01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code2103.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer2103.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code2103.90.90.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer2103.90.90.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0?
- ×Sojasoße2103.10.00.00.0
- ×Tomatenketchup und andere Tomatensoßen2103.20.00.00.0
- ×Senfmehl, auch zubereitet, und Senf2103.30
- ×Mango-Chutney, flüssig2103.90.10.00.0
- ×aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten …2103.90.30.00.0
- ×andere, also nicht: Tomaten enthaltend2103.90.90.81.0, 2103.90.90.89.0
- ×andere, also nicht: Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse2103.90.90.19.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2103.90.90
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 2103.90.90.11.0 | Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmassediese Seite | Antidumpingzoll |
| 2103.90.90.19.0 | andere | – |
| 2103.90.90.81.0 | Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse | Antidumpingzoll |
| 2103.90.90.89.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2103.90.90 eingereiht
484 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI35923/26-1Deutschland | Würzsoße mit Chili Bunt bedruckter Faltkarton, darin eine umlaufend etikettierte Glasflasche mit schwarzem … | 25.10.2029 |
| DEBTI40236/26-1Deutschland | Zusammengesetztes Würzmittel; Räuchersalz für Fische. Farbloser Folienbeutel mit einem bunt bedruckten Etikett. Das … | 25.10.2029 |
| DEBTI39800/26-1Deutschland | Ingwerkonzentrat Umlaufend etikettierte Weißglasflasche mit Metallschraubverschluss. Der Aufdruck enthält An- gaben … | 18.10.2029 |
| DEBTI31223/26-1Deutschland | Zusammengesetztes Würzmittel; Pesto mit Kürbiskernen. Umlaufend etikettiertes, farbloses Schraubdeckelglas. Das Etikett … | 18.10.2029 |
| DEBTI35922/26-1Deutschland | Würzsoße mit Wasabi Umlaufend etikettierte Glasflasche mit schwarzem Schraubverschluss. Der Aufdruck enthält Angaben … | 18.10.2029 |
| DEBTI37023/26-1Deutschland | Würzsoße aus Tomaten mit Zwiebeln und Oliven. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um eine Würzsoße auf der Basis von … | 08.10.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.8302 | Kanada | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.9016 | USA | 1,9 % | seit 01.07.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Präferenzen
Statt 7,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 6,1 % |
| APS-Länder (allgemeine Regelung) | 4,2 % |
| Island | 10 % |
| Norwegen | 10 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0
Anmerkungen (1)
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 2103.90.90 | andere: Zu dieser Unterposition gehören Erzeugnisse, die sonst unter Kapitel 22 fallen würden, die zum Kochen zubereitet und zum Trinken ungeeignet geworden sind. Zu dieser Unterposition gehören insbesondere „Kochflüssigkeiten“, die im Volksmund als „Kochwein“, „Kochportwein“, „Kochcognac“ oder „Kochbrandy“ bezeichnet werden. Bei Kochweinen handelt es sich um normale oder entalkoholisierte Weine oder um Mischungen … |
Einreihungsverordnungen (6)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2017/96002.06.2017 | Mit der Verordnung 2017/960 wurde ein Vanilleauszug mit Zucker in Flaschen zu je 100 ml in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 2015/18502.02.2015 | Mit der Verordnung 2015/185 wurde eine rote, viskose Erdbeersoße mit ganzen Erdbeerstücken in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 442/201307.05.2013 | Mit der Verordnung 442/2013 wurde Shiro miso, eine homogene Paste aus Sojabohnen und Reis, in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 724/200824.07.2008 | Mit der Verordnung 724/2008 wurde eine fermentierte flüssige Pfeffersoße in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 1510/9626.07.1996 | Mit der Verordnung 1510/96 wurde eine pulverförmige Käse-Würzmischung zum Würzen von Knabbererzeugnissen in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
| 314/9005.02.1990 | Mit der Verordnung 314/90 wurde ein Pulver zur Herstellung einer Würzsoße für Nudelgerichte in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht. | 2103.90.90 |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 2103.90.90
- 01.01.19722103.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.19882103.90.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2103.90.90
- 01.01.19882103.90.90.11.0neu eingeführt · „auf der Grundlage von Tomatenketchup“ · aus 2103.90.90
- 01.01.19882103.90.90.19.0neu eingeführt · aus 2103.90.90
- 01.01.19982103.90.90.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
- 01.01.19982103.90.90.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
- 01.01.19982103.90.90.81.0neu eingeführt · „Majonäse“ · aus 2103.90.90
- 01.01.19982103.90.90.89.0neu eingeführt · aus 2103.90.90
- 01.01.20082103.90.90.81.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
- 01.01.20082103.90.90.89.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
- 21.02.20202103.90.90.11.0neu eingeführt · „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“ · aus 2103.90.90
- 21.02.20202103.90.90.19.0neu eingeführt · aus 2103.90.90
- 21.02.20202103.90.90.81.0neu eingeführt · „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“ · aus 2103.90.90
- 21.02.20202103.90.90.89.0neu eingeführt · aus 2103.90.90
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2103.90.90.11.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Mononatriumglutamat-Mischungen unter 2103.90.90?
Mischungen oder Lösungen mit Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse gehören in 2103.90.90.11.0, wenn sie Tomaten enthalten. Ohne Tomaten gehören sie in 2103.90.90.81.0.
Gibt es einen Antidumpingzoll auf Mononatriumglutamat-Mischungen aus China unter 2103.90.90.11.0?
Ja, für diese Zolltarifnummer wird auf Waren mit Ursprung China ein Antidumpingzoll erhoben. Er betrifft die Einfuhr von Waren mit diesem Ursprung.
Fällt auf Waren aus Russland unter 2103.90.90.11.0 ein Zusatzzoll an?
Für Waren mit Ursprung Russland wird für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll erhoben. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile