Zum Hauptinhalt springen

Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0 – Mangopüree mit Zucker, Großgebinde

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Mangopüree und andere Zubereitungen aus tropischen Früchten wie Mangofrüchten, Papaya-Früchten oder Litschis, ohne Alkohol, mit Zusatz von Zucker und in Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt. Flocken und Pulver mit Zusatz von Stärke gehören dagegen in die Zolltarifnummer 2008.99.48.91.0. Typisch sind Mangopüree in 25-kg-Beuteln oder in 220-kg-Stahlfässern.

Typische Waren:MangopüreeMangopüree in BeutelnMangopüree in StahlfässernMangopüree für Säfte

Mit Begründung und Nachweis für die Akte

Gehört Ihre Ware zu Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0?

3 kostenlose Suchen ohne Konto · Ergebnis mit Begründung in wenigen Minuten

  1. Datei oder ganze Liste in das Feld ziehen
Mit einer Beschreibung starten.

01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
UnterpositionMischungen
Unterpositionandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kg
ZolltarifnummerIngwer
Kombinierte NomenklaturWeintrauben
Kombinierte NomenklaturPflaumen
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte
Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Karambolen und Pitahayas
ZolltarifnummerFlocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
ZolltarifnummerandereDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.99.488-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.99.48.9910-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.99.48.99.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware ist eine andere Zubereitung aus Früchten der Position 2008, etwa Mangopüree aus Mangofrüchten, die nicht eigens genannt ist.
✓andere, also nicht: Palmherzen, Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea), MischungenDie Ware ist eine Zubereitung von Früchten, die in der Unterposition 2008.99 als andere geführt wird, etwa Mangopüree.
✓ohne Zusatz von AlkoholDie Ware ist ohne Zusatz von Alkohol hergestellt. Mangopüree enthält nach den Angaben in den vZTA keinen Alkohol.
✓mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von mehr als 1 kgDie Ware ist mit Zucker versetzt, und zwar mit einem Zuckergehalt über 9 GHT nach Zusätzlicher Anmerkung 3 zu Kapitel 20. Sie ist in Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 1 kg verpackt, etwa in 25-kg-Beuteln oder 220-kg-Stahlfässern.
✓tropische FrüchteDie Ware stammt von einer tropischen Frucht im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 7 zu Kapitel 20, zu der Mango gehört.
✓Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Karambolen und PitahayasDie Ware stammt von Mangofrüchten, wie es bei Mangopüree der Fall ist.
✓andere, also nicht: Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von StärkeDie Ware liegt als Püree vor. Sie ist damit eine andere Zubereitung und nicht als Flocken oder Pulver mit Zusatz von Stärke aufgemacht.
2008.99.48.99.0Mangopüree mit Zucker in Großgebinden

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0?

Ihre Ware prüfen

Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0?

Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zolltarifnummer finden →

03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.99.48

ZolltarifnummerWortlaut
2008.99.48.11.0Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
2008.99.48.19.0andere
2008.99.48.91.0Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
2008.99.48.99.0anderediese Seite

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.99.48 eingereiht

7 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland5
Spanien1
Niederlande1
vZTAWareGültig bis
DEBTI30669/24-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend angenommen): Mangopüree, pasteurisiert, nicht gefroren. Aufmachung: in 25 kg-Beuteln …19.01.2028
DEBTI30930/24-1DeutschlandNach den Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Mangopüree, pasteurisiert, nicht gefroren. Aufmachung: in 220 …19.01.2028
DEBTI19161/24-1DeutschlandAngaben: Es handelt sich um Mangopüree, erhitzt (60-90°C) und aseptisch verpackt, in Gebindegrößen von mehr als 1 kg …03.11.2027
DEBTI2123/24-2DeutschlandMangopüree, pasteurisiert, nicht gefroren, zur Herstellung von Frucht- und Gemüsesäften. Lieferung/Lagerung in 200 …07.08.2027
ESBTI2025REN864SpanienDie betreffende Ware ist eine Lebensmittelzubereitung, die durch Mischung verschiedener Elemente mit gewürfelter Papaya …10.07.2028
NLBTI2023-1015NiederlandeMangopüree, auf andere Weise zubereitet oder haltbar gemacht, mit – laut Angabe – unter anderem den folgenden Merkmalen …15.01.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.99.6734Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Bananenpüree mit Maltodextrin und Fructose und einem Verhältnis von Glucose zu Fructose von 1:0.8. …
2008.99.9934Antragsangaben: getrocknete, geschnittene und gesalzene Braunalgen der Art Undaria pinnatifida (Wakame), die zur menschlichen Ernährung bestimmt sind. Die Algen sind zu 1 kg in Kunststoffbeuteln …
2008.99.6326Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Mangopüree mit Maltodextrin und Fructose und einem Verhältnis von Glucose zu Fructose von 1:0,8. …
2008.99.4917Acaifruchtpüree, mit Zusatz von Guarana, in Portionen, tiefgefroren. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0

€
2008.99.48.99.0Drittlandszoll11 %1.100 €777 €1.877 €
2008.99.48.99.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll61 %6.100 €1.127 €7.227 €
2008.99.48.99.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll61 %6.100 €1.127 €7.227 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 11 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 50 Ländern und Gebieten, darunter Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur, Chile und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20269,6 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,8 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
1967/200501.12.2005Grüne, gemahlene Avocadopülpe (Guacamole) in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger wurde in die Warennummer 2008.99.67 eingereiht.2008.99.67
627/200304.04.2003Getrocknete Datteln mit Marzipanfüllung wurden in die damalige Warennummer 2008.99.68 eingereiht, heute gehören sie zur Warennummer 2008.99.67.2008.99.68heute 2008.99.67

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.99.48

  1. 01.01.19902008.99.48neu eingeführt · „andere“
  2. 01.03.19922008.99.48.91.0neu eingeführt · „Äpfel“ · aus 2008.99.48
  3. 01.03.19922008.99.48.99.0neu eingeführt · aus 2008.99.48
  4. 01.01.19952008.99.48aufgehoben · nach 2008.99.47, nach 2008.99.49
  5. 01.01.19952008.99.48.91.0aufgehoben · aufgeteilt in 13 Nummern
  6. 01.01.19952008.99.48.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 13 Nummern
  7. 01.01.20082008.99.48neu eingeführt · „tropische Früchte“ · aus 2008.99.46, aus 2008.99.47
  8. 01.01.20082008.99.48.11.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.99.46, 2008.99.47, 2008.99.61, 2008.99.62 (8 Unterteilungen)
  9. 01.01.20082008.99.48.19.0neu eingeführt · aus 2008.99.46, 2008.99.47, 2008.99.61, 2008.99.62 (8 Unterteilungen)
  10. 01.01.20082008.99.48.91.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.99.46, 2008.99.47, 2008.99.61, 2008.99.62 (8 Unterteilungen)
  11. 01.01.20082008.99.48.99.0neu eingeführt · aus 2008.99.46, 2008.99.47, 2008.99.61, 2008.99.62 (8 Unterteilungen)
  12. 01.07.20112008.99.48.19.0aufgehoben · aufgeteilt in 2008.99.48
  13. 01.07.20112008.99.48.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 2008.99.48
  14. 01.07.20132008.99.48.19.0neu eingeführt · aus 2008.99.48
  15. 01.07.20132008.99.48.99.0neu eingeführt · aus 2008.99.48
  16. 01.01.20252008.99.48.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Mangopüree unter 2008.99.48?

Mangopüree gehört in die Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0, wenn es ohne Alkohol, mit Zusatz von Zucker und in Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt vorliegt. Passionsfrüchte, Guaven und Tamarinden sowie Flocken und Pulver mit Zusatz von Stärke haben eigene Zolltarifnummern.

Gehören Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren zur Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0?

Nein, Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren gehören nicht zu den Positionen 2007 und 2008, sondern zur Position 1704.

Gilt für Mangopüree aus Belarus unter 2008.99.48.99.0 ein Zusatzzoll?

Ja, für Waren mit Ursprung Belarus gilt für die Zolltarifnummer 2008.99.48.99.0 ein Zusatzzoll bei der Einfuhr.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

Jetzt einreihen

Zolltarifnummer für Ihre Ware finden – mit Begründung für die Akte

Unser Werkzeug reiht Ihr konkretes Produkt ein – mit Begründung, Vergleichsfällen und Nachweis für die Akte.

Über 100.000 KlassifizierungenÜber 50.000 Nutzer100+ Kunden

Zolltarifnummer finden →