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Position 9602 – Schnitzstoffe und Waren daraus

Position im Zolltarif

96Kapitel02Position

Zur Position 9602 gehören bearbeitete pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe wie Kokosnussschalen und Bernstein sowie geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, Paraffin, Stearin, natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, außerdem Kapseln und bearbeitete, nicht gehärtete Gelatine und Waren daraus. Waren aus Elfenbein, Bein, Schildpatt, Horn, Geweihen, Korallen oder Perlmutter gehören in Position 9601.

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Gehört Ihr Schnitzteil aus Kokosnussschale in Position 9602?

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01Tarifbaum

Welche Warennummern gehören zu Position 9602?

Position 9602 wird nach der Herstellungsart unterteilt. Handgearbeitete Waren gehören in 9602.00.00.10.0. Waren, die nicht handgearbeitet sind, gehören in 9602.00.00.90.0.

Rechts je Warennummer: Drittlandszoll und gültige vZTA. Sie zeigen, wo die meisten Waren landen.

Kombinierte Nomenklatur 2026
AbschnittVerschiedene Waren
KapitelVerschiedene Waren
PositionPflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch …Diese Seite

Zolltarifnummern unter den Warennummern

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02Typische Waren

Typische Waren in Position 9602

4 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Position 9602. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.

03Maßnahmen

Maßnahmen in Position 9602

Rechts: ob die eine Warennummer der Position betroffen ist. Sätze und Bedingungen stehen auf den Nummernseiten.

senkt den ZollZollkontingent · Bestimmte handgearbeitete Waren (Handicrafts)1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · alle Länder1 von 1
KontrolleAmtliche Kontrollen an der Grenzkontrollstelle · Europäische Union1 von 1
WeiterführendQuelle: EU-TARIC ↗

04Rechtsgrundlagen

Anmerkungen zu Position 9602

Anmerkungen (3)

Wortlaut · Kapitel 96, Anmerkung 1
1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken); c) Fantasieschmuck (Position 7117); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602; f) Waren des Kapitels 90 (z. B. Brillenfassungen (Position 9003), Reißfedern (Position 9017), Bürstenwaren, die offensichtlich in der Medizin, in der Chirurgie, in der Zahn- oder Tierheilkunde Verwendung finden (Position 9018)); g) Waren des Kapitels 91 (z. B. Uhrengehäuse); h) Musikinstrumente, Teile und Zubehör davon (Kapitel 92); ij) Waren des Kapitels 93 (Waffen und Teile davon); k) Waren des Kapitels 94 (z. B. Möbel, Leuchten und Beleuchtungskörper); l) Waren des Kapitels 95 (z. B. Spielzeug, Spiele, Sportgeräte); m) Waren des Kapitels 97 (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten).
Wortlaut · Kapitel 96, Anmerkung 2
2. Als „pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe“ im Sinne der Position 9602 gelten: a) harte Samen, Kerne, Schalen und Nüsse und ähnliche pflanzliche Stoffe, von der zum Schnitzen verwendeten Art (z. B. Steinnuss und Dumpalmnüsse); b) Meerschaum und Bernstein, auch rekonstituiert, Gagat (Jett) und jettähnliche mineralische Schnitz- und Formstoffe.
Wortlaut · Kapitel 96, Anmerkung 4
4. Waren des Kapitels 96, ausgenommen Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615, die ganz oder teilweise aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) oder aus echten Perlen oder Zuchtperlen bestehen, verbleiben in diesem Kapitel. Jedoch verbleiben Waren der Positionen 9601 bis 9606 und 9615 nur dann in Kapitel 96, wenn sie nur geringfügige Verzierungen oder unwesentliche Zutaten aus Edelmetallen, Edelmetallplattierungen, echten Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteinen oder Schmucksteinen (natürlichen, synthetischen oder rekonstituierten) enthalten.

05Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Position 9602

Was gehört nicht zur Position 9602?

Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege gehören nicht zur Position 9602, sie gehören in Kapitel 33. Fantasieschmuck gehört in Position 7117, Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken sind Waren des Kapitels 66. Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke des Kapitels 82 mit Griffen aus Schnitz- oder Formstoffen gehören ebenfalls nicht dazu, gesondert gestellte Griffe gehören zu Position 9601 oder 9602.

Welche Zolltarifnummer gilt für handgearbeitete Waren in Position 9602?

Handgearbeitete Waren der Position 9602 gehören in die Zolltarifnummer 9602.00.00.10.0. Waren, die nicht handgearbeitet sind, gehören in 9602.00.00.90.0.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze und Maßnahmen je Nummer
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA je Nummer
Kombinierte Nomenklatur
Gliederung, Wortlaut und Anmerkungen

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