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Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 – Würzsoßen ohne Tomaten, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Würzsoßen und zusammengesetzte Würzmittel, die keine Tomaten enthalten und kein Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse sind. Mononatriumglutamat-Mischungen mit 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse gehören in 2103.90.90.81.0, Mischungen mit Tomaten in 2103.90.90.11.0 oder 2103.90.90.19.0. Die Erläuterungen zur Warennummer 2103.90.90 nennen zudem Kochflüssigkeiten wie Kochwein als besondere Beispiele.

Typische Waren:MayonnaisenScharfe SaucenFischsaucenChilisaucenPestosWasabipasten

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelVerschiedene Lebensmittelzubereitungen
PositionZubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen; zusammengesetzte Würzmittel; Senfmehl, auch zubereitet, und Senf
ZolltarifnummerSojasoße
ZolltarifnummerTomatenketchup und andere Tomatensoßen
UnterpositionSenfmehl, auch zubereitet, und Senf
Unterpositionandere
ZolltarifnummerMango-Chutney, flüssig
Zolltarifnummeraromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 GHT Enzian, Gewürzen und anderen Zutaten sowie 4 bis 10 GHT Zucker enthaltend, in Behältnissen mit einem Inhalt von 0,5 l oder weniger
Kombinierte Nomenklaturandere
andere
ZolltarifnummerMononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse
ZolltarifnummerandereDiese Seite

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2103.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2103.90.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2103.90.90.8910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2103.90.90.89.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0?

Kapitel 21 Verschiedene Lebensmittelzubereitungen › 2103 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und …
✓andere, also nicht: Sojasoße, Tomatenketchup und andere Tomatensoßen, Senfmehl, auch zubereitet, und SenfDie Ware ist eine Würzsoße oder ein zusammengesetztes Würzmittel, die oder das keiner der vorangehenden Ausführungen der Position 2103 entspricht. Kochflüssigkeiten wie Kochwein gehören als besondere Beispiele ebenfalls zur Unterposition 2103.90.
✓andere, also nicht: Mango-Chutney, flüssig, aromatische Bitter, mit einem Alkoholgehalt von 44,2 % vol bis 49,2 % vol, zubereitet unter Verwendung von 1,5 bis 6 …Die Ware ist keine der vorangehenden Zubereitungen dieser Warennummer und bleibt damit eine Würzsoße oder ein Würzmittel.
✓andere, also nicht: Tomaten enthaltendDie Ware enthält keine Tomaten. Ist Tomate Bestandteil, gehört sie zur Ausführung Tomaten enthaltend.
✓andere, also nicht: Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der TrockenmasseEine Mischung oder Lösung mit Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse gehört in die Ausführung mit Mononatriumglutamat, nicht hierher.
2103.90.90.89.0Würzsoßen und Würzmittel ohne Tomaten

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2103.90.90

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
2103.90.90.11.0Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der TrockenmasseAntidumpingzoll
2103.90.90.19.0andere–
2103.90.90.81.0Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der TrockenmasseAntidumpingzoll
2103.90.90.89.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2103.90.90 eingereiht

484 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland286
Frankreich67
Spanien42
Slowenien20
Zypern17
Schweden17
vZTAWareGültig bis
DEBTI35923/26-1DeutschlandWürzsoße mit Chili Bunt bedruckter Faltkarton, darin eine umlaufend etikettierte Glasflasche mit schwarzem …25.10.2029
DEBTI40236/26-1DeutschlandZusammengesetztes Würzmittel; Räuchersalz für Fische. Farbloser Folienbeutel mit einem bunt bedruckten Etikett. Das …25.10.2029
DEBTI39800/26-1DeutschlandIngwerkonzentrat Umlaufend etikettierte Weißglasflasche mit Metallschraubverschluss. Der Aufdruck enthält An- gaben …18.10.2029
DEBTI31223/26-1DeutschlandZusammengesetztes Würzmittel; Pesto mit Kürbiskernen. Umlaufend etikettiertes, farbloses Schraubdeckelglas. Das Etikett …18.10.2029
DEBTI35922/26-1DeutschlandWürzsoße mit Wasabi Umlaufend etikettierte Glasflasche mit schwarzem Schraubverschluss. Der Aufdruck enthält Angaben …18.10.2029
DEBTI37023/26-1DeutschlandWürzsoße aus Tomaten mit Zwiebeln und Oliven. Gemäß Antragsangaben handelt es sich um eine Würzsoße auf der Basis von …08.10.2029

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0?

