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Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0 – Gewebe u. Filze, andere Spinnstoffe

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst endlose oder mit Verbindungsvorrichtungen versehene Gewebe und Filze, wie sie auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet werden, mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g und aus anderen Spinnstoffen als Seide oder Chemiefasern. Gewebe und Filze dieser Art aus Seide oder Chemiefasern gehören in 5911.31.11.00.0 oder 5911.31.19.00.0, Gewebe mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr in die Unterposition 5911.32.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionErzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerGewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen
UnterpositionMüllergaze, auch konfektioniert
Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement)
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 g
Zolltarifnummeraus anderen SpinnstoffenDiese Seite
Unterpositionmit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr
UnterpositionFilter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5911.316-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5911.31.908-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5911.31.90.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5911.31.90.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus …
✓Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement)Die Ware ist ein Gewebe oder ein Filz, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, und von der Art, die auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendet wird.
✓mit einem Quadratmetergewicht von weniger als 650 gDas Quadratmetergewicht der Ware liegt unter 650 g. Bei 650 g oder mehr fällt die Ware aus dieser Unterteilung heraus.
✓aus anderen SpinnstoffenDie Ware besteht aus anderen Spinnstoffen als Seide oder Chemiefasern.
5911.31.90.00.0Papiermaschinengewebe und Filze, andere Spinnstoffe

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0?

  • ×Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von …5911.10.00.00.0
  • ×Müllergaze, auch konfektioniert5911.20
  • ×Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren5911.40
  • ×andere, also nicht: Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum …5911.90
  • ×mit einem Quadratmetergewicht von 650 g oder mehr5911.32
  • ×aus Seide oder Chemiefasern5911.31.11.00.0, 5911.31.19.00.0

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5911.31.90

ZolltarifnummerWortlaut
5911.31.90.00.0aus anderen Spinnstoffen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5911.31.90 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0

€
5911.31.90.00.0Drittlandszoll4,4 %440 €1.984 €2.424 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8330Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen

Statt 4,4 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 56 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20263,9 %
APS-Länder (allgemeine Regelung)3,5 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0

senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderNur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderNur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Nordkorea, Russland, BelarusSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 1
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14; d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813; e) Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306; f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704; g) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46); h) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels 39; ij) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 8
8. Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren: a) Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910): — Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen; — Müllergaze; — Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, aus Spinnstoffen oder Menschenhaaren; — Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss; — Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art; — Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen; b) Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. …

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5911.31.90

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.19725911.31.90gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“
  2. 01.01.19725911.31.90.00.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „aus anderen Spinnstoffen“

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0

Gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren zur Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0?

Nein. Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, gehören nach Abschnitt XI, Anmerkung 1 zu Position 5911 und im Baum zur Unterposition 5911.40. Die Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0 betrifft nur Gewebe und Filze der Papiermaschinen-Art.

Wie wirkt Abschnitt XI, Anmerkung 8 auf konfektionierte Waren bei der Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0?

Konfektionierte Waren im Sinne von Abschnitt XI, Anmerkung 7 gehören nach Anmerkung 8 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60 und, soweit nichts anderes bestimmt ist, nicht zu den Kapiteln 56 bis 59, zu denen die Position 5911 gehört. Die Zolltarifnummer 5911.31.90.00.0 steht unter Position 5911, die auf Anmerkung 8 verweist.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen

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