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gültig seit 01.02.2009CBAM

Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0 – Nichtrostende Luftfahrzeugscheiben

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Unterlegscheiben ohne Gewinde aus nicht rostendem Stahl, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Unterlegscheiben aus nicht rostendem Stahl, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 7318.22.00.91.0, Unterlegscheiben für bestimmte Luftfahrzeuge, die nicht aus nicht rostendem Stahl bestehen, in 7318.22.00.39.0.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
Waren ohne Gewinde
UnterpositionFederringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben
Unterpositionandere Unterlegscheiben
für bestimmte Luftfahrzeuge
Zolltarifnummeraus nicht rostendem StahlDiese Seite
Zolltarifnummerandere
UnterpositionNiete
UnterpositionSplinte und Keile
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7318.226-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7318.22.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7318.22.00.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7318.22.00.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben …
✓Waren ohne GewindeDie Unterlegscheibe muss ohne Gewinde sein. Sie hat eine Lochung ohne Gewinde, wie es bei Scheiben mit mittiger Lochung ohne Gewinde der Fall ist.
✓andere Unterlegscheiben, also nicht: Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben, Niete, Splinte und Keile, andereDie Ware muss eine Unterlegscheibe sein, die nicht zu einer der übrigen Gruppen dieser Ebene gehört.
✓für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware muss für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sein.
✓aus nicht rostendem StahlDie Unterlegscheibe muss aus nicht rostendem Stahl bestehen. Aus anderem Stahl gefertigte Scheiben für diese Luftfahrzeuge fallen nicht hierunter.
7318.22.00.21.0Nichtrostende Unterlegscheiben für Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0?

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Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.22.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7318.22.00.21.0aus nicht rostendem Stahldiese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
7318.22.00.39.0andereAntidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung
7318.22.00.91.0aus nicht rostendem StahlZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7318.22.00.98.0andereAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.22.00 eingereiht

54 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland22
Frankreich5
Tschechien4
Rumänien4
Slowakei4
Spanien3
vZTAWareGültig bis
DEBTI43586/26-1DeutschlandEs handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit mittiger, kreisrunder Lochung und einem …25.10.2029
DEBTI15382/26-1DeutschlandEs handelt sich um flache, kreisrunde Scheiben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einer zentrischen …06.09.2029
DEBTI4853/26-1DeutschlandEs handelt sich um flache, kreisrunde Scheiben (Durchmesser: 16 mm) aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), verzinkt …29.03.2029
DEBTI44273/25-1DeutschlandEs handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte kreisrunde Scheiben, die zentrisch mit einer …14.12.2028
DEBTI37513/25-1DeutschlandScheibenförmige, flache Erzeugnisse aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einer mittigen kreisrunden Lochung und …08.12.2028
DEBTI44325/25-1DeutschlandEs handelt sich um flache, kreisrunde Scheiben aus Stahl, die zentrisch eine kreisrunde Lochung aufweisen. …30.11.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0

€
7318.22.00.21.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €
7318.22.00.21.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7318.22.00.21.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7318.22.00.21.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-592/1715.11.20181. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 …
C-272/1411.06.2015Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7318.22.00

  1. 01.01.19727318.22.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere Unterlegscheiben“
  2. 01.01.19887318.22.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7318.22.00
  3. 01.02.20097318.22.00.21.0neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.22.00
  4. 01.02.20097318.22.00.91.0neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.22.00
  5. 29.10.20107318.22.00.39.0neu eingeführt · aus 7318.22.00
  6. 29.10.20107318.22.00.98.0neu eingeführt · aus 7318.22.00
  7. 21.05.20167318.22.00.39.0aufgehoben · aufgeteilt in 7318.15.89
  8. 21.05.20167318.22.00.98.0aufgehoben · aufgeteilt in 7318.15.89
  9. 28.08.20197318.22.00.39.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
  10. 28.08.20197318.22.00.98.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
  11. 18.02.20227318.22.00.39.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 18.02.20227318.22.00.98.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0

Welche Zolltarifnummer gilt für nichtrostende Unterlegscheiben für bestimmte Luftfahrzeuge unter 7318.22.00?

Unterlegscheiben aus nicht rostendem Stahl für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 7318.22.00.21.0. Unterlegscheiben aus nicht rostendem Stahl, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 7318.22.00.91.0.

Muss ich bei der Einfuhr von Unterlegscheiben unter 7318.22.00.21.0 die CBAM-Kontonummer angeben?

Für die Einfuhr dieser Unterlegscheiben aus allen Ländern ist die CBAM-Kontonummer (Unterlage Y128) anzugeben, soweit keine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 greift (Unterlage Y135). Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sind nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956 gesondert zu behandeln (Unterlage Y134).

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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