Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2804.40.00.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Zolltarifs eingebettet:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelANORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE; ANORGANISCHE ODER ORGANISCHE VERBINDUNGEN VON EDELMETALLEN, VON SELTENERDMETALLEN, VON RADIOAKTIVEN ELEMENTEN ODER VON ISOTOPEN28
- PositionWasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle2804
- ZolltarifnummerSauerstoff
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Sauerstoff
Der HS-Code für Sauerstoff lautet 2804.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2804.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2804.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2804.40.00.00.0.
Einreihung von Sauerstoff nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift (AV) 1 für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Sauerstoff ist in Position 2804 ausdrücklich genannt („Wasserstoff, Edelgase und andere Nichtmetalle“). Die AV 3a (spezifischere Beschreibung) ist nicht erforderlich, da der Wortlaut eindeutig ist. Die AV 6 gilt für die Unterpositionen: 2804.40 (Sauerstoff) ist die zutreffende 4-stellige Unterposition.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Sauerstoff
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungWasserstoff | 2804.10.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungEdelgase | 2804.21.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungStickstoff | 2804.30.00.00.0 | 5 % |
| Alternative EinreihungBor; Tellur | 2804.50.00.00.0 | 5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Sauerstoff (2804) ≠ Wasserstoff (2804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sauerstoff bleibt die Zolltarifnummer 2804.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sauerstoff (2804) ≠ Edelgase (2804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sauerstoff bleibt die Zolltarifnummer 2804.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Sauerstoff (2804) ≠ Stickstoff (2804) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Sauerstoff bleibt die Zolltarifnummer 2804.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Sauerstoff (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/952/04-1 | Medizinischer Sauerstoff – Sprühdose mit 4 Litern komprimiertem reinem Sauerstoff. Bestätigt: 'Bei der Ware handelt es sich um Sauerstoff der Position 2804 HS.' | 2804.40.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Sauerstoff
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Sauerstoff
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Sauerstoff (2804.40.00.00.0) mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Sauerstoff
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Diese verwandten chemischen Erzeugnisse haben ebenfalls Zolltarifnummern im Bereich der anorganischen Chemie oder anderer Kapitel: