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Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0 – Tropenfrucht-Flocken und -Pulver

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Flocken und Pulver aus tropischen Früchten, etwa Mango oder Papaya, auch mit Zusatz von Stärke, mit Zucker und in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger. Erzeugnisse, die keine Flocken oder Pulver sind, gehören in 2008.99.63.90.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittWaren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholhaltige Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete …
KapitelZubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder anderen Pflanzenteilen
PositionFrüchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen
2008.11 – 2008.19Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander vermischt
UnterpositionAnanas
UnterpositionZitrusfrüchte
UnterpositionBirnen
UnterpositionAprikosen/Marillen
UnterpositionKirschen
UnterpositionPfirsiche, einschließlich Brugnolen und Nektarinen
UnterpositionErdbeeren
andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19
ZolltarifnummerPalmherzen
UnterpositionMoosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea)
UnterpositionMischungen
Unterpositionandere
ohne Zusatz von Alkohol
mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
ZolltarifnummerIngwer
Kombinierte Nomenklaturtropische Früchte
ZolltarifnummerFlocken und Pulver, auch mit Zusatz von StärkeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code2008.996-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer2008.99.638-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code2008.99.63.1010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer2008.99.63.10.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0?

Kapitel 20 Zubereitungen von Gemüse, Früchten, Nüssen oder … › 2008 Früchte, Nüsse und andere genießbare …
✓andere, einschließlich Mischungen, ausgenommen Mischungen der Unterposition 2008.19, also nicht: Schalenfrüchte, Erdnüsse und andere Samen, auch miteinander …Die Ware muss eine Frucht oder ein anderes genießbares Pflanzenteil sein, das nicht in einer eigenen Gruppe dieser Ebene geführt wird. Mischungen gehören hierher, außer Mischungen, die in einer eigenen Unterposition stehen.
✓andere, also nicht: Palmherzen, Moosbeeren (Vaccinium macrocarpon, Vaccinium oxycoccos); Preiselbeeren (Vaccinium vitis-idaea), MischungenFür die Ware bleibt ein Erzeugnis aus Früchten oder anderen genießbaren Pflanzenteilen, das in keine der übrigen Gruppen dieser Ebene gehört.
✓ohne Zusatz von AlkoholDie Ware darf keinen Zusatz von Alkohol enthalten. Das prüfen Sie an der Zusammensetzung des Erzeugnisses.
✓mit Zusatz von Zucker, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder wenigerDas Erzeugnis ist mit Zucker zubereitet, wenn sein Zuckergehalt über 9 GHT liegt, und es ist in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 1 kg oder weniger aufgemacht. Ist es ohne Zucker oder in Umschließungen mit mehr als 1 kg Inhalt, gehört es nicht hierher.
✓tropische FrüchteDie Frucht muss eine tropische Frucht sein, etwa Mango, Papaya, Guave oder Litschi.
✓Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von StärkeDie Ware liegt als Flocken oder Pulver vor, auch wenn Stärke zugesetzt ist. Erzeugnisse in anderer Form gehören nicht hierher.
2008.99.63.10.0Flocken und Pulver aus tropischen Früchten

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 2008.99.63

ZolltarifnummerWortlaut
2008.99.63.10.0Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärkediese Seite
2008.99.63.90.0andere

