Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Phosphat zeigt den Weg vom Abschnitt bis zur 11-stelligen nationale Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionPhosphinate (Hypophosphite), Phosphonate (Phosphite) und Phosphate; Polyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich2835
- UnterpositionPhosphate283522
- Unterpositionandere283529
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Phosphat
Der HS-Code für Phosphat lautet 2835.29 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2835.29.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2835.29.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2835.29.90.00.0.
Einreihung von Phosphat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Phosphate der Position 2835 sind aktuell keine Antidumpingzölle oder Ausgleichszölle in Kraft.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Phosphat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitMononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat | 2835.22.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitdes Kaliums (Kaliumphosphate) | 2835.24.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitCalciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) | 2835.25.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere Calciumphosphate | 2835.26.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTriammoniumphosphat | 2835.29.10.00.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitTrinatriumphosphat | 2835.29.30.00.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitPolyphosphate, auch chemisch nicht einheitlich | 2835.39.00.00.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel | 3103.90.00.00.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Phosphat (2835) ≠ Mononatriumdihydrogenphosphat oder Dinatriumhydrogenphosphat (2835) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Phosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Phosphat (2835) ≠ des Kaliums (Kaliumphosphate) (2835) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Phosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Phosphat (2835) ≠ Calciumhydrogenorthophosphat (Dicalciumphosphat) (2835) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Phosphat bleibt die Zolltarifnummer 2835.29.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen außerhalb der Position 2835 sind möglich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAndere mineralische oder chemische Phosphatdüngemittel | 3103.90.00.00.0 | 5,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Phosphat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE12288/11-1 | Calcium-Natrium-Phosphat als Düngemittel | 3103.90.00.00.0 |
| DEK/1574/07-1 | Entfluoriertes Calciumphosphat als Düngemittel | 3103.90.00.00.0 |
| DEK/1313/06-1 | Dikaliumhydrogenphosphat (K2HPO4) | 2835.24.00.00.0 |
| DEBTI18718/22-1 | Natriumpolyphosphat | 2835.39.00.00.0 |
| DEK/1377/08-1 | Orthophosphorsäure (H3PO4) | 2809.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Phosphat
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Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle gefährlicher Chemikalien | Zum Schutz von Gesundheit und Umwelt benötigt der Export bestimmter Chemikalien (PIC-Verordnung) eine vorherige Zustimmung. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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