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Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0 – Kabelsätze für zivile Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer gilt für Zündkabelsätze und andere Kabelsätze, die in zivilen Luftfahrzeugen verwendet werden. Kabelsätze, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die übrigen Zolltarifnummern der Warennummer 8544.30.00, etwa Kabel für das EPS-System eines Kraftfahrzeugs in 8544.30.00.20.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionIsolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch oxidierte) Drähte, Kabel (einschließlich Koaxialkabel) und andere isolierte elektrische Leiter, auch mit Anschlussstücken; Kabel aus optischen, einzeln umhüllten Fasern, auch elektrische Leiter enthaltend oder mit Anschlussstücken versehen
UnterpositionKoaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter
UnterpositionZündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art
Zolltarifnummerfür zivile LuftfahrzeugeDiese Seite
Unterpositionandere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V
UnterpositionKabel aus optischen Fasern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8544.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8544.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8544.30.00.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8544.30.00.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8544 Isolierte (auch lackisolierte oder elektrolytisch …
✓Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten ArtDie Ware muss ein Kabelsatz sein, also mehrere zusammengefasste Kabel oder isolierte Leiter, die als Satz geliefert werden. Dieses Merkmal erkennen Sie an der Zusammenstellung der Kabel als Satz.
✓für zivile LuftfahrzeugeDer Kabelsatz muss für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sein. Das erkennen Sie an der Bestimmung der Ware für den Einbau in ein ziviles Luftfahrzeug.
8544.30.00.10.0Kabelsätze für zivile Luftfahrzeuge

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8544.30.00

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8544.30.00.10.0für zivile Luftfahrzeugediese SeiteZollsatz bei Endverwendung
8544.30.00.20.0Isoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs -mit einer Länge von 170 mm …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.23.0Einadriges Hochspannungs-Batterieversorgungskabel mit: -einem Hochspannungsanschluss, -einer flachen Metalllasche mit einer Öse in einem …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.33.0Ein Kabelbaum zur Übertragung von Sicherheitsparametern von Batteriemodulen, versehen mit: -Anschlüssen für Ein- und Ausgang, -drei oder …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.43.0Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppe mit: -einem einadrigen Hochspannungskabel, das mit einem Flachstecker abschließt, -einer …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.53.0Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.60.0Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.63.0Elektrischer Kabelbaum oder elektrisches Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs (gemäß IATF 16949:2016) — mit einer …Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8544.30.00.65.0Sechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen: -mit …Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.75.0Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit: -einem wasserdichten …Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung
8544.30.00.85.0zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8544.30.00.89.0anderesZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8544.30.00 eingereiht

36 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Slowakei13
Deutschland11
Tschechien6
Frankreich2
Rumänien2
Spanien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI26858/26-1DeutschlandKabelsatz, - im Wesentlichen bestehend aus mehreren einzeln isolierten Leitern, vorwiegend gemeinsam ummantelt, in …04.10.2029
DEBTI28265/25-1DeutschlandKabelsatz, sog. Elektrokupplung für Schienenfahrzeuge, - bestehend aus sechs isolierten elektrischen Kabeln in …20.04.2029
DEBTI23009/25-1DeutschlandSogenanntes "LV Header/Connector Sub-Assembly". Besteht aus zehn einzeln isolierten, elektrischen Kabeln in …11.01.2029
DEBTI10172/25-1DeutschlandKabelsatz, - bestehend aus drei isolierten, elektrischen Kabeln (Stromversorgungs-, Stopplichtversorgungs- und …01.06.2028
DEBTI45754/24-1DeutschlandKabelsatz, in zwei verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus - einem mehradrigen Kabel mit …23.03.2028
DEBTI50874/24-1DeutschlandIsoliertes elektrisches Kabel, sog. "Cable Assembly", - bestehend aus zwei miteinander verbundenen Kabeln aus jeweils …20.02.2028

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0

€
8544.30.00.10.0Drittlandszoll––––
8544.30.00.10.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (2)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.7016Zentralamerika0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.7060Honduras0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Statt – gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0

senkt den ZollZollsatz bei Endverwendung · alle LänderGilt für 8544.30.00.10.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 1549/2006.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8544.30.00.10.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2022/207625.10.2022Ein Drahtbündel aus mehreren isolierten Kupferdrähten für eine Freisprecheinrichtung in einem Kraftfahrzeug (Car Kit) wurde in die Warennummer 8544.30.00 eingereiht.8544.30.00

Urteile des EuGH (3)

UrteilKernsatz
C-168/2327.06.20241. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. …
C-297/1315.05.2014Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die …
C-138/1816.05.20191. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8544.30.00

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 2.
  1. 01.01.19728544.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“
  2. 01.01.20068544.30.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8544.30.10, 8544.30.90
  3. 01.07.20148544.30.00.89.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 8544.30.00
  4. 01.01.20168544.30.00.60.0neu eingeführt · „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei …“ · aus 8544.30.00
  5. 01.01.20188544.30.00.85.0neu eingeführt · „Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen,, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zur …“ · aus 8544.30.00
  6. 01.07.20208544.30.00.60.0Wortlaut geändert · „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei …“ · vorher „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen) von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“
  7. 01.07.20208544.30.00.85.0Wortlaut geändert · „zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum …“ · vorher „Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen,, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zur Übertragung von Daten des Raddrehzahlsensors, von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“
  8. 01.01.20238544.30.00.65.0neu eingeführt · „Sechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen: -mit …“
  9. 01.01.20248544.30.00Wortlaut geändert · „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art“ · vorher „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“
  10. 01.07.20248544.30.00.75.0neu eingeführt · „Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit: -einem wasserdichten …“
  11. 04.01.20258544.30.00.60.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 04.01.20258544.30.00.65.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 04.01.20258544.30.00.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 04.01.20258544.30.00.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 04.01.20258544.30.00.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
  16. 01.07.20258544.30.00.20.0neu eingeführt · „Isoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs -mit einer Länge von 170 mm …“
  17. 01.07.20258544.30.00.60.0Stellung im Tarifbaum geändert
  18. 01.07.20258544.30.00.65.0Stellung im Tarifbaum geändert
  19. 01.07.20258544.30.00.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
  20. 01.07.20258544.30.00.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
  21. 01.07.20258544.30.00.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
  22. 01.01.20268544.30.00.60.0Wortlaut geändert · „Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an …“ · vorher „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen), zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“
  23. 01.07.20268544.30.00.23.0neu eingeführt · „Einadriges Hochspannungs-Batterieversorgungskabel mit: -einem Hochspannungsanschluss, -einer flachen Metalllasche mit einer Öse in einem …“ · aus 8544.30.00
  24. 01.07.20268544.30.00.33.0neu eingeführt · „Ein Kabelbaum zur Übertragung von Sicherheitsparametern von Batteriemodulen, versehen mit: -Anschlüssen für Ein- und Ausgang, -drei oder …“ · aus 8544.30.00
  25. 01.07.20268544.30.00.43.0neu eingeführt · „Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppe mit: -einem einadrigen Hochspannungskabel, das mit einem Flachstecker abschließt, -einer …“ · aus 8544.30.00
  26. 01.07.20268544.30.00.53.0neu eingeführt · „Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen …“ · aus 8544.30.00
  27. 01.07.20268544.30.00.63.0neu eingeführt · „Elektrischer Kabelbaum oder elektrisches Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs (gemäß IATF 16949:2016) — mit einer …“ · aus 8544.30.00

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Kabelsätze für zivile Luftfahrzeuge unter 8544.30.00?

Für Kabelsätze für zivile Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0. Kabelsätze, die nicht für zivile Luftfahrzeuge bestimmt sind, fallen in die übrigen Zolltarifnummern der Warennummer 8544.30.00, zum Beispiel Kabel für das EPS-System eines Kraftfahrzeugs in 8544.30.00.20.0.

Wurde die Zolltarifnummer 8544.30.00.10.0 geändert?

Ja, die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter 8544.30.00 wurde seit 2014 mehrfach geändert, zuletzt zum 1. Juli 2026. Die Warennummer 8544.30.00 entstand zum 1. Januar 2006 aus anderen Nummern.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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