01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8544.306-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8544.30.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8544.30.00.4310-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8544.30.00.43.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0?
- ×Wickeldrähte8544.11, 8544.19.00.00.0
- ×Koaxialkabel und andere koaxiale elektrische Leiter8544.20
- ×andere elektrische Leiter, für eine Spannung von 1 000 V oder weniger8544.42, 8544.49
- ×andere elektrische Leiter, für eine Spannung von mehr als 1 000 V8544.60
- ×Kabel aus optischen Fasern8544.70
- ×für zivile Luftfahrzeuge8544.30.00.10.0
- ×Isoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs -mit einer Länge von 170 mm oder mehr, jedoch …8544.30.00.20.0
- ×Einadriges Hochspannungs-Batterieversorgungskabel mit: -einem Hochspannungsanschluss, -einer flachen Metalllasche mit einer Öse in einem Kunststoffgehäuse …8544.30.00.23.0
- ×Ein Kabelbaum zur Übertragung von Sicherheitsparametern von Batteriemodulen, versehen mit: -Anschlüssen für Ein- und Ausgang, -drei oder mehr …8544.30.00.33.0
- ×Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen Adapter versehen, der …8544.30.00.53.0
- ×Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an einen USB-Anschluss …8544.30.00.60.0
- ×Elektrischer Kabelbaum oder elektrisches Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs (gemäß IATF 16949:2016) — mit einer Nennspannung von 12 V oder …8544.30.00.63.0
- ×Sechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen: -mit PVC-Überzug, -mit drei …8544.30.00.65.0
- ×Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit: -einem wasserdichten Eingangsanschluss, -vier oder mehr …8544.30.00.75.0
- ×zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum Anschluss von …8544.30.00.85.0
- ×anderes, also nicht: Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppe mit: -einem einadrigen Hochspannungskabel, das mit einem Flachstecker abschließt, -einer …8544.30.00.89.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8544.30.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8544.30.00.10.0 | für zivile Luftfahrzeuge | Zollsatz bei Endverwendung |
| 8544.30.00.20.0 | Isoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs -mit einer Länge von 170 mm … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.23.0 | Einadriges Hochspannungs-Batterieversorgungskabel mit: -einem Hochspannungsanschluss, -einer flachen Metalllasche mit einer Öse in einem … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.33.0 | Ein Kabelbaum zur Übertragung von Sicherheitsparametern von Batteriemodulen, versehen mit: -Anschlüssen für Ein- und Ausgang, -drei oder … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.43.0 | Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppe mit: -einem einadrigen Hochspannungskabel, das mit einem Flachstecker abschließt, -einer …diese Seite | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.53.0 | Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.60.0 | Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.63.0 | Elektrischer Kabelbaum oder elektrisches Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs (gemäß IATF 16949:2016) — mit einer … | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8544.30.00.65.0 | Sechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen: -mit … | Zollaussetzung bei Endverwendung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.75.0 | Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit: -einem wasserdichten … | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen, nichtpräferentielles Zollkontingent in Verbindung mit der Endverwendung |
| 8544.30.00.85.0 | zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8544.30.00.89.0 | anderes | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8544.30.00 eingereiht
36 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI26858/26-1Deutschland | Kabelsatz, - im Wesentlichen bestehend aus mehreren einzeln isolierten Leitern, vorwiegend gemeinsam ummantelt, in … | 04.10.2029 |
| DEBTI28265/25-1Deutschland | Kabelsatz, sog. Elektrokupplung für Schienenfahrzeuge, - bestehend aus sechs isolierten elektrischen Kabeln in … | 20.04.2029 |
| DEBTI23009/25-1Deutschland | Sogenanntes "LV Header/Connector Sub-Assembly". Besteht aus zehn einzeln isolierten, elektrischen Kabeln in … | 11.01.2029 |
| DEBTI10172/25-1Deutschland | Kabelsatz, - bestehend aus drei isolierten, elektrischen Kabeln (Stromversorgungs-, Stopplichtversorgungs- und … | 01.06.2028 |
| DEBTI45754/24-1Deutschland | Kabelsatz, in zwei verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen jeweils bestehend aus - einem mehradrigen Kabel mit … | 23.03.2028 |
| DEBTI50874/24-1Deutschland | Isoliertes elektrisches Kabel, sog. "Cable Assembly", - bestehend aus zwei miteinander verbundenen Kabeln aus jeweils … | 20.02.2028 |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Zollkontingente (2)
| Ordnungsnummer | Ursprung | Satz im Kontingent | Zeitraum |
|---|---|---|---|
| 09.7016 | Zentralamerika | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
| 09.7060 | Honduras | 0 % | 01.01.2026 – 31.12.2026 |
Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0
Anmerkungen (1)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2022/207625.10.2022 | Ein Drahtbündel aus isolierten Kupferdrähten mit zwei Sicherungen und Rundsteckern für eine Freisprecheinrichtung im Kraftfahrzeug wurde in die Warennummer 8544.30.00 eingereiht. | 8544.30.00 |
Urteile des EuGH (3)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-168/2327.06.2024 | 1. Die Unterposition 8544.70.00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. … |
| C-297/1315.05.2014 | Anmerkung 2 Buchst. a zu Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren jeweils durch die … |
| C-138/1816.05.2019 | 1. Anmerkung 2 Buchst. a zu Kapitel 90 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) … |
Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8544.30.00
- 01.01.19728544.30.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“
- 01.01.20068544.30.00.10.0neu eingeführt · „für zivile Luftfahrzeuge“ · aus 8544.30.10, 8544.30.90
- 01.07.20148544.30.00.89.0neu eingeführt · „anderes“ · aus 8544.30.00
- 01.01.20168544.30.00.60.0neu eingeführt · „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei …“ · aus 8544.30.00
- 01.01.20188544.30.00.85.0neu eingeführt · „Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen,, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zur …“ · aus 8544.30.00
- 01.07.20208544.30.00.60.0Wortlaut geändert · „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei …“ · vorher „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen) von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“
- 01.07.20208544.30.00.85.0Wortlaut geändert · „zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zum …“ · vorher „Zweiadriges Verlängerungskabel mit zwei Anschlüssen,, mit mindestens: - einer Gummitülle, - einer Metallhalterung zur Befestigung zur Übertragung von Daten des Raddrehzahlsensors, von der zur Herstellung von Waren des Kapitels 87 verwendeten Art“
- 01.01.20238544.30.00.65.0neu eingeführt · „Sechsadriges Verbindungskabel zum Anschluss des Öldrucksensors an das Steuergerät des Differentialgetriebes von Fahrzeugen: -mit …“
- 01.01.20248544.30.00Wortlaut geändert · „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der in Beförderungsmitteln verwendeten Art“ · vorher „Zündkabelsätze und andere Kabelsätze von der für Beförderungsmittel verwendeten Art“
- 01.07.20248544.30.00.75.0neu eingeführt · „Kabelbaum zum Anschluss des integrierten Batteriesystems an die Steuerungssysteme des Fahrzeugs, mit: -einem wasserdichten …“
- 04.01.20258544.30.00.60.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 04.01.20258544.30.00.65.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 04.01.20258544.30.00.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 04.01.20258544.30.00.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 04.01.20258544.30.00.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20258544.30.00.20.0neu eingeführt · „Isoliertes elektrisches mehradriges Kabel für das EPS-System (Electrical Power Steering) eines Kraftfahrzeugs -mit einer Länge von 170 mm …“
- 01.07.20258544.30.00.60.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20258544.30.00.65.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20258544.30.00.75.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20258544.30.00.85.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.07.20258544.30.00.89.0Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.20268544.30.00.60.0Wortlaut geändert · „Vieradriges Anschlusskabel mit zwei Steckverbindern (Buchsen) zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und/oder Audio-System an …“ · vorher „Vieradriges Anschlusskabel zur Übertragung digitaler Signale vom Navigations- und Audio-System an einen USB-Verteiler mit zwei Steckverbindern (Buchsen), zur Verwendung bei der Herstellung von Waren des Kapitels 87“
- 01.07.20268544.30.00.23.0neu eingeführt · „Einadriges Hochspannungs-Batterieversorgungskabel mit: -einem Hochspannungsanschluss, -einer flachen Metalllasche mit einer Öse in einem …“ · aus 8544.30.00
- 01.07.20268544.30.00.33.0neu eingeführt · „Ein Kabelbaum zur Übertragung von Sicherheitsparametern von Batteriemodulen, versehen mit: -Anschlüssen für Ein- und Ausgang, -drei oder …“ · aus 8544.30.00
- 01.07.20268544.30.00.43.0neu eingeführt · „Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppe mit: -einem einadrigen Hochspannungskabel, das mit einem Flachstecker abschließt, -einer …“ · aus 8544.30.00
- 01.07.20268544.30.00.53.0neu eingeführt · „Kabelbaum oder Kabel für das Lenksystem: -mit einer Nennspannung von 12 V, -an beiden Enden mit Anschlüssen und/oder mit einem speziellen …“ · aus 8544.30.00
- 01.07.20268544.30.00.63.0neu eingeführt · „Elektrischer Kabelbaum oder elektrisches Kabel für das Rückfahrkamerasystem eines Kraftfahrzeugs (gemäß IATF 16949:2016) — mit einer …“ · aus 8544.30.00
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppen mit Schmelzsicherung unter 8544.30.00?
Eine Hochspannungs-Batteriekabelbaugruppe gehört in 8544.30.00.43.0, wenn sie eine Schmelzsicherung für 10 A oder mehr, jedoch nicht mehr als 400 A, ein einadriges Hochspannungskabel mit Flachstecker, einen flachen Kupferleiter und drei oder mehr Befestigungsklammern aus Kunststoff hat und zur Herstellung wiederaufladbarer Batterien für Hybrid- und Elektrofahrzeuge verwendet wird. Die Warennummer 8544.30.00 hat weitere Zolltarifnummern für andere Ausführungen.
Wie hat sich die Zolltarifnummer 8544.30.00.43.0 zuletzt verändert?
Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern unter der Warennummer 8544.30.00 wurde zuletzt am 01.07.2026 geändert. Zuvor wurde sie am 01.07.2025 und am 04.01.2025 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile