Zum Hauptinhalt springen

Position 8431 – Teile für Maschinen und Apparate

Position im Zolltarif

84Kapitel31Position

Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmt sind, etwa Baggerschaufeln, Förderketten, Tragrollen, Drehkränze oder Bohrrohre. Komplette Maschinen gehören nicht hierher, und Maschinen für Land- und Forstwirtschaft oder Gartenbau sind in Position 8432 erfasst.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Welche Zolltarifnummer aus Position 8431 gilt für Ihr Maschinenteil?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 8431?

Die Teile werden zuerst nach der Maschine gegliedert, für die sie bestimmt sind. Teile für Maschinen der Position 8425 fallen unter die Zolltarifnummer 8431.10.00.00.0, Teile für Maschinen der Position 8427 unter die Unterposition 8431.20. Teile für Maschinen der Position 8428 sind in die Zolltarifnummer 8431.31.00.00.0 für Personenaufzüge, Lastenaufzüge oder Rolltreppen und in die Unterposition 8431.39 für andere Teile unterteilt. Teile für Maschinen der Positionen 8426, 8429 oder 8430 folgen in 8431.41 für Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen, in die Zolltarifnummer 8431.42.00.00.0 für Planierschilde, in 8431.43 für Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49 und in 8431.49 für andere Teile, wobei die Warennummer 8431.49.20 gegossene Teile aus Eisen oder Stahl und die Warennummer 8431.49.80 andere Teile erfasst.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelKernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte; Teile davon
PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8425 bis 8430 bestimmtDiese Seite
Zolltarifnummervon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425
0 % · 41 vZTA
Unterpositionvon Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
4 % · 42 vZTA
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8428
Zolltarifnummervon Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen
0 % · 38 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 147 vZTA
von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8426, 8429 oder 8430
UnterpositionEimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen
0 % · 5 vZTA
ZolltarifnummerPlanierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)
0 % · 0 vZTA
UnterpositionTeile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49
0 % · 29 vZTA
Unterpositionandere
0 % · 134 vZTA
Kombinierte Nomenklaturaus Eisen oder Stahl, gegossen
Kombinierte Nomenklaturandere

Zolltarifnummern unter den Warennummern

8431.20von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8427
8431.41Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen
8431.43Teile von Bohrmaschinen oder Tiefbohrgeräten der Unterposition 8430.41 oder 8430.49

Ihre Ware einreihen

Welche der 9 Warennummern gilt für Ihre Ware?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

02Typische Waren

Typische Waren in Position 8431

16 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 8431. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 8431

Rechts: wie viele der 9 Warennummern betroffen sind. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle Länder1 von 9
erhöht den ZollAntidumpingzoll · China4 von 9
erhöht den ZollRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · China3 von 9
erhöht den ZollAusgleichszoll · China2 von 9
erhöht den ZollAntidumpingzoll · bei Versand aus Thailand1 von 9
PflichtDie Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit) · alle Länder1 von 9
KontrolleF-Gase · alle Länder9 von 9
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 8431