17 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0

€
2103.90.90.89.0Drittlandszoll7,7 %770 €754 €1.524 €
2103.90.90.89.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll57,7 %5.770 €1.104 €6.874 €
2103.90.90.89.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll57,7 %5.770 €1.104 €6.874 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8302Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.9016USA1,9 %seit 01.07.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 7,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 55 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20266,1 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,2 %
Island6 %
Norwegen6 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · ChinaEinfuhr aus China: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle · IndienEinfuhr aus Indien nur mit Genehmigung, Bescheinigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist; welche Unterlage gilt, nennt der EU-TARIC.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleEinfuhrkontrolle hinsichtlich genetisch veränderter Organismen (GVO) und GVO enthaltende Erzeugnisse · alle LänderEinfuhr aus allen Ländern: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Kapitel 21, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 21 gehören nicht: a) Gemüsemischungen der Position 0712; b) geröstete Kaffeemittel mit beliebigem Gehalt an Kaffee (Position 0901); c) aromatisierter Tee (Position 0902); d) Gewürze und andere Waren der Positionen 0904 bis 0910; e) Lebensmittelzubereitungen, ausgenommen Waren der Positionen 2103 und 2104, mit einem Gehalt an Wurst, Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut, Insekten, Fischen, Krebstieren, Weichtieren oder anderen wirbellosen Wassertieren — einzeln oder zusammen — von mehr als 20 GHT (Kapitel 16); f) Waren der Position 2404; g) Hefen, als Arzneiwaren aufgemacht, und andere Waren der Position 3003 oder 3004; h) zubereitete Enzyme der Position 3507.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
2103.90.90andere: Zu dieser Unterposition gehören Erzeugnisse, die sonst unter Kapitel 22 fallen würden, die zum Kochen zubereitet und zum Trinken ungeeignet geworden sind. Zu dieser Unterposition gehören insbesondere „Kochflüssigkeiten“, die im Volksmund als „Kochwein“, „Kochportwein“, „Kochcognac“ oder „Kochbrandy“ bezeichnet werden. Bei Kochweinen handelt es sich um normale oder entalkoholisierte Weine oder um Mischungen …

Einreihungsverordnungen (6)

VerordnungWareNummer
2017/96002.06.2017Ein Vanilleauszug in Alkohol mit Zucker, in Flaschen zu je 100 ml für den Einzelverkauf, ist in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht.2103.90.90
2015/18502.02.2015Ein rotes, viskoses Erzeugnis aus Erdbeeren, Zucker und Wasser, das als Soße für Desserts dient, ist in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht.2103.90.90
442/201307.05.2013Die japanische Paste Shiro miso aus Sojabohnen und Reis ist in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht.2103.90.90
724/200824.07.2008Eine fermentierte Pfeffersoße, der nach der Fermentation Essig zugegeben wird, ist in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht.2103.90.90
1510/9626.07.1996Eine Lebensmittelzubereitung in Pulverform aus Molke, Käse und Gewürzen, die zum Würzen von Knabbererzeugnissen dient, ist in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht.2103.90.90
314/9005.02.1990Eine Pulverzubereitung, die durch Zugabe von Wasser und Milch zu einer Würzsoße für Nudelgerichte wird, ist in die Warennummer 2103.90.90 eingereiht.2103.90.90

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 21 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 2103.90.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 2.
  1. 01.01.19722103.90.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19882103.90.90unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 2103.90.90
  3. 01.01.19882103.90.90.11.0neu eingeführt · „auf der Grundlage von Tomatenketchup“ · aus 2103.90.90
  4. 01.01.19882103.90.90.19.0neu eingeführt · aus 2103.90.90
  5. 01.01.19982103.90.90.11.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
  6. 01.01.19982103.90.90.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
  7. 01.01.19982103.90.90.81.0neu eingeführt · „Majonäse“ · aus 2103.90.90
  8. 01.01.19982103.90.90.89.0neu eingeführt · aus 2103.90.90
  9. 01.01.20082103.90.90.81.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
  10. 01.01.20082103.90.90.89.0aufgehoben · aufgeteilt in 2103.90.90
  11. 21.02.20202103.90.90.11.0neu eingeführt · „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“ · aus 2103.90.90
  12. 21.02.20202103.90.90.19.0neu eingeführt · aus 2103.90.90
  13. 21.02.20202103.90.90.81.0neu eingeführt · „Mononatriumglutamat in Mischungen oder Lösungen mit einem Gehalt an Mononatriumglutamat von 50 GHT oder mehr in der Trockenmasse“ · aus 2103.90.90
  14. 21.02.20202103.90.90.89.0neu eingeführt · aus 2103.90.90

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0

Gehören Würzsoßen mit Tomaten unter 2103.90.90 in die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0?

Nein. Würzsoßen mit Tomaten gehören in die Zolltarifnummern 2103.90.90.11.0 oder 2103.90.90.19.0. Die Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 gilt nur für Waren ohne Tomaten.

Wird für Waren mit Ursprung Belarus unter 2103.90.90.89.0 ein Zusatzzoll erhoben?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Wird für Waren mit Ursprung Russland unter 2103.90.90.89.0 ein Zusatzzoll erhoben?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für diese Zolltarifnummer ein Zusatzzoll. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Welche Zolltarifnummer gilt für Chili-Sauce unter 2103.90.90?

Chili-Sauce ist in der Zolltarifnummer 2103.90.90.89.0 eingereiht. Enthält sie Tomaten, gilt die Ausführung Tomaten enthaltend.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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