Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den genauen Pfad von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionIngwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze0910
- UnterpositionIngwer091011
- Zolltarifnummerweder gemahlen noch sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrockneter Ingwer
Der HS-Code für Getrockneter Ingwer lautet 0910.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.11.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.11.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.11.00.00.0.
Einreihung von Getrockneter Ingwer nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von getrocknetem Ingwer in die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrockneter Ingwer
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIngwer, gemahlen oder sonst zerkleinert | 0910.12.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungIngwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert) | 2006.00.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzen zu Heilzwecken | 1211.90.86.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Getrockneter Ingwer (0910) ≠ Ingwer, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Ingwer bleibt die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrockneter Ingwer (0910) ≠ Ingwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert) (2006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Ingwer bleibt die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Getrockneter Ingwer (0910) ≠ Pflanzen zu Heilzwecken (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrockneter Ingwer bleibt die Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Weitere denkbare Positionen aus anderen Kapiteln des Zolltarifs:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIngwer, mit Zucker haltbar gemacht (kandiert) | 2006.00.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzen zu Heilzwecken | 1211.90.86.00.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrockneter Ingwer (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20944/19-1 | Ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI18371/24-1 | Getrocknete, in Scheiben geschnittene Ingwerwurzeln | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI10347/24-1 | Getrocknete, in Scheiben geschnittene Wurzeln des roten Ingwers | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI726/24-1 | Getrocknete, ganze bzw. in Stücke geschnittene Ingwerwurzeln | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI10348/24-1 | Getrocknete, in Finger geschnittene Wurzeln des roten Ingwers | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI13535/22-1 | Ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer | 0910.11.00.00.0 |
| DEBTI26108/19-1 | Gefriergetrockneter, in Stücke geschnittener Ingwer | 0910.11.00.00.0 |
| DE9676/13-1 | Gefriergetrockneter, in Stücke/Streifen geschnittener Ingwer (Granulat) | 0910.11.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
-
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Getrockneter Ingwer
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für getrockneten Ingwer mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer 0910.11.00.00.0 ein.
Ausfuhr aus der EU
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
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