01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8302.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8302.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8302.30.00.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8302.30.00.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0?
- ×Scharniere8302.10
- ×Laufrädchen oder -rollen8302.20
- ×andere Beschläge und andere ähnliche Waren8302.41, 8302.42, 8302.49
- ×Kleiderhaken, Huthalter, Konsolen, Stützen und ähnliche Waren8302.50.00.00.0
- ×automatische Türschließer8302.60
- ×andere, also nicht: Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl - mit einer Länge von 120mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180mm, - mit einer Breite von 50mm oder …8302.30.00.90.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8302.30.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8302.30.00.20.0 | Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl - mit einer Länge von 120mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180mm, - mit einer Breite von 50mm oder …diese Seite | Autonome Zollaussetzung |
| 8302.30.00.90.0 | andere | – |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8302.30.00 eingereiht
148 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI19846/26-1Deutschland | Es handelt sich um nach technischer Zeichnung gefertigte Erzeugnisse aus unedlem Metall in zwei Ausführungen. In einer … | 01.10.2029 |
| DEBTI33602/26-1Deutschland | Es handelt sich um kreiszylindrische Rohrabschnitte aus Stahl in zwei verschiedenen Varianten, die im Hinblick auf ihre … | 27.09.2029 |
| DEBTI28913/26-1Deutschland | Es handelt sich um rechteckige Platten (Abmessungen: etwa 135 mm x 135,5 mm) aus Stahlblech, die im Bereich der Ecken … | 13.09.2029 |
| DEBTI29468/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus unedlem Metall gefertigte Erzeugnisse mit annähernd L-förmigem Umriss, wobei der kürzere … | 03.09.2029 |
| DEBTI44342/25-1Deutschland | Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte Rahmen aus Aluminium, bestehend aus mehreren rechteckigen, teilweise mit … | 02.08.2029 |
| DEBTI27816/26-1Deutschland | Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, der Verwendung entsprechend spezifisch geformte … | 02.08.2029 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0
Anmerkungen (2)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
2. Als „Laufrädchen oder -rollen“ im Sinne der Position 8302 gelten solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von 75 mm oder weniger oder solche mit einem Durchmesser (auch mit aufgebrachter Lauffläche) von mehr als 75 mm und einer Radbreite oder einer Breite der aufgebrachten Lauffläche von weniger als 30 mm.
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-670/1927.02.2020 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 861/2010 der Kommission vom 5. … |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
| C-99/2008.03.2021 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1754 der Kommission … |
3 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 83 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8302.30.00
- 01.01.19728302.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „andere Beschläge und ähnliche Waren, für Kraftfahrzeuge“
- 01.07.20198302.30.00unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 8302.30.00
- 01.07.20198302.30.00.90.0neu eingeführt · aus 8302.30.00
- 01.07.20228302.30.00.20.0neu eingeführt · „Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl -mit einer Länge von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm, -mit einer Breite von 60 mm oder …“
- 01.01.20248302.30.00.20.0Wortlaut geändert · „Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl - mit einer Länge von 120mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180mm, - mit einer Breite von 50mm oder …“ · vorher „Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl -mit einer Länge von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 180 mm, -mit einer Breite von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm, -mit einer Höhe von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm, -mit beweglicher Nietverbindung, -auch mit Elastomer-Stoßfänger, -einen Mechanismus zur indirekten Bewegung des Mechanismus des Längspositionierers von Autositzen bildend, der mit der Sicherheitsverriegelung interagiert, -durch lösbare Verschraubung, Nietung, Schweißung oder Punktschweißung am Mechanismus des Längspositionierers befestigt“
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0
Welche Zolltarifnummer gilt unter der Warennummer 8302.30.00 für zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl für Autositze?
Zwei Stützen aus kaltgeformtem Stahl gehören in die Zolltarifnummer 8302.30.00.20.0, wenn sie mindestens 120 mm und höchstens 180 mm lang, mindestens 50 mm und höchstens 80 mm breit und mindestens 35 mm und höchstens 80 mm hoch sind, eine bewegliche Nietverbindung haben, einen Mechanismus des Längspositionierers von Autositzen bilden, der mit der Sicherheitsverriegelung interagiert, und am Mechanismus des Längspositionierers befestigt sind. Stützen ohne diese Merkmale und andere Beschläge für Kraftfahrzeuge gehören in die Zolltarifnummer 8302.30.00.90.0.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile