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Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0 – Ingwer mit Zuckerzusatz bis 1 kg

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Ingwer ohne Zusatz von Alkohol, der mit Zucker aufgemacht ist und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger verpackt wird. Ingwer in unmittelbaren Umschließungen mit mehr als 1 kg gehört in die Zolltarifnummer 2008.99.41.00.0. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) nennen für diese Nummer getrocknete, kristallisierte und glasierte Ingwerscheiben im Einzelverkauf.

Typische Waren:Kristallisierte IngwerscheibenGetrocknete IngwerscheibenGlasierte Ingwerscheiben

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
UnterpositionMischungen
Unterpositionandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerIngwerDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.99.518-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.99.51.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.99.51.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware ist ein einzelner genießbarer Pflanzenteil, hier Ingwer, und keine Mischung.
✓andere, also nicht: Palmherzen, Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea), MischungenIngwer ist ein sonstiger genießbarer Pflanzenteil und bleibt damit in der Gruppe der anderen Früchte und Pflanzenteile.
✓ohne Zusatz von AlkoholDer Ingwer ist ohne Zusatz von Alkohol aufgemacht.
✓mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDer Ingwer hat einen Zuckergehalt von mehr als 9 GHT, gemessen nach der Zusätzlichen Anmerkung 2 a zu Kapitel 20, und gilt damit als mit Zusatz von Zucker. Er ist in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger aufgemacht.
✓IngwerDie Ware ist Ingwer und damit ausdrücklich genannt.
2008.99.51.00.0Ingwer mit Zuckerzusatz, bis 1 kg

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0?

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 2008.99.51

ZolltarifnummerWortlaut
2008.99.51.00.0Ingwer

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.99.51 eingereiht

6 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland3
Frankreich2
Polen1
vZTAWareGültig bis
DEBTI15022/25-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): Eingelegter Ingwer, in Scheiben, weiß; Verpackung: im verschweißten …15.05.2028
DEBTI17638/25-1DeutschlandEingelegter Ingwer, in Scheiben, pink; Verpackung: im Beutel à 110 g (Abtropfgewicht: 55 g). Zusatz von Alkohol (gemäß …11.05.2028
PLBTIWIT-2025-001049PolenMarinierter Ingwer mit Zuckerzusatz, gelber Farbe und weicher Konsistenz. Produkt fertig zum direkten Verzehr. …11.08.2028
FRBTIFR-BTI-2025-02793FrankreichIngwer in Scheiben, mit Zuckerzusatz, getrocknet und kristallisiert, für den Einzelverkauf in unmittelbaren …14.07.2028
FRBTIFR-BTI-2025-02794FrankreichGember, gesneden, gedroogd en geglaceerd, direct consumeerbaar, verpakt voor de detailhandel in een zak van 70 g, 100 g …14.07.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.99.6734Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Bananenpüree mit Maltodextrin und Fructose und einem Verhältnis von Glucose zu Fructose von 1:0.8. …
2008.99.9934Antragsangaben: getrocknete, geschnittene und gesalzene Braunalgen der Art Undaria pinnatifida (Wakame), die zur menschlichen Ernährung bestimmt sind. Die Algen sind zu 1 kg in Kunststoffbeuteln …
2008.99.6326Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Mangopüree mit Maltodextrin und Fructose und einem Verhältnis von Glucose zu Fructose von 1:0,8. …
2008.99.4917Acaifruchtpüree, mit Zusatz von Guarana, in Portionen, tiefgefroren. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0

€
2008.99.51.00.0Drittlandszoll0 %0 €700 €700 €
2008.99.51.00.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €
2008.99.51.00.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll50 %5.000 €1.050 €6.050 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
1967/200501.12.2005Grüne, gemahlene Avocadopülpe (Guacamole) in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger wurde in die Warennummer 2008.99.67 eingereiht.2008.99.67
627/200304.04.2003Getrocknete Datteln mit Marzipanfüllung, für den Einzelverkauf in 250-g-Behältnissen, wurden in die damalige Warennummer 2008.99.68 eingereiht; heute gehört diese Ware in die Warennummer 2008.99.67.2008.99.68heute 2008.99.67

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.99.51

  1. 01.01.19722008.99.51gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ingwer“
  2. 01.01.19722008.99.51.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Ingwer“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0

Gehören Fruchtgelees oder Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren zur Zolltarifnummer 2008.99.51.00.0?

Nein. Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen gehören in Form von Zuckerwaren zur Position 1704 und nicht zu den Positionen 2007 und 2008. Damit fallen sie nicht unter die Unterposition 2008.99 dieser Zolltarifnummer.

Gilt unter 2008.99.51.00.0 ein Zusatzzoll für Ingwer mit Ursprung Belarus?

Ja, auf Waren mit Ursprung Belarus wird unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Gilt unter 2008.99.51.00.0 ein Zusatzzoll für Ingwer mit Ursprung Russland?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland wird unter dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Für Waren anderen Ursprungs gilt er nur bei direkter oder indirekter Ausfuhr aus Russland oder Belarus (Unterlage Y155).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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