ware hat nicht den …
2008.19.9319Pistaziencreme, als Streichcreme zubereitet, mit Zusatz von Molkenpulver, für den Einzelverkauf in einem 220-g-Schraubdeckelglas verpackt. Warenbeschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: olivgrüne …
2008.19.9518Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Haselnusskernmehl, thermisch behandelt, 0-2 mm. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: beigefarbenes Haselnussmehl, darin kleine Haselnussstückchen …
2008.19.1914Antragsangaben: Sesampaste (Tahini), bestehend aus 100 % gerösteten und gemahlenen Sesamsamen, nicht entfettet, pasteurisiert, zum menschlichen Verzehr geeignet. Aufmachung: in unmittelbaren …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0

€
2008.19.92.40.0Drittlandszoll8 %800 €756 €1.556 €
2008.19.92.40.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll58 %5.800 €1.106 €6.906 €
2008.19.92.40.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll58 %5.800 €1.106 €6.906 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.9005USA0 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 8 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Norwegen, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,4 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)2,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle · BolivienEinfuhr aus Bolivien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · GhanaEinfuhr aus Ghana nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · ÄgyptenEinfuhr aus Ägypten nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (2)

FundstelleKernaussage
2008.19.12 bis 2008.19.99andere, einschließlich Mischungen: Hierher gehören Schalenfrüchte und andere Samen, ausgenommen Erdnüsse. Hierher gehören auch Mischungen verschiedenartiger Schalenfrüchte und anderer Samen, einschließlich solcher Mischungen, in denen der Anteil an Erdnüssen überwiegt.
2008.11.10 bis 2008.19.99Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt: Hierher gehören z. B. die in den Erläuterungen zu Position 2008 des HS, zweiter Absatz, Ziffern 1 und 2 genannten Waren, einschließlich ihrer Mischungen. Hierher gehören auch Erzeugnisse dieser Art: 1. die zu dünnen Blättchen oder Stücken zerkleinert sind und insbesondere für Backwaren verwendet werden; 2. die gemahlen oder sonst zerkleinert und …

Einreihungsverordnungen (4)

VerordnungWareDamals
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form einer Paste aus Haselnüssen und Zucker wurde in die Warennummer 2008.19.19 eingereiht.2008.19.19
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form von Pulver aus Haselnüssen und Zucker wurde in die Warennummer 2008.19.19 eingereiht.2008.19.19
377/200729.03.2007Haselnusszubereitung in Form von Granulat aus Haselnüssen und Zucker wurde in die Warennummer 2008.19.19 eingereiht.2008.19.19
316/9107.02.1991Pastenartige Kokosmasse, sogenanntes „creamed coconut“, in Aufmachung von 200 g wurde in die damalige Nummer 2008.19.90 eingereiht, heute in die Warennummern 2008.19.93 und 2008.19.95.2008.19.90heute 2008.19.93, 2008.19.95

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.19.92

  1. 01.01.20142008.19.92neu eingeführt · „tropische Nüsse; Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr“ · aus 2008.19.91
  2. 01.01.20142008.19.92.80.0neu eingeführt · aus 2008.19.11, 2008.19.91
  3. 03.09.20142008.19.92.30.0neu eingeführt · „Haselnüsse enthaltend“ · aus 2008.19.92
  4. 23.11.20212008.19.92.40.0neu eingeführt · „Erdnüsse, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, einschließlich Mischungen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.19.92.40.0

Gehören dragierte Mandeln in Form von Zuckerwaren unter 2008.19.92.40.0?

Nein, dragierte Mandeln und dergleichen in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern zur Position 1704. Auch Schokoladewaren dieser Art gehören nicht hierher, sondern zur Position 1806.

Gilt für Waren mit Ursprung Russland unter 2008.19.92.40.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Die Einfuhr dieser Waren mit russischem Ursprung unterliegt damit dem Zusatzzoll.

Gilt für Waren mit Ursprung Belarus unter 2008.19.92.40.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Die Einfuhr dieser Waren mit belarussischem Ursprung unterliegt damit dem Zusatzzoll.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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