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gültig seit 01.01.2017CBAM

Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0 – Muttern für bestimmte Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Muttern aus Eisen oder Stahl, die nicht aus nicht rostendem Stahl sind, mit einer Lochweite von 12 mm oder weniger und die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Die anderen Muttern dieser Warennummer, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 7318.16.92.90.0, Muttern mit einer Lochweite von mehr als 12 mm in die Warennummer 7318.16.99.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
Waren mit Gewinde
ZolltarifnummerSchwellenschrauben
Unterpositionandere Holzschrauben
UnterpositionSchraubhaken, Ring- und Ösenschrauben
Unterpositiongewindeformende Schrauben
Unterpositionandere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben
UnterpositionMuttern
andere
Kombinierte NomenklaturBlindnietmuttern
Kombinierte NomenklaturSicherungsmuttern
andere, mit einer Lochweite von
Kombinierte Nomenklatur12 mm oder weniger
Zolltarifnummerfür bestimmte LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturmehr als 12 mm
Unterpositionandere
7318.21 – 7318.29Waren ohne Gewinde

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7318.166-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7318.16.928-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7318.16.92.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7318.16.92.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben …
✓Waren mit GewindeDie Ware hat ein Gewinde.
✓MutternDie Ware ist eine Mutter und keine Schraube oder ein Bolzen.
✓andere, also nicht: aus nicht rostendem StahlDie Mutter ist nicht aus nicht rostendem Stahl gefertigt.
✓andere, mit einer Lochweite von, also nicht: Blindnietmuttern, SicherungsmutternDie Lochweite ist an den Innengängen des Gewindes zu messen. Bei Schrauben wird der Durchmesser dagegen auf der Außenseite des Gewindes gemessen.
✓12 mm oder wenigerDie Lochweite der Mutter beträgt 12 mm oder weniger.
✓für bestimmte LuftfahrzeugeDie Mutter ist für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt. Muttern für andere Verwendungen gehören in die andere Ausführung dieser Warennummer.
7318.16.92.10.0Luftfahrzeug-Muttern bis 12 mm Lochweite

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.16.92

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7318.16.92.10.0für bestimmte Luftfahrzeugediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
7318.16.92.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.16.92 eingereiht

100 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland51
Tschechien13
Frankreich8
Rumänien8
Spanien7
Bulgarien3
vZTAWareGültig bis
DEBTI33778/26-1DeutschlandEs handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Erzeugnisse, in verschiedenen …11.10.2029
DEBTI40166/26-1DeutschlandEs handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl; verzinkt) gefertigte "Hülsenmuttern", bestehend …05.10.2029
DEBTI33570/26-1DeutschlandEs handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, zylindrische, einseitig geschlossene …27.09.2029
DEBTI33568/26-1DeutschlandEs handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse, in verschiedenen …21.09.2029
DEBTI33803/26-1DeutschlandEs handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse, in …10.09.2029
DEBTI32666/26-1DeutschlandEs handelt sich um Muttern aus verzinktem Stahl (kein nicht rostender Stahl) in unterschiedlichen Abmessungen und …27.08.2029

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7318.16.9956Es handelt sich um verzinkte Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem metrischen Innengewinde (M16). Sie haben einen rautenförmigen Umriss mit zwei abgerundeten Ecken und weisen auf …
7318.16.3951Es handelt sich um aus Stahlblech (nicht rostender Stahl) gefertigte, klammerförmig umgebogene Erzeugnisse, die auf einer Seite in etwa mittig eine hohlzylindrische Ausformung mit metrischem …
7318.16.6020Es handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse, in verschiedenen Abmessungen, mit metrischem Innengewinde (M3 - M10) und glatter …
7318.16.405Es handelt sich um Hohlkörper aus anderem als nichtrostendem Stahl mit rundem, gerändeltem oder sechskantförmigem Schaft mit metrischem Innengewinde, in verschiedenen Größen (M4 bis M12), mit offenem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0

€
7318.16.92.10.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €
7318.16.92.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7318.16.92.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7318.16.92.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7318.16.92 bis 7318.16.99andere, mit einer Lochweite von: Die Lochweite ist an den Innengängen des Gewindes zu messen. Bei Schrauben ist der Durchmesser dagegen auf der Außenseite des Gewindes zu messen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2019/61309.04.2019Eine Mutter mit Innengewinde und Flansch aus nicht rostendem Stahl für hydraulische Bremssysteme von Kraftfahrzeugen wurde in die Warennummer 7318.16.39 eingereiht.7318.16.39

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-592/1715.11.20181. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 …
C-272/1411.06.2015Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7318.16.92

  1. 01.01.20177318.16.92neu eingeführt · „12 mm oder weniger“ · aus 7318.16.10, aus 7318.16.91
  2. 01.01.20177318.16.92.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7318.16.10, 7318.16.30, 7318.16.50, 7318.16.91, 7318.16.99 (21 Unterteilungen)
  3. 01.01.20177318.16.92.90.0neu eingeführt · aus 7318.16.10, 7318.16.30, 7318.16.50, 7318.16.91, 7318.16.99 (21 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Muttern mit einer Lochweite von 12 mm oder weniger für bestimmte Luftfahrzeuge unter 7318.16.92?

Für Muttern mit einer Lochweite von 12 mm oder weniger, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gilt die Zolltarifnummer 7318.16.92.10.0. Die anderen Muttern dieser Warennummer gehören in die Zolltarifnummer 7318.16.92.90.0, Muttern mit einer Lochweite von mehr als 12 mm in die Warennummer 7318.16.99.

Gilt für Muttern unter 7318.16.92.10.0 bei der Einfuhr der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr dieser Ware gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Dafür ist eine CBAM-Kontonummer anzugeben.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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