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Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0 – Gerupfte Enten, nicht Pekingente

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst gerupfte, ausgenommene Enten ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, die nicht von Pekingenten stammen. Gerupfte Pekingenten gleicher Zubereitung gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.30.10.0, Enten mit Kopf und Paddeln in die Warennummer 0207.41.20 und Enten ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen in die Warennummer 0207.41.80.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittLebende Tiere und Waren tierischen Ursprungs
KapitelFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse
PositionFleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren
0207.11 – 0207.14von Hühnern
0207.24 – 0207.27von Truthühnern
von Enten
Unterpositionunzerteilt, frisch oder gekühlt
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgeblutet, geschlossen oder entdarmt, mit Kopf und Paddeln, genannt "Enten 85 v. H."
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 70 v. H."
Zolltarifnummervon Pekingente
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturgerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, ohne Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 63 v. H."; andere Angebotsformen
Unterpositionunzerteilt, gefroren
ZolltarifnummerFettlebern, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, frisch oder gekühlt
Unterpositionandere, gefroren
0207.51 – 0207.55von Gänsen
Unterpositionvon Perlhühnern

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code0207.416-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer0207.41.308-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code0207.41.30.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer0207.41.30.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0?

Kapitel 02 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse › 0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse …
✓von EntenDie Ware muss von Enten stammen. Das erkennen Sie an der Tierart des Schlachtkörpers.
✓unzerteilt, frisch oder gekühltDie Enten müssen unzerteilt und frisch oder gekühlt sein, nicht gefroren.
✓gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 70 v. H."Die Enten sind gerupft und ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals. Herz, Leber und Muskelmagen sind nach der Erläuterung nach dem Entfernen der übrigen Innereien wieder in den Tierkörper eingelegt.
✓andere, also nicht: von PekingenteEnten dieser Zubereitung, die nicht von Pekingenten stammen, gehören zu dieser Zolltarifnummer.
0207.41.30.90.0Gerupfte Enten, andere als Pekingente

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 0207.41.30

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
0207.41.30.10.0von PekingenteRegistrierung der Einfuhren (Antidumping- oder Ausgleichsverfahren)
0207.41.30.90.0anderediese Seite–

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 0207.41.30 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0

€
0207.41.30.90.0Drittlandszoll46,20 EUR je 100 kg–––
0207.41.30.90.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll46,20 EUR je 100 kg + 50 %–––
0207.41.30.90.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll46,20 EUR je 100 kg + 50 %–––

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (5)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.0830Island0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.1946Chile0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4273Ukraine0 %01.01.2026 – 31.12.2026
09.4965Mercosur0 %01.05.2026 – 31.12.2026
09.7221Peru0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 46,20 EUR je 100 kg gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 36 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Kanada, Singapur und Israel. Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Neuseeland11,55 EUR je 100 kg
Vietnam5,78 EUR je 100 kg

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Kapitel 2, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 2 gehören nicht: a) Waren der in den Positionen 0201 bis 0208 und 0210 erfassten Art, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet; b) genießbare, nicht lebende Insekten (Position 0410); c) Därme, Blasen und Magen von Tieren (Position 0504) und tierisches Blut (Position 0511 oder 3002); d) tierische Fette, andere als Waren der Position 0209 (Kapitel 15).
Wortlaut · Kapitel 2, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Es gelten als: a) „Teile von Geflügel, mit Knochen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20 bis 0207.13.60, 0207.14.20 bis 0207.14.60, 0207.26.20 bis 0207.26.70, 0207.27.20 bis 0207.27.70, 0207.44.21 bis 0207.44.61, 0207.45.21 bis 0207.45.61, 0207.54.21 bis 0207.54.61, 0207.55.21 bis 0207.55.61 und 0207.60.21 bis 0207.60.61: die dort genannten Teile mit allen Knochen. Die unter Buchstabe a bezeichneten Teile von Geflügel, bei denen ein Teil der Knochen entfernt wurde, gehören zu der Unterposition 0207.13.70, 0207.14.70, 0207.26.80, 0207.27.80, 0207.44.71, 0207.44.81, 0207.45.71, 0207.45.81, 0207.54.71, 0207.54.81, 0207.55.71, 0207.55.81 und 0207.60.81; b) „Hälften“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: der halbe Schlachtkörper, der durch geraden Längsschnitt entlang des Brustbeins und des Rückgrats anfällt; c) „Viertel“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.20, 0207.14.20, 0207.26.20, 0207.27.20, 0207.44.21, 0207.45.21, 0207.54.21, 0207.55.21 und 0207.60.21: die durch Querschnitt in zwei Teile, Vorderviertel und Hinterviertel, zerlegte Hälfte; d) „ganze Flügel, auch ohne Flügelspitzen“ im Sinne der Unterpositionen 0207.13.30, 0207.14.30, 0207.26.30, 0207.27.30, 0207.44.31, 0207.45.31, 0207.54.31, 0207.55.31 und 0207.60.31: Teile …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
0207.41.30gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt „Enten 70 v.H.“ Hierher gehören z. B. gerupfte Enten ohne Kopf und Paddeln, jedoch mit Hals, bei denen sämtliche Innereien entfernt, aber Herz, Leber und Muskelmagen in den Tierkörper wieder eingelegt sind.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareDamals
2723/9024.09.1990Rohes, gefrorenes Hausgeflügelfleisch aus kleinen, unregelmäßig geformten Stücken mit einem Einzelgewicht zwischen etwa 5 und 40 g wurde in die damalige Nummer 0207.41.10 eingereiht, heute in die Warennummer 0207.14.10.0207.41.10heute 0207.14.10

Urteile des EuGH (6)

UrteilKernsatz
C-310/0618.07.2007Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2002 der Kommission vom 8. Juli 2002 zur Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur ist ungültig.
C-151/9305.10.19941) Die Verordnungen (EWG) Nr. 1151/87 der Kommission vom 27. April 1987 und (EWG) Nr. 2800/87 der Kommission vom 18. September 1987, beide zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen auf dem Gefluegelfleischsektor, sind dahin auszulegen, daß ein Hühnerschenkel …
C-499/0303.03.2005
C-290/9710.12.1998Hühnerteile aus den beiden durch die Rückenhaut zusammengehaltenen Hintervierteln gelten nach diesem Urteil als Viertel (Code 0207.41.11.000) im Sinne der Nomenklatur für Ausfuhrerstattungen.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 02 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 0207.41.30

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 1 Zollkontingent statt 5.
  1. 01.01.20120207.41.30neu eingeführt · „gerupft, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, genannt "Enten 70 v. H."“ · aus 45 Vorgängern
  2. 09.07.20260207.41.30unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 0207.41.30
  3. 09.07.20260207.41.30.10.0neu eingeführt · „von Pekingente“ · aus 0207.41.30
  4. 09.07.20260207.41.30.90.0neu eingeführt · aus 0207.41.30

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0

Welche Zolltarifnummer gilt für gerupfte Pekingenten unter 0207.41.30?

Gerupfte Pekingenten, ausgenommen, ohne Kopf und Paddeln, mit Hals, Herz, Leber und Muskelmagen, gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.30.10.0. Enten gleicher Zubereitung, die nicht von Pekingenten stammen, gehören in die Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0.

Fällt bei der Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0 ein Zusatzzoll auf Enten mit Ursprung Russland an?

Ja, auf Waren mit Ursprung Russland fällt bei dieser Zolltarifnummer ein Zusatzzoll an. Waren anderen Ursprungs trifft er nur, wenn sie direkt oder indirekt aus Russland oder Belarus ausgeführt werden (Unterlage Y155).

Unterliegen Enten unter 0207.41.30.90.0 bei der Einfuhr einer Veterinärkontrolle?

Ja, bei der Einfuhr in die Europäische Union gilt für Waren tierischen Ursprungs eine amtliche Veterinärkontrolle an der Grenzkontrollstelle. Für Einfuhren aus allen Ländern gilt sie ebenso.

Seit wann gibt es die Zolltarifnummer 0207.41.30.90.0?

Seit 2025 wurde diese Nummer neu geschaffen, geändert oder aufgeteilt.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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