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Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0 – Filter- oder Presstücher, andere

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Filter- oder Presstücher zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken, auch aus Menschenhaaren, soweit sie keine Vliesstoffe nach der Zolltarifnummer 5911.40.00.10.0 sind. Spinnvliesstoffe aus Poly(ethylenterephthalat) als Meterware oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten, mit 160 g/m² bis 300 g/m², mindestens Filterklasse L und plissierfähig gehören in die Zolltarifnummer 5911.40.00.10.0.

Typische Waren:FiltertuchFiltergewebe

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionErzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerGewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen
UnterpositionMüllergaze, auch konfektioniert
UnterpositionFilter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
ZolltarifnummerVliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch …
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5911.406-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5911.40.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5911.40.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5911.40.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus …
✓Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus MenschenhaarenDie Ware ist ein Filter- oder Presstuch, wie es üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet wird, auch wenn es aus Menschenhaaren besteht. Daran erkennt man sie an dieser üblichen Verwendung.
✓andere, also nicht: Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch oder …Ein Filter- oder Presstuch fällt hierher, wenn es kein Spinnvliesstoff aus Poly(ethylenterephthalat) mit den Merkmalen Meterware, 160 g/m² bis 300 g/m², mindestens Filterklasse L und Plissierfähigkeit ist.
5911.40.00.90.0Filter- oder Presstücher, außer Spinnvlies-Meterware

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0?

  • ×Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von …5911.10.00.00.0
  • ×Müllergaze, auch konfektioniert5911.20
  • ×Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von …5911.31, 5911.32
  • ×andere, also nicht: Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren5911.90
  • ×Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig …5911.40.00.10.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 5911.40.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
5911.40.00.10.0Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch …Autonome Zollaussetzung
5911.40.00.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5911.40.00 eingereiht

4 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland2
Dänemark1
Estland1
vZTAWareGültig bis
DEBTI34826/25-1DeutschlandFilter, - laut Antrag sind 25 Filter in eine Kunststofffolie eingeschweißt, - quadratisch, mit einer Kantenlänge von …28.09.2028
DEBTI28445/25-1DeutschlandFiltertuch, siehe Anlage, - als Meterware, somit keine Ware der Unterposition (KN) 5911 9099, - mehrlagig gearbeitet …25.08.2028
DKBTI26-2650152DänemarkDie Ware ist ein Vliesstoff, der auf beiden Seiten mit einem gitterähnlichen Muster geprägt ist. Eine Seite der Ware …21.09.2029
EEBTI2023-20EstlandLaut Angabe des Antragstellers handelt es sich bei dem aus Polyesterfasern hergestellten Filtermaterial (POLYESTER …29.01.2027

05Waren

Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0?

2 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

06Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0

€
5911.40.00.90.0Drittlandszoll6 %600 €2.014 €2.614 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8330Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 6 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20264,8 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)4,8 %

07Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 5911.40.00.90.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 5911.40.00.90.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

08Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 1
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14; d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813; e) Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306; f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704; g) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46); h) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels 39; ij) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 8
8. Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren: a) Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910): — Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen; — Müllergaze; — Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, aus Spinnstoffen oder Menschenhaaren; — Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss; — Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art; — Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen; b) Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

09Verlauf

Verlauf der Warennummer 5911.40.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19725911.40.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren“
  2. 01.01.20225911.40.00Wortlaut geändert · „Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren“ · vorher „Filtertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren“
  3. 01.07.20265911.40.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 5911.40.00
  4. 01.07.20265911.40.00.10.0neu eingeführt · „Vliesstoffe, bestehend aus Spinnvliesmedien aus Poly(ethylenterephthalat): -als Meterware, auf Länge zugeschnitten oder nur quadratisch …“ · aus 5911.40.00
  5. 01.07.20265911.40.00.90.0neu eingeführt · aus 5911.40.00

10Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Filter- oder Presstücher unter 5911.40.00?

Für Filter- oder Presstücher, die nicht unter die Vliesstoffe fallen, gilt die Zolltarifnummer 5911.40.00.90.0. Die Warennummer 5911.40.00 hat daneben die Zolltarifnummer 5911.40.00.10.0 für bestimmte Spinnvliesstoffe.

Gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren unter 5911.40.00.90.0?

Ja, Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren gehören zur Position 5911, während Menschenhaare und Waren daraus in die Positionen 0501, 6703 oder 6704 gehören. Auf dieser Seite fällt ein solches Presstuch unter 5911.40.00.90.0, sofern es kein Vliesstoff nach 5911.40.00.10.0 ist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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