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gültig seit 01.04.2007CBAM

Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0 – Luftfahrt-Stahlformstücke ab Taiwan

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke aus Eisen oder Stahl zum Stumpfschweißen mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind und aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandt werden. Dieselbe Ware, die aus einem anderen Land versandt wird, gehört in die 11-stellige Zolltarifnummer 7307.93.19.19.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionRohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl
7307.11 – 7307.19gegossen
7307.21 – 7307.29andere, aus nicht rostendem Stahl
andere
UnterpositionFlansche
UnterpositionBogen, Winkel und Muffen, mit Gewinde
UnterpositionFