Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 8414.90.00.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionLuft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren sowie Ventilatoren; Abluft- oder Umluftabzugshauben mit eingebautem Ventilator, auch mit Filter; gasdichte biologische Sicherheitswerkbänke, auch mit Filter8414
- UnterpositionTeile841490
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ventilator-Teil
Der HS-Code für Ventilator-Teil lautet 8414.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8414.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8414.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8414.90.00.90.0.
Einreihung von Ventilator-Teil nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ventilator-Teilen erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (Mischungen und zusammengesetzte Waren). Da es sich um erkennbare Teile handelt, die ausschließlich oder hauptsächlich für Ventilatoren bestimmt sind, greift die spezifische Teileregulierung der Position 8414. Die AV 6 bestimmt die endgültige Unterposition auf TARIC-Ebene.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ventilator-Teil
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungfür zivile Luftfahrzeuge – wenn das Teil mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung ausschließlich für Luftfahrzeuge bestimmt ist | 8414.90.00.10.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungLüfter-Baugruppe aus Al-/Mg-Legierung, Außendurchmesser 54-130 mm, Höhe 8-30 mm, Evolventenschaufeln – zur Herstellung von Elektromotoren | 8414.90.00.15.0 | 2,2 % |
| Alternative EinreihungZentrifugalventilatoren / Radiallüfter (komplette Ventilatoren, keine Teile) | 8414.59.35.90.0 | 2,2 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ventilator-Teil (8414) ≠ für zivile Luftfahrzeuge – wenn das Teil mit Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung ausschließlich für Luftfahrzeuge bestimmt ist (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ventilator-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8414.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ventilator-Teil (8414) ≠ Lüfter-Baugruppe aus Al-/Mg-Legierung, Außendurchmesser 54-130 mm, Höhe 8-30 mm, Evolventenschaufeln – zur Herstellung von Elektromotoren (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ventilator-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8414.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ventilator-Teil (8414) ≠ Zentrifugalventilatoren / Radiallüfter (komplette Ventilatoren, keine Teile) (8414) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ventilator-Teil bleibt die Zolltarifnummer 8414.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ventilator-Teil (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI20567/17-1 | Lüfterrad (Flügelrad) – als Teil, erkennbar ausschließlich für Ventilatoren bestimmt | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI28079/21-1 | Lüfterbaugruppe – Teil, erkennbar ausschließlich für Ventilatoren bestimmt | 8414.90.00.90.0 |
| DE23154/13-1 | Haube für Lüfter – Teil, erkennbar ausschließlich für Ventilatoren bestimmt | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI23425/18-1 | Gehäuseteile – Teil, erkennbar ausschließlich für Ventilatoren bestimmt | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI3847/20-1 | Flanschring – Teil, erkennbar ausschließlich für Ventilatoren bestimmt | 8414.90.00.90.0 |
| DE17819/17-1 | Gehäuse Gebläse – Teil, erkennbar ausschließlich für Gebläse bestimmt | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI19285/17-1 | Ventilatorauflage – Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Ventilatoren bestimmt | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI42771/18-1 | Gebläse (kompletter Zentrifugalventilator) | 8414.90.00.90.0 |
| DEBTI2306/23-1 | Gebläseaufsatz (Axialventilator, unvollständig) | 8414.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,2 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,2 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Ventilator-Teil
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Ventilator-Teil. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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