Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Filtertuch ist in die folgende Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS) eingebettet:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelGETRÄNKTE, BESTRICHENE, ÜBERZOGENE ODER MIT LAGEN VERSEHENE GEWEBE; WAREN DES TECHNISCHEN BEDARFS, AUS SPINNSTOFFEN59
- PositionErzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 7 zu diesem Kapitel5911
- ZolltarifnummerFiltertücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Filtertuch
Der HS-Code für Filtertuch lautet 5911.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5911.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5911.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5911.40.00.00.0.
Einreihung von Filtertuch nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Position 5911 umfasst Erzeugnisse des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, die in der Anmerkung 7 zu Kapitel 59 aufgeführt sind. Filtertücher sind in der Unterposition 5911.40 explizit genannt. Maßgeblich ist die besondere Konzeption für den Filtrationszweck. Gewebe, Nadelfilze und Vliesstoffe, die als Filtermedium dienen, fallen hierunter.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Filtertuch
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAndere – Erzeugnisse des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, nicht anderweitig genannt | 5911.90.00.00.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungFiltervorrichtungen für Flüssigkeiten | 8421.29.80.09.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungScheuertücher, Wischtücher aus Vliesstoffen | 6307.10.30.00.0 | 6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Filtertuch (5911) ≠ Andere – Erzeugnisse des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, nicht anderweitig genannt (5911) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filtertuch bleibt die Zolltarifnummer 5911.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filtertuch (5911) ≠ Filtervorrichtungen für Flüssigkeiten (8421) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filtertuch bleibt die Zolltarifnummer 5911.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Filtertuch (5911) ≠ Scheuertücher, Wischtücher aus Vliesstoffen (6307) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Filtertuch bleibt die Zolltarifnummer 5911.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Filtertücher aus anderen Materialien als Spinnstoffen können in andere Kapitel eingereiht werden.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFiltervorrichtungen für Flüssigkeiten | 8421.29.80.09.0 | 6 % |
| Alternative EinreihungScheuertücher, Wischtücher aus Vliesstoffen | 6307.10.30.00.0 | 6 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Filtertuch (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE16398/12-1 | Filtertuch aus Polypropylen-Multifilament-Gewebe, Meterware, zur Filtration | 5911.40.00.00.0 |
| DE16396/12-1 | Filtertuch aus Polypropylen-Spun-Gewebe, Meterware, zur Filtration | 5911.40.00.00.0 |
| DEBTI29588/23-1 | Filtertuch aus Nadelfilz mit PTFE-Stützgewebe für Filtrationsapplikationen | 5911.40.00.00.0 |
| DEBTI23799/22-1 | Filtertücher, vierlagig, konfektioniert, aus Gewebe/Vliesstoffen | 5911.40.00.00.0 |
| DEBTI15184/18-1 | Filtergewebe aus PTFE/ETFE-Monofilamenten für Schmutzfänger | 5911.40.00.00.0 |
| DEBTI17788/23-1 | Filtertuch (Nadelfilz, PTFE/Polyimide) für Filtrationsapplikationen | 5911.40.00.00.0 |
| DEBTI33790/19-1 | Filtertuch (Mischfilz PTFE/Polyimide) für diverse Filtrationsapplikationen | 5911.40.00.00.0 |
| DE4646/17-1 | Filtertücher (Filtermatten) aus Vliesstoff für Filtration | 5911.40.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6 % | Drittlandszoll |
| USA | 6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Filtertuch
Berechnen Sie schnell die Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) für Ihr Filtertuch aus einem beliebigen Drittland.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Filter & Separation
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