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 2008.99.63 eingereiht

26 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Dänemark10
Deutschland9
Frankreich3
Spanien2
Polen2
vZTAWareGültig bis
DEBTI20630/26-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend angenommen): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Mangopüree mit …17.08.2029
DEBTI28729/25-1DeutschlandMango-Chutney in einem 270-g-Schraubglas aufgemacht. Es handelt sich um eine orangebraune, angedickte Masse mit vielen …21.08.2028
DEBTI23504/25-1DeutschlandAntragsangaben: getrocknete, gezuckerte, ungeschwefelte Mangos, in Streifen (Chips), zu 100 g in Kunststoffverpackungen …04.08.2028
DEBTI30940/24-1DeutschlandMangopüree, pasteurisiert, nicht gefroren. Aufmachung: in 1 kg-Beuteln (aseptisch). Alkohol: nicht enthalten. Zusatz …19.01.2028
DEBTI30880/24-1DeutschlandAngaben: Mangopüree, pasteurisiert, nicht gefroren. Aufmachung: in 1 kg-Beuteln (aseptisch). Alkohol: nicht enthalten. …19.01.2028
DEBTI50807/23-1DeutschlandAntragsangaben (als zutreffend unterstellt): getrocknete, gezuckerte, ungeschwefelte grüne Mangos in Streifen, in …14.08.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
2008.99.6734Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Kohlenhydratgel für Sportler auf der Grundlage von Bananenpüree mit Maltodextrin und Fructose und einem Verhältnis von Glucose zu Fructose von 1:0.8. …
2008.99.9934Antragsangaben: getrocknete, geschnittene und gesalzene Braunalgen der Art Undaria pinnatifida (Wakame), die zur menschlichen Ernährung bestimmt sind. Die Algen sind zu 1 kg in Kunststoffbeuteln …
2008.99.4917Acaifruchtpüree, mit Zusatz von Guarana, in Portionen, tiefgefroren. Zuckergehalt i. S. der ZAnm 2 a) Abs. 1 Kap 20: mehr als 9 GHT. Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer …
2008.99.487Antragsangaben (als zutreffend angenommen): Mangopüree, pasteurisiert, nicht gefroren. Aufmachung: in 25 kg-Beuteln (aseptisch verpackt). Alkohol: nicht enthalten. Zusatz von Zucker i.S.d. ZAnm 3, 2. …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0

€
2008.99.63.10.0Drittlandszoll13 %1.300 €791 €2.091 €
2008.99.63.10.0aus Belarus: Drittlandszoll + Zusatzzoll63 %6.300 €1.141 €7.441 €
2008.99.63.10.0aus Russland: Drittlandszoll + Zusatzzoll63 %6.300 €1.141 €7.441 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 13 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 51 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: San Marino. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.202611,3 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)9,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0

erhöht den ZollZusatzzoll · alle LänderZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. 50 % für „Direkt oder indirekt aus der Russischen Föderation oder Belarus ausgeführte Erzeugnisse“ (Unterlage Y155); sonst 0 %. Gilt seit 20.07.2025.bis 50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · BelarusZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
erhöht den ZollZusatzzoll · RusslandZusätzlicher Zoll auf Waren aus bestimmten Ländern, der zum Drittlandszoll hinzukommt. Gilt seit 20.07.2025.50 %
KontrolleVeterinärkontrolle · Europäische UnionFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · FäröerFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · GrönlandFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleVeterinärkontrolle · alle LänderFür Waren tierischen Ursprungs: Einfuhr nur über eine Grenzkontrollstelle mit Gemeinsamem Gesundheitseingangsdokument. Für welche Waren das gilt, nennen die Fußnoten.Einfuhr
KontrolleÖkologische Erzeugnisse · alle LänderErzeugnisse, die als ökologisch oder biologisch eingeführt werden, brauchen eine Kontrollbescheinigung (COI) in TRACES.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der UkraineSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0

Anmerkungen (6)

Wortlaut · Kapitel 20, Anmerkung 2
2. Zu den Positionen 2007 und 2008 gehören nicht Fruchtgelees, Fruchtpasten, dragierte Mandeln und dergleichen, in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder von Schokoladewaren (Position 1806).
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 2
2. a) Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose („Zuckergehalt“), von Waren dieses Kapitels gilt der bei 20 °C refraktometrisch — nach der im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 974/2014 der Kommission (71) vorgesehenen Methode — ermittelte Wert, multipliziert mit einem der folgenden Faktoren: — 0,93 bei Waren der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99; — 0,95 bei Waren der übrigen Positionen. Als Gehalt an verschiedenen Zuckern, berechnet als Saccharose (‚Zuckergehalt‘), von — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Algen und Tangen, zubereitet oder haltbar gemacht nach nicht in Teil II Kapitel 12 der Kombinierten Nomenklatur vorgesehenen Verfahren, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnlichen Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin der Position 0714, — Waren dieses Kapitels, hergestellt auf der Grundlage von Weinblättern, gilt jedoch der auf der Grundlage von Messungen mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (‚HPLC- Methode‘) nach folgender Formel berechnete Wert: S + (G + F) × 0,95, wobei: ‚S‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Saccharosegehalt der Ware, ‚F‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Fructosegehalt der Ware und ‚G‘ der mittels HPLC-Methode bestimmte Glucosegehalt der …
Weitere 4 Anmerkungen im Wortlaut
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 3
3. Erzeugnisse der Unterpositionen 2008.20 bis 2008.80, 2008.93, 2008.97 und 2008.99 gelten als „Früchte oder andere genießbare Pflanzenteile mit Zusatz von Zucker“, wenn ihr „Zuckergehalt“ höher ist als die folgenden für die verschiedenen Fruchtarten oder für andere genießbare Pflanzenteile aufgeführten Gewichtshundertteile: — Ananas, Weintrauben: 13 GHT, — andere Früchte, einschließlich Mischungen von Früchten oder andere genießbare Pflanzenteile: 9 GHT.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 4
4. Für die Anwendung der Unterpositionen 2008.30.11 bis 2008.30.39, 2008.40.11 bis 2008.40.39, 2008.50.11 bis 2008.50.59, 2008.60.11 bis 2008.60.39, 2008.70.11 bis 2008.70.59, 2008.80.11 bis 2008.80.39, 2008.93.11 bis 2008.93.29, 2008.97.12 bis 2008.97.38 und 2008.99.11 bis 2008.99.40 versteht man unter: — vorhandenem Alkohol (in % mas) die Masseneinheiten reinen Alkohols, die in 100 Masseneinheiten des Erzeugnisses enthalten sind; — % mas: die Abkürzung für den Massengehalt.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 7
7. Als „tropische Früchte“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.10.91, 2007.99.93, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94, 2008.97.97, 2008.99.24, 2008.99.31, 2008.99.36, 2008.99.38, 2008.99.48, 2008.99.63, 2009.89.34, 2009.89.36, 2009.89.73, 2009.89.85, 2009.89.88, 2009.89.97, 2009.90.92, 2009.90.95 und 2009.90.97 gelten Guaven, Mangofrüchte, Mangostanfrüchte, Papaya-Früchte, Tamarinden, Kaschu-Äpfel, Litschis, Jackfrüchte, Sapotpflaumen, Passionsfrüchte, Karambolen und Pitahayas.
Wortlaut · Kapitel 20, Zusätzliche Anmerkung 8
8. Als „tropische Nüsse“ im Sinne der Unterpositionen 2001.90.92, 2006.00.35, 2006.00.91, 2007.99.93, 2008.19.12, 2008.19.92, 2008.97.03, 2008.97.05, 2008.97.12, 2008.97.16, 2008.97.32, 2008.97.36, 2008.97.51, 2008.97.72, 2008.97.76, 2008.97.92, 2008.97.94 und 2008.97.97 gelten Kokosnüsse, Kaschu-Nüsse, Paranüsse, Areka-(Betel-)Nüsse, Kolanüsse und Macadamia-Nüsse.

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
1967/200501.12.2005Grüne, gemahlene Avocadopülpe (Guacamole) in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger wurde in die Warennummer 2008.99.67 eingereiht.2008.99.67
627/200304.04.2003Getrocknete Datteln mit Marzipanfüllung, in Behältnissen von 250 g für den Einzelverkauf, wurden in die damalige Warennummer 2008.99.68 eingereiht; heute gilt dafür die Warennummer 2008.99.67.2008.99.68heute 2008.99.67

Urteile des EuGH (1)

UrteilKernsatz
C-133/0222.01.2004Niederländisch.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 20 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 2008.99.63

  1. 01.01.20082008.99.63neu eingeführt · „tropische Früchte“ · aus 2008.99.61, aus 2008.99.62
  2. 01.01.20152008.99.63.10.0neu eingeführt · „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“ · aus 2008.99.63
  3. 01.01.20152008.99.63.90.0neu eingeführt · aus 2008.99.63

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Flocken und Pulver aus tropischen Früchten unter 2008.99.63?

Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke, gehören in die Zolltarifnummer 2008.99.63.10.0. Andere Erzeugnisse dieser Warennummer fallen unter 2008.99.63.90.0.

Gehören Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren unter 2008.99.63.10.0?

Nein, wenn die Fruchtpasten in Form von Zuckerwaren (Position 1704) oder Schokoladewaren (Position 1806) vorliegen. Dann gehören sie nicht zu den Positionen 2007 und 2008. Die Anmerkung nennt Zuckerwaren und Schokoladewaren, nicht Flocken und Pulver.

Gibt es einen Zusatzzoll bei der Einfuhr von Flocken und Pulver aus Russland unter 2008.99.63.10.0?

Ja. Für diese Zolltarifnummer gilt ein Zusatzzoll auf Waren mit Ursprung Russland.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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