01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7318.226-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7318.22.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7318.22.00.2110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7318.22.00.21.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0?
- ×Waren mit Gewinde7318.11.00.00.0, 7318.12, 7318.13, 7318.14 und 3 weitere
- ×Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben7318.21
- ×Niete7318.23
- ×Splinte und Keile7318.24
- ×andere, also nicht: andere Unterlegscheiben7318.29
- ×andere, also nicht: für bestimmte Luftfahrzeuge7318.22.00.91.0, 7318.22.00.98.0
- ×andere, also nicht: aus nicht rostendem Stahl7318.22.00.39.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.22.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7318.22.00.21.0 | aus nicht rostendem Stahldiese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.22.00.39.0 | andere | Antidumpingzoll, Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.22.00.91.0 | aus nicht rostendem Stahl | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 7318.22.00.98.0 | andere | Antidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.22.00 eingereiht
54 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI43586/26-1Deutschland | Es handelt sich um kreisrunde Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit mittiger, kreisrunder Lochung und einem … | 25.10.2029 |
| DEBTI15382/26-1Deutschland | Es handelt sich um flache, kreisrunde Scheiben aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einer zentrischen … | 06.09.2029 |
| DEBTI4853/26-1Deutschland | Es handelt sich um flache, kreisrunde Scheiben (Durchmesser: 16 mm) aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), verzinkt … | 29.03.2029 |
| DEBTI44273/25-1Deutschland | Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte kreisrunde Scheiben, die zentrisch mit einer … | 14.12.2028 |
| DEBTI37513/25-1Deutschland | Scheibenförmige, flache Erzeugnisse aus Stahl (kein nicht rostender Stahl), mit einer mittigen kreisrunden Lochung und … | 08.12.2028 |
| DEBTI44325/25-1Deutschland | Es handelt sich um flache, kreisrunde Scheiben aus Stahl, die zentrisch eine kreisrunde Lochung aufweisen. … | 30.11.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 … |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 7318.22.00
- 01.01.19727318.22.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere Unterlegscheiben“
- 01.01.19887318.22.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7318.22.00
- 01.02.20097318.22.00.21.0neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.22.00
- 01.02.20097318.22.00.91.0neu eingeführt · „aus nicht rostendem Stahl“ · aus 7318.22.00
- 29.10.20107318.22.00.39.0neu eingeführt · aus 7318.22.00
- 29.10.20107318.22.00.98.0neu eingeführt · aus 7318.22.00
- 21.05.20167318.22.00.39.0aufgehoben · aufgeteilt in 7318.15.89
- 21.05.20167318.22.00.98.0aufgehoben · aufgeteilt in 7318.15.89
- 28.08.20197318.22.00.39.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
- 28.08.20197318.22.00.98.0neu eingeführt · aus 7 Vorgängern
- 18.02.20227318.22.00.39.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 18.02.20227318.22.00.98.0Stellung im Tarifbaum geändert
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.22.00.21.0
Welche Zolltarifnummer gilt für nichtrostende Unterlegscheiben für bestimmte Luftfahrzeuge unter 7318.22.00?
Unterlegscheiben aus nicht rostendem Stahl für bestimmte Luftfahrzeuge gehören in 7318.22.00.21.0. Unterlegscheiben aus nicht rostendem Stahl, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 7318.22.00.91.0.
Muss ich bei der Einfuhr von Unterlegscheiben unter 7318.22.00.21.0 die CBAM-Kontonummer angeben?
Für die Einfuhr dieser Unterlegscheiben aus allen Ländern ist die CBAM-Kontonummer (Unterlage Y128) anzugeben, soweit keine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 greift (Unterlage Y135). Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sind nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956 gesondert zu behandeln (Unterlage Y134).
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile