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Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0 – Gerupfte Pekingenten, mit Kopf

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Pekingenten, unzerteilt, frisch oder gekühlt, gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln. Andere Enten, die keine Pekingenten sind und in dieser Form angeboten werden, gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.20.90.0. Gerupfte, ausgenommene Enten ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, gehören in die Warennummer 0207.41.30, ohne diese Teile in die Warennummer 0207.41.80.

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0?

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0207.11 – 0207.14von Hühnern
0207.24 – 0207.27von Truthühnern
von Enten
Unterpositionunzerteilt, frisch oder gekühlt
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt "Enten 85 v. H."
Zolltarifnummervon PekingenteDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 70 v. H."
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere Angebotsformen
Unterpositionunzerteilt, gefroren
ZolltarifnummerFettlebern, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, gefroren
0207.51 – 0207.55von Gänsen
Unterpositionvon Perlhühnern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0207.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0207.41.208-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0207.41.20.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0207.41.20.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓von Enten
✓unzerteilt, frisch oder gekühltDie Ware muss unzerteilt sein und frisch oder gekühlt, nicht gefroren. Zerlegte Stücke gehören nicht hierher.
✓gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt "Enten 85 v. H."Die Ente muss gerupft und ausgeblutet sein, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln. Kopf und Paddeln müssen noch am Tier sein.
✓von PekingenteDie Ware muss von der Pekingente stammen.
0207.41.20.10.0Gerupfte Pekingenten mit Kopf und Paddeln

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0207.41.20

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0207.41.20.10.0von Pekingentediese SeiteRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
0207.41.20.90.0andere–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.41.20 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0

€
0207.41.20.10.0Drittlandszoll38,00 EUR je 100 kg–––
0207.41.20.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll38,00 EUR je 100 kg + 50 %–––
0207.41.20.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll38,00 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (4)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0830Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1946Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4965Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7221Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 38,00 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 37 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland9,50 EUR je 100 kg
Vietnam4,75 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
PflichtRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren) · ChinaDie Einfuhren aus China werden zollamtlich erfasst, weil ein Verfahren läuft. Ein späterer Antidumping- oder Ausgleichszoll kann rückwirkend auf diese Einfuhren erhoben werden.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Rohes, gefrorenes Fleisch von Hausgeflügel, das durch Abschaben des nach dem Entfernen der wertvolleren Fleischteile verbleibenden Knochengerüsts oder auf andere Weise (z. B. beim Zuschneiden größerer Fleischteile) gewonnen wird und aus …0207.41.10heute 0207.14.10

Urteile des EuGH (6)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-499/0303.03.2005
C-290/9710.12.1998Teile von Hühnern, die aus den beiden von der Rückenhaut zusammengehaltenen Hintervierteln bestehen, sind "Viertel" (Code 0207.41.11 000) im Sinne der durch die Verordnung (EWG) Nr. 3846/87 der Kommission vom 17. Dezember 1987 erstellten Nomenklatur der …

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0207.41.20

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 4.
  1. 01.01.20120207.41.20neu eingeführt · „gerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt "Enten 85 v. H."“ · aus 45 Vorgängern
  2. 09.07.20260207.41.20unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0207.41.20
  3. 09.07.20260207.41.20.10.0neu eingeführt · „von Pekingente“ · aus 0207.41.20
  4. 09.07.20260207.41.20.90.0neu eingeführt · aus 0207.41.20

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0

Gibt es einen Zusatzzoll auf Pekingenten aus Russland unter 0207.41.20.10.0?

Ja, für Waren mit Ursprung Russland gilt für die Zolltarifnummer 0207.41.20.10.0 ein Zusatzzoll.

Gibt es bei der Einfuhr von Pekingenten unter 0207.41.20.10.0 eine Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern erfolgt eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Als Unterlage dient das Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P).

Gilt für Pekingenten aus China unter 0207.41.20.10.0 eine Registrierung der Einfuhren?

Ja, bei der Einfuhr aus China gilt für diese Zolltarifnummer die Registrierung der Einfuhren im Rahmen eines Antidumping- oder Ausgleichsverfahrens.

Gehören nicht zum Verzehr geeignete Pekingenten unter 0207.41.20.10.0 zu Kapitel 2?

Nein, zur menschlichen Ernährung nicht geeignete Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art gehören nicht zu Kapitel 2 und damit nicht zu 0207.41.20.10.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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