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gültig seit 01.01.1972CBAM

Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0 – Bögen für bestimmte Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Bögen und Winkel aus Eisen oder Stahl zum Stumpfschweißen mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Bögen und Winkel über 609,6 mm, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 7307.93.91.90.0, und solche mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger gehören in 7307.93.11. Die Erläuterungen zu dieser Nummer verweisen auf die Warennummer 7307.23.10.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7307.11 – 7307.19gegossen
7307.21 – 7307.29andere, aus nicht rostendem Stahl
andere
UnterpositionFlansche
UnterpositionBogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde
UnterpositionFormstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen
mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm
Kombinierte NomenklaturBogen und Winkel
Zolltarifnummerfür bestimmte LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7307.936-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7307.93.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7307.93.91.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7307.93.91.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und …
✓andere, also nicht: gegossen, andere, aus nicht rostendem StahlDie Ware ist ein Rohrformstück aus Eisen oder Stahl, das weder gegossen ist noch aus nicht rostendem Stahl besteht.
✓Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum StumpfschweißenDie Ware ist ein Formstück, Verschlussstück oder Verbindungsstück zum Stumpfschweißen. Die Enden sind dafür abgeschrägt und zum Stumpfschweißen geeignet.
✓mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mmDie Ware hat einen größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm. Ist der größte äußere Durchmesser 609,6 mm oder weniger, gehört die Ware nicht hierher.
✓Bogen und WinkelDie Ware ist ein Bogen oder ein Winkel. Die Erläuterungen zu dieser Nummer gelten für Bogen und Winkel.
✓für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware muss für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sein.
7307.93.91.10.0Stahlrohrbogen und Winkel für bestimmte Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7307.93.91

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7307.93.91.10.0für bestimmte Luftfahrzeugediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
7307.93.91.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.93.91 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7307.93.1919Rohrverbindungsstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein verzinktes Rohrverbindungsstück aus anderem als nicht rostendem Stahl (Materialkennung S235JR). Die Waren werden in verschiedenen …
7307.93.116Den bereitgestellten Angaben zufolge handelt es sich um Verbindungszubehör (Fittings) für Rohre – einen vorisolierten Verbundbogen, hergestellt aus einem medienführenden geschweißten unlegierten …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0

€
7307.93.91.10.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €
7307.93.91.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7307.93.91.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7307.93.91.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7307.93.91Bogen und Winkel: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7307.23.10.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2015/2305.01.2015Eine T-förmige Ware aus Stahl mit abgeschrägten, zum Stumpfschweißen geeigneten Schenkelenden und einem innen mit Gewinde versehenen Mittelstück wurde in die Warennummer 7307.93.19 eingereiht.7307.93.19

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-306/1815.05.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-397/1712.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …
C-362/2015.07.2021Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem …
C-368/2225.05.2023Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7307.93.91

  1. 01.01.19727307.93.91gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Bogen und Winkel“
  2. 01.01.19727307.93.91.10.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für bestimmte Luftfahrzeuge“
  3. 01.01.19727307.93.91.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Bogen und Winkel für bestimmte Luftfahrzeuge unter 7307.93.91?

Für Bogen und Winkel für bestimmte Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 7307.93.91.10.0. Alle anderen Bogen und Winkel dieser Warennummer fallen unter 7307.93.91.90.0.

Gilt bei der Einfuhr von 7307.93.91.10.0 aus allen Ländern CBAM?

Ja, für die Einfuhr aus allen Ländern ist CBAM bei dieser Zolltarifnummer genannt. Als Unterlagen sind die CBAM-Kontonummer (Y128), der Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956 (Y134) und die Befreiung gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 (Y135) genannt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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