Anmerkungen (8)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 zuzuweisen.
Wortlaut · Kapitel 84, Anmerkung 2
2. Vorbehaltlich der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und der Anmerkung 11 zu diesem Kapitel sind Maschinen, Apparate und Geräte, die sowohl in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 als auch in die Positionen 8425 bis 8480 eingereiht werden können, in die Positionen 8401 bis 8424 oder die Position 8486 einzureihen. A) Zu Position 8419 gehören jedoch nicht: a) Brutapparate und Aufzuchtapparate, für die Geflügelzucht, sowie Keimapparate (Position 8436); b) Getreidenetzapparate für die Müllerei (Position 8437); c) Diffuseure für die Zuckerherstellung (Position 8438); d) Maschinen und Apparate zum Warmbehandeln von Garnen, Geweben oder anderen Spinnstoffwaren (Position 8451); e) Apparate, Vorrichtungen oder Laborausstattung, die eine mechanische Arbeit verrichten, bei der eine Temperaturänderung zwar notwendig, aber nur von untergeordneter Bedeutung ist. B) Zu Position 8422 gehören jedoch nicht: a) Nähmaschinen zum Verschließen von Verpackungen (Position 8452); b) Büromaschinen und -apparate der Position 8472. C) Zu Position 8424 gehören jedoch nicht: a) Tintenstrahldruckmaschinen (Position 8443); b) Wasserstrahlschneidemaschinen (Position 8456).
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 3
3. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind kombinierte Maschinen aus zwei oder mehr Maschinen verschiedener Art, die zusammen arbeiten sollen und ein Ganzes bilden, sowie Maschinen, die ihrer Beschaffenheit nach dazu bestimmt sind, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Tätigkeiten (Funktionen) auszuführen, nach der das Ganze kennzeichnenden Haupttätigkeit (Hauptfunktion) einzureihen.
Weitere 5 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 4
4. Besteht eine Maschine oder eine Kombination aus Maschinen aus entweder voneinander getrennten oder durch Leitungen, Übertragungsvorrichtungen, elektrischen Kabeln oder anderen Vorrichtungen miteinander verbundenen Einzelkomponenten, die gemeinsam eine genau bestimmte, in einer der Positionen des Kapitels 84 oder 85 erfasste Funktion ausüben, so ist das Ganze in die Position einzureihen, die diese Funktion erfasst.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 5
5. Bei der Anwendung der Anmerkungen des Abschnitts XVI umfasst der Begriff „Maschinen“ alle Maschinen, Apparate, Geräte und Vorrichtungen der in den Positionen des Kapitels 84 oder 85 genannten Art.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 1
1. Zur Montage oder zur Instandhaltung der Maschinen benötigte Werkzeuge sind wie die Maschinen einzureihen, zu denen sie gehören, wenn sie mit ihnen gestellt werden. Dies gilt auch für auswechselbare Werkzeuge, wenn sie mit den Maschinen, deren übliche Ausrüstung sie darstellen, gestellt und üblicherweise zusammen mit ihnen verkauft werden.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 2
2. Auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle hat der Anmelder zur Ergänzung der Anmeldung/Zollanmeldung erläuternde Unterlagen (z. B. eine Warenbeschreibung, Prospekte, Katalogauszüge, Fotografien) beizufügen, aus denen die geläufige Bezeichnung der Maschine, ihre Verwendung und ihre wesentlichen Merkmale hervorgehen. Bei zerlegten oder nicht zusammengesetzten Maschinen hat der Anmelder auf Verlangen der Anmeldestelle/Zollstelle ferner einen Montageplan und ein Verzeichnis des Inhalts der einzelnen Packstücke als Beleg zur Anmeldung/Zollanmeldung vorzulegen.
Wortlaut · Abschnitt XVI, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden Voraussetzungen werden die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift 2 Buchstabe a) auch auf Maschinen angewendet, die in Teilsendungen ein- oder ausgehen.

05Verlauf

Verlauf der Warennummern in Position 8431

Fünf der neun Warennummern der Position 8431 mit Einführung und letzter Änderung des Wortlauts.

  1. 01.01.19728431.10.00.00.0eingeführt · von Maschinen, Apparaten und Geräten der Position 8425 · zuletzt geändert 01.01.1999
  2. 01.01.19728431.31.00.00.0eingeführt · von Personenaufzügen, Lastenaufzügen oder Rolltreppen · zuletzt geändert 01.01.1999
  3. 01.01.19728431.42.00.00.0eingeführt · Planierschilde für Planiermaschinen (Bulldozer oder Angledozer)
  4. 01.01.19898431.49.20eingeführt · aus Eisen oder Stahl, gegossen · zuletzt geändert 23.08.2024
  5. 01.01.19898431.49.80eingeführt · andere · zuletzt geändert 23.08.2024

06Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 8431

Welche Zolltarifnummer gilt für Baggerschaufeln in Position 8431?

Baggerschaufeln gehören in die Unterposition 8431.41, die Eimer, Kübel, Schaufeln, Löffel, Greifer und Zangen erfasst, sofern sie Teile für Maschinen der Positionen 8426, 8429 oder 8430 sind. Die anmeldefähige 11-stellige Zolltarifnummer ist innerhalb von 8431.41 nach den dortigen Unterteilungen zu bestimmen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →