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Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0 – Selbstklebende Wafer-Polierscheiben

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst selbstklebende, runde Polierscheiben, die bei der Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendet werden. Waren aus Filz gehören in 5911.90.10.00.0, übrige Waren der Unterposition 5911.90 in 5911.90.99.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittSpinnstoffe und Waren daraus
KapitelGetränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen versehene Gewebe; Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen
PositionErzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen, aufgeführt in Anmerkung 8 zu diesem Kapitel
ZolltarifnummerGewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen
UnterpositionMüllergaze, auch konfektioniert
5911.31 – 5911.32Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von Halbstoff oder Asbestzement)
UnterpositionFilter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren
Unterpositionandere
Zolltarifnummeraus Filz
andere
Zolltarifnummerselbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten ArtDiese Seite
Kombinierte Nomenklaturandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code5911.906-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer5911.90.918-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code5911.90.91.0010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer5911.90.91.00.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0?

Kapitel 59 Getränkte, bestrichene, überzogene oder mit Lagen … › 5911 Erzeugnisse und Waren des technischen Bedarfs, aus …
✓andere, also nicht: Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum …Die Ware ist ein Erzeugnis des technischen Bedarfs aus Spinnstoffen, das nicht zu den ausdrücklich genannten Geweben, Filzen und Müllergaze gehört.
✓andere, also nicht: aus FilzBei der Unterteilung „andere“ bleibt die Ware als Erzeugnis aus Spinnstoffen, das nicht in die Unterteilung „aus Filz“ eingeordnet wird. Die Unterteilung „aus Filz“ wird hier nur als Abgrenzung genannt; ob eine Scheibe aus Filz darunter fällt, ergibt sich aus der Einreihung der konkreten Ware.
✓selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten ArtDie Ware ist eine selbstklebende, runde Polierscheibe für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers). Eine Seite trägt eine Klebebeschichtung, die bis zum Einsatz durch eine abziehbare Kunststofffolie geschützt ist, und die Scheibe wird auf Maschinen zur Herstellung von Silizium- und Halbleiterscheiben verwendet.
5911.90.91.00.0Selbstklebende Wafer-Polierscheiben

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0?

  • ×Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von …5911.10.00.00.0
  • ×Müllergaze, auch konfektioniert5911.20
  • ×Gewebe und Filze, endlos oder mit Verbindungsvorrichtungen, von der auf Papiermaschinen oder ähnlichen Maschinen verwendeten Art (z. B. zum Herstellen von …5911.31, 5911.32
  • ×Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, auch aus Menschenhaaren5911.40
  • ×aus Filz5911.90.10.00.0
  • ×andere, also nicht: selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art5911.90.99

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03Anmeldung

Zolltarifnummer der Warennummer 5911.90.91

ZolltarifnummerWortlaut
5911.90.91.00.0selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 5911.90.91 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
5911.90.99214Filtereinsatz, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- rund, mit einem Durchmesser von ca. 10,17 cm, -- aus einem Vliesstoff aus Spinnstoffen, - aufgrund der Form konfektioniert, - weist von der …
5911.90.105Ware des technischen Bedarfs, siehe Anlage. Kreisförmig, mit einem Durchmesser von ca. 10,5 cm bzw. 12 cm, am Rand angeschrägt gearbeitet, aus einem Filz aus laut Antrag Wolle, in der Mitte mit einer …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0

€
5911.90.91.00.0Drittlandszoll0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Zollkontingente (1)

OrdnungsnummerUrsprungSatz im KontingentZeitraum
09.8330Kanada0 %01.01.2026 – 31.12.2026

Ermäßigter Satz, solange die Menge reicht. Die Restmenge je Zeitraum zeigt die EU-Datenbank hinter der Ordnungsnummer.

Präferenzen, Zollunion und Zollaussetzungen senken hier nichts: Der Drittlandszoll ist schon 0 %.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0

verbotenEinfuhrverbot · NordkoreaEinfuhr aus Nordkorea: je nach Ware verboten oder nur mit Genehmigung oder Nachweis erlaubt.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosKrim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XI, Anmerkung 1
1. Zu Abschnitt XI gehören nicht: a) Borsten und Tierhaare zum Herstellen von Besen, Bürsten oder Pinseln (Position 0502); Rosshaar und Rosshaarabfälle (Position 0511); b) Menschenhaare und Waren daraus (Position 0501, 6703 oder 6704); jedoch gehören Filter- oder Presstücher aus Menschenhaaren, wie sie üblicherweise zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendet werden, zu Position 5911); c) Baumwoll-Linters und andere Erzeugnisse pflanzlichen Ursprungs des Kapitels 14; d) Asbest der Position 2524, Asbestwaren und andere Waren der Position 6812 oder 6813; e) Waren der Position 3005 oder 3006; Garne zum Reinigen der Zahnzwischenräume (Zahnseide), in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Position 3306; f) lichtempfindliche Spinnstoffwaren der Positionen 3701 bis 3704; g) Monofile, mit einem größten Durchmesser von mehr als 1 mm, und Streifen und dergleichen (z. B. künstliches Stroh), mit einer augenscheinlichen Breite von mehr als 5 mm, aus Kunststoffen (Kapitel 39), sowie Geflechte, Gewebe und andere Flechtwaren und Korbmacherwaren daraus (Kapitel 46); h) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kunststoff getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels 39; ij) Gewebe, Gewirke, Gestricke, Filze und Vliesstoffe, mit Kautschuk getränkt, bestrichen, überzogen oder laminiert, und Waren daraus, des Kapitels …
Wortlaut · Kapitel 59, Anmerkung 8
8. Zu Position 5911, und nicht zu anderen Positionen des Abschnitts XI, gehören die folgenden Waren: a) Die nachstehend erschöpfend aufgeführten Erzeugnisse aus Spinnstoffen, als Meterware, auf Länge geschnitten oder nur quadratisch oder rechteckig zugeschnitten (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910): — Gewebe, Filze oder mit Filz belegte Gewebe, mit Kautschuk, Leder oder anderen Stoffen bestrichen, überzogen oder laminiert, von der zum Herstellen von Kratzengarnituren verwendeten Art, sowie ähnliche Erzeugnisse zu anderen technischen Zwecken, einschließlich Bänder aus mit Kautschuk getränktem Samt zum Überziehen von Kett- oder Warenbäumen; — Müllergaze; — Filter- oder Presstücher, von der zum Pressen von Öl oder zu ähnlichen technischen Zwecken verwendeten Art, aus Spinnstoffen oder Menschenhaaren; — Gewebe, auch verfilzt, auch getränkt oder bestrichen, von der auf Maschinen oder zu anderen technischen Zwecken verwendeten Art, flach gewebt, mit mehrfacher Kette oder mehrfachem Schuss; — Gewebe mit Metalleinlagen, von der zu technischen Zwecken verwendeten Art; — Schnüre, Seile, Geflechte und ähnliche Spinnstofferzeugnisse, von der zu technischen Zwecken als Schmier- oder Dichtungsmaterial verwendeten Art, auch getränkt, bestrichen oder mit Metalleinlagen; b) Waren des technischen Bedarfs, aus Spinnstoffen (ausgenommen Waren der Positionen 5908 bis 5910) (z. B. …

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
5911.90.10 bis 5911.90.99andere: Hierher gehören die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe A, genannten Spinnstoffwaren, ausgenommen die in den Unterpositionen 5911.10.00, 5911.20.00 und 5911.40.00 genannten Gewebe, sowie die in den Erläuterungen zu Position 5911 des HS, Buchstabe B, aufgezählten Waren, mit Ausnahme von konfektionierter Müllergaze, die zu Unterposition 5911.20.00 gehört, und der zu den Unterpositionen …

Einreihungsverordnungen (2)

VerordnungWareDamals
2025/155622.07.2025Ein schlauchförmiger Einwegartikel aus eng gewirktem Chemiefaserstoff, der als Vorfilter für Skimmerkörbe eingeführt wird, wird in die Warennummer 5911.90.99 eingereiht.5911.90.99
336/201021.04.2010Eine Poromerscheibe mit etwa 580 mm Durchmesser aus zwei Schichten synthetischem Filz wurde in die damalige Nummer 5911.90.90 eingereiht, heute in die Warennummern 5911.90.91 und 5911.90.99.5911.90.90heute 5911.90.91, 5911.90.99

2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 59 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 5911.90.91

Änderung ab 01.01.2027Ab 01.01.2027: 0 Zollkontingente statt 1.
  1. 01.01.20175911.90.91neu eingeführt · „selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art“ · aus 5911.90.90
  2. 01.01.20175911.90.91.00.0neu eingeführt · „selbstklebende, runde Polierscheiben von der für die Herstellung von Halbleiterscheiben (wafers) verwendeten Art“ · aus 5911.90.90

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 5911.90.91.00.0

Schließt Abschnitt XI, Anmerkung 1 Polierscheiben unter 5911.90.91.00.0 aus?

Nein, Abschnitt XI, Anmerkung 1 schließt Polierscheiben nicht aus. Dort genannt sind Borsten, Menschenhaare und Asbest, aber keine Polierscheiben.

Gehören Polierscheiben unter 5911.90.91.00.0 zu den Kapiteln 50 bis 55 oder 60?

Nein, nach Abschnitt XI, Anmerkung 8 gehören die Waren der Kapitel 56 bis 59 nicht zu den Kapiteln 50 bis 55 und 60. Die Polierscheiben stehen in Kapitel 59 und fallen deshalb nicht in diese Kapitel.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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