01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7307.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7307.99.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7307.99.80.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7307.99.80.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0?
- ×gegossen7307.11, 7307.19
- ×andere, aus nicht rostendem Stahl7307.21, 7307.22, 7307.23, 7307.29
- ×Flansche7307.91
- ×Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde7307.92
- ×Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen7307.93
- ×mit Gewinde7307.99.10
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge7307.99.80.11.0, 7307.99.80.19.0, 7307.99.80.20.0
- ×mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger7307.99.80.92.0, 7307.99.80.93.0, 7307.99.80.94.0, 7307.99.80.95.0 und 1 weitere
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7307.99.80
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7307.99.80.11.0 | versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7307.99.80.19.0 | andere | Anmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7307.99.80.20.0 | andere | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7307.99.80.92.0 | versandt aus Taiwan | Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7307.99.80.93.0 | versandt aus Indonesien | Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7307.99.80.94.0 | versandt aus Sri Lanka | Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7307.99.80.95.0 | versandt aus den Philippinen | Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7307.99.80.98.0 | andere | Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7307.99.80.99.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.99.80 eingereiht
40 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI46889/25-1Deutschland | Rohrverbindungsstück aus Stahl. Bei der Ware handelt es sich um ein Rohrverbindungsstück aus feuerverzinktem anderem … | 07.06.2029 |
| DEBTI39752/25-2Deutschland | Rohrverschlussstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Scheiben mit einem gestuften Rand aus … | 05.03.2029 |
| DEBTI21116/25-1Deutschland | Schlauchanschluss aus Stahl. Bei der Ware handelt es sich um einen sogenannten Pressnippel. Der Artikel besteht aus … | 15.01.2029 |
| DEBTI23252/25-1Deutschland | Blockanschluss als Rohrverbindungsstück. Bei den Waren handelt es sich um annähernd quaderförmige Erzeugnisse aus … | 15.09.2028 |
| DEBTI17705/25-1Deutschland | Rohrverbindungsstück aus Stahl Bei den Waren handelt es sich nach den Antragsangaben um eine zusammengesetzte Ware aus … | 31.08.2028 |
| DEBTI4835/25-1Deutschland | Rohrverschlussstück aus nicht legiertem Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein Verschlussstück aus nicht legiertem … | 29.06.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7307.99.10 | 51 | Rohrformstück aus Stahl; T-Verschraubung Bei der Ware handelt sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis, aus anderem als nicht rostendem Stahl, das auf der einen Seite mit einem Außengewinde mit … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Präferenzen
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:
| Abkommen | Satz |
|---|---|
| Mercosurneu seit 01.05.2026 | 2,9 % |
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Urteile des EuGH (5)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-306/1815.05.2019 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der … |
| C-397/1712.07.2018 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. … |
| C-362/2015.07.2021 | Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem … |
| C-368/2225.05.2023 | Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7307.99.80
- 01.01.20127307.99.80neu eingeführt · aus 7307.99.30, aus 7307.99.90
- 01.01.20127307.99.80.11.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.19.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.20.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.92.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.93.0neu eingeführt · „versandt aus Indonesien“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.94.0neu eingeführt · „versandt aus Sri Lanka“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.95.0neu eingeführt · „versandt aus den Philippinen“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.98.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
- 01.01.20127307.99.80.99.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Stahl-Rohrformstücke über 609,6 mm unter 7307.99.80?
Für Rohrformstücke aus Eisen oder Stahl mit einem größten äußeren Durchmesser von mehr als 609,6 mm, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 7307.99.80.99.0. Mit 609,6 mm oder weniger gelten davon getrennt die Nummern 7307.99.80.92.0, 7307.99.80.93.0, 7307.99.80.94.0, 7307.99.80.95.0 oder 7307.99.80.98.0 für Waren, die nicht für Luftfahrzeuge bestimmt sind, und 7307.99.80.11.0 oder 7307.99.80.19.0 für bestimmte Luftfahrzeuge.
Brauche ich bei der Einfuhr unter 7307.99.80.99.0 eine CBAM-Kontonummer?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern ist die CBAM-Kontonummer als Unterlage angegeben. Für Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno ist außerdem der Hinweis nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956 genannt.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile