01Tarifbaum
Welche Nummer gilt unter HS-Code 7318.15?
Schrauben und Bolzen zum Befestigen von Oberbaumaterial für Bahnen gehören in die Zolltarifnummer 7318.15.20.00.0. Ohne Kopf gehören Waren aus nicht rostendem Stahl in die Warennummer 7318.15.35, andere Waren ohne Kopf mit weniger als 800 MPa Zugfestigkeit in die Warennummer 7318.15.42 und andere mit 800 MPa oder mehr in die Warennummer 7318.15.48. Mit Kopf unterscheiden sich die Nummern nach Schlitz oder Kreuzschlitz (7318.15.52 aus nicht rostendem Stahl, 7318.15.58 andere), Innensechskant (7318.15.62 aus nicht rostendem Stahl, 7318.15.68 andere) und Außensechskant (7318.15.75 aus nicht rostendem Stahl, 7318.15.82 mit weniger als 800 MPa, 7318.15.88 mit 800 MPa oder mehr). Die übrigen Waren mit Kopf, die weder Schlitz oder Kreuzschlitz, Innensechskant noch Außensechskant haben, gehören in die Warennummer 7318.15.95.
Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich. Die Stellen 7 und 8 sind die Kombinierte Nomenklatur (KN) der EU, die Stellen 9 und 10 der TARIC; die 11. Stelle ist in Deutschland meist 0.
Zolltarifnummern unter den Warennummern
- 7318.15.35aus nicht rostendem Stahl
- 7318.15.35.10.07318.15.35.90.0
- 7318.15.42weniger als 800 MPa
- 7318.15.42.10.07318.15.42.90.0
- 7318.15.48800 MPa oder mehr
- 7318.15.48.10.07318.15.48.90.0
- 7318.15.52aus nicht rostendem Stahl
- 7318.15.52.10.07318.15.52.90.0
- 7318.15.62aus nicht rostendem Stahl
- 7318.15.62.10.07318.15.62.90.0
- 7318.15.75aus nicht rostendem Stahl
- 7318.15.75.10.07318.15.75.90.0
- 7318.15.82weniger als 800 MPa
- 7318.15.82.10.07318.15.82.60.07318.15.82.90.0
- 7318.15.88800 MPa oder mehr
- 7318.15.88.60.07318.15.88.80.0
Ihre Ware einreihen
Welche der 12 Nummern gilt für Ihre Ware?
Unser Werkzeug liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung für die Akte.
02Maßnahmen
Sonderzölle und Kontrollen für 7318.15
Die Sätze und Bedingungen stehen auf den Seiten der einzelnen Nummern.
03Waren
Welche Waren fallen unter HS-Code 7318.15?
25 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf HS-Code 7318.15. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
Schraube – 7318.15.88.80.0
Dreh- und Frästeil – 7318.15.35.90.0
Zylinderschraube – 7318.15.68.90.0
Edelstahl-Schraube – 7318.15.75.90.0
Schraube und Mutter – 7318.15.95.89.0
Gewindestift – 7318.15.35.90.0
Sechskantschraube – 7318.15.82.90.0
Gewindestange – 7318.15.42.90.0
Verzinkte Schraube – 7318.15.88.80.0
Stahl-Bolzen – 7318.15.42.90.0
Radbolzen – 7318.15.48.90.0
Senkschraube – 7318.15.62.90.0
Verschlussschraube – 7318.15.75.90.0
Bolzen und Mutter – 7318.15.42.90.0
Stahl-Befestigungselement – 7318.15.88.80.0
Bolzen – 7318.15.48.90.004Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu 7318.15
Anmerkungen (8)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
3. In der Nomenklatur gelten als „unedle Metalle“: Eisen und Stahl, Kupfer, Nickel, Aluminium, Blei, Zink, Zinn, Wolfram, Molybdän, Tantal, Magnesium, Cobalt, Bismut, Cadmium, Titan, Zirconium, Antimon, Mangan, Beryllium, Chrom, Germanium, Vanadium, Gallium, Hafnium, Indium, Niob (Columbium), Rhenium und Thallium.
Weitere 6 Anmerkungen im Wortlaut
4. In der Nomenklatur gelten als „Cermets“ Erzeugnisse mit mikroskopisch heterogener Zusammensetzung aus einem Metall und einem keramischen Erzeugnis als Bestandteil. Der Begriff „Cermets“ erfasst auch gesinterte Metallcarbide (mit einem Metall gesinterte Metallcarbide).
5. Einreihung von Legierungen (andere als Ferrolegierungen und Kupfervorlegierungen der Kapitel 72 und 74): a) Legierungen unedler Metalle werden wie das gegenüber jedem anderen Metall gewichtsmäßig vorherrschende Metall eingereiht; b) Legierungen aus unedlen Metallen des Abschnitts XV und Stoffen anderer Abschnitte werden wie Legierungen unedler Metalle des Abschnitts XV eingereiht, wenn das Gesamtgewicht dieser Metalle gleich oder größer ist als das der anderen Stoffe; c) gesinterte Mischungen von Metallpulver, innige heterogene, durch Verschmelzen hergestellte Mischungen (ausgenommen Cermets) und intermetallische Verbindungen gelten als Legierungen.
6. Soweit nichts anderes bestimmt ist, umfasst in der Nomenklatur jede Nennung eines unedlen Metalls auch die Legierungen, die ihm nach Anmerkung 5 gleichgestellt sind.
8. In Abschnitt XV gelten als: a) Abfälle und Schrott 1) jegliche Abfälle und jeglicher Schrott aus Metallen; 2) Waren aus Metall, die durch Bruch, Verschnitt, Verschleiß oder aus anderen Gründen als solche endgültig unbrauchbar sind; b) Pulver Erzeugnisse, die mit einem Anteil von 90 GHT oder mehr durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 1 mm hindurchgehen.
1. Als „Gusseisen“ im Sinne des Kapitels 73 gelten durch Gießen hergestellte Erzeugnisse, deren chemische Zusammensetzung nicht der für Stahl nach Anmerkung 1 d) zu Kapitel 72 entspricht und in denen Eisen gegenüber jedem anderen Element gewichtsmäßig vorherrscht.
2. Als „Draht“ im Sinne des Kapitels 73 gelten warm- oder kalthergestellte Erzeugnisse mit beliebiger Form des Querschnitts, dessen größte Abmessung 16 mm oder weniger beträgt.
Einreihungsverordnungen (4)
| Verordnung | Ware | Damals |
|---|---|---|
| 2026/187423.07.2026 | Verzinkte Gewindestangen aus anderem als nicht rostendem Stahl, ohne Kopf und mit einer Zugfestigkeit von weniger als 800 MPa, gehören in die Warennummer 7318.15.42. | 7318.15.42 |
| 2019/108220.06.2019 | Einpressbolzen aus Stahl mit Gewindeschaft und flachem, rundem Rändelkopf, die mit einer Presse an dünnen Blechen befestigt werden, wurden in die Warennummer 7318.15.95 eingereiht. | 7318.15.95 |
| 2016/175928.09.2016 | Ein Gewindeschaft aus verzinktem Stahl mit Kunststoffkopf, als Ständer/Fuß für Möbel aufgemacht, wurde in die damalige Nummer 7318.15.90 eingereiht; heute gehört er in die Warennummer 7318.15.95. | 7318.15.90heute 7318.15.95 |
| 553/201219.06.2012 | Eine Ware aus anderem als nicht rostendem Stahl ohne Gewinde mit Sechskantkopf wurde in die damalige Nummer 7318.15.89 eingereiht; heute gelten für solche Waren die Warennummern 7318.15.82 und 7318.15.88. | 7318.15.89heute 7318.15.82, 7318.15.88 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | Der Gerichtshof hat die Kombinierte Nomenklatur zur Einreihung eines Artikels ausgelegt, der im Ausgangsverfahren strittig war. |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
05Verlauf
Verlauf der Warennummern unter HS-Code 7318.15
Zum 01.01.2026 wurden vier Warennummern neu eingeführt. Die übrigen 8 Warennummern blieben unverändert.
- 01.01.20267318.15.42neu eingeführt · ohne Kopf › andere, mit einer Zugfestigkeit von › weniger als 800 MPa
- 01.01.20267318.15.48neu eingeführt · ohne Kopf › andere, mit einer Zugfestigkeit von › 800 MPa oder mehr
- 01.01.20267318.15.82neu eingeführt · mit Kopf › mit Außensechskant › andere, mit einer Zugfestigkeit von › weniger als 800 MPa
- 01.01.20267318.15.88neu eingeführt · mit Kopf › mit Außensechskant › andere, mit einer Zugfestigkeit von › 800 MPa oder mehr
06Häufige Fragen
Häufige Fragen zum HS-Code 7318.15
Welche Waren fallen unter die Warennummer 7318.15.52?
Die Warennummer 7318.15.52 erfasst andere Schrauben und Bolzen aus nicht rostendem Stahl mit Kopf und Schlitz oder Kreuzschlitz.
Welche Waren fallen unter die Warennummer 7318.15.58?
Die Warennummer 7318.15.58 erfasst Schrauben und Bolzen mit Kopf und Schlitz oder Kreuzschlitz, die nicht aus nicht rostendem Stahl bestehen.
Was sagt der HS-Code 7318.15 aus?
Der HS-Code 7318.15 ist die Unterposition für andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben. Die ersten sechs Stellen einer Zolltarifnummer folgen dem Harmonisierten System der Weltzollorganisation und sind in mehr als 200 Ländern und Wirtschaftsräumen gleich.
Welche Nummer unter 7318.15 gilt für eine Schraube aus nicht rostendem Stahl mit Innensechskant?
Schrauben und Bolzen aus nicht rostendem Stahl mit Kopf und Innensechskant gehören in die Warennummer 7318.15.62. Andere Schrauben mit Kopf und Innensechskant gehören in die Warennummer 7318.15.68.
Quellen · Stand 31.10.2026
- Harmonisiertes System (WZO)
- Die ersten sechs Stellen
- EU-TARIC
- Zollsätze, Sonderzölle und Kontrollen
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA je Nummer
- Kombinierte Nomenklatur
- 8-stellige Nummern und Wortlaut
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile