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gültig seit 01.01.2012CBAM

Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0 – Luftfahrzeug-Formstücke ≤609,6 mm

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Rohrformstücke aus Eisen oder Stahl für bestimmte Luftfahrzeuge mit einem größten äußeren Durchmesser von höchstens 609,6 mm, die nicht aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandt werden. Aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandte Waren dieser Art gehören in 7307.99.80.11.0, Waren mit mehr als 609,6 mm gehören unabhängig vom Versandland in 7307.99.80.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7307.11 – 7307.19gegossen
7307.21 – 7307.29andere, aus nicht rostendem Stahl
andere
UnterpositionFlansche
UnterpositionBogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde
UnterpositionFormstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen
Unterpositionandere
Kombinierte Nomenklaturmit Gewinde
Kombinierte Nomenklaturandere
für bestimmte Luftfahrzeuge
mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger
Zolltarifnummerversandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7307.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7307.99.808-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7307.99.80.1910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7307.99.80.19.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und …
✓andere, also nicht: gegossen, andere, aus nicht rostendem StahlDas Formstück besteht aus anderem Eisen oder Stahl als gegossenem oder nicht rostendem Stahl.
✓andere, also nicht: Flansche, Bogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde, Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum StumpfschweißenDie Ware ist ein sonstiges Rohrformstück, das keiner der davor genannten Bauformen entspricht.
✓andere, also nicht: mit GewindeDie Ware ist ohne Gewinde ausgeführt. Die Anschlussenden haben kein Gewinde.
✓für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware muss für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sein und nicht für andere Verwendungen.
✓mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder wenigerDer größte äußere Durchmesser der Ware beträgt höchstens 609,6 mm.
✓andere, also nicht: versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den PhilippinenDie Ware wird nicht aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandt.
7307.99.80.19.0Stahlformstücke für Luftfahrzeuge bis 609,6 mm

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7307.99.80

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7307.99.80.11.0versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den PhilippinenAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
7307.99.80.19.0anderediese SeiteAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
7307.99.80.20.0andereZollaussetzung bei Endverwendung
7307.99.80.92.0versandt aus TaiwanAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.99.80.93.0versandt aus IndonesienAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.99.80.94.0versandt aus Sri LankaAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.99.80.95.0versandt aus den PhilippinenAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.99.80.98.0andereAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.99.80.99.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.99.80 eingereiht

40 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland19
Polen16
Frankreich2
Niederlande2
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI46889/25-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus Stahl. Bei der Ware handelt es sich um ein Rohrverbindungsstück aus feuerverzinktem anderem …07.06.2029
DEBTI39752/25-2DeutschlandRohrverschlussstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich den Angaben nach um Scheiben mit einem gestuften Rand aus …05.03.2029
DEBTI21116/25-1DeutschlandSchlauchanschluss aus Stahl. Bei der Ware handelt es sich um einen sogenannten Pressnippel. Der Artikel besteht aus …15.01.2029
DEBTI23252/25-1DeutschlandBlockanschluss als Rohrverbindungsstück. Bei den Waren handelt es sich um annähernd quaderförmige Erzeugnisse aus …15.09.2028
DEBTI17705/25-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus Stahl Bei den Waren handelt es sich nach den Antragsangaben um eine zusammengesetzte Ware aus …31.08.2028
DEBTI4835/25-1DeutschlandRohrverschlussstück aus nicht legiertem Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein Verschlussstück aus nicht legiertem …29.06.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7307.99.1051Rohrformstück aus Stahl; T-Verschraubung Bei der Ware handelt sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis, aus anderem als nicht rostendem Stahl, das auf der einen Seite mit einem Außengewinde mit …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0

€
7307.99.80.19.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €
7307.99.80.19.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7307.99.80.19.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7307.99.80.19.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · ChinaDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt; welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-306/1815.05.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-397/1712.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …
C-362/2015.07.2021Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem …
C-368/2225.05.2023Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7307.99.80

  1. 01.01.20127307.99.80neu eingeführt · aus 7307.99.30, aus 7307.99.90
  2. 01.01.20127307.99.80.11.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  3. 01.01.20127307.99.80.19.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  4. 01.01.20127307.99.80.20.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  5. 01.01.20127307.99.80.92.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  6. 01.01.20127307.99.80.93.0neu eingeführt · „versandt aus Indonesien“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  7. 01.01.20127307.99.80.94.0neu eingeführt · „versandt aus Sri Lanka“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  8. 01.01.20127307.99.80.95.0neu eingeführt · „versandt aus den Philippinen“ · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  9. 01.01.20127307.99.80.98.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)
  10. 01.01.20127307.99.80.99.0neu eingeführt · aus 7307.99.30, 7307.99.90 (18 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0

Welche Zolltarifnummer gilt unter 7307.99.80 für Rohrformstücke aus Eisen oder Stahl für Luftfahrzeuge bis 609,6 mm, die nicht aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandt werden?

Für Rohrformstücke aus Eisen oder Stahl für bestimmte Luftfahrzeuge mit einem größten äußeren Durchmesser von höchstens 609,6 mm, die nicht aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandt werden, gilt die Zolltarifnummer 7307.99.80.19.0. Aus diesen Ländern versandte Waren dieser Art gehören in 7307.99.80.11.0, bei mehr als 609,6 mm gilt 7307.99.80.20.0.

Gilt für die Einfuhr unter 7307.99.80.19.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, für die Einfuhr aus allen Ländern gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM). Als Unterlage ist die CBAM-Kontonummer vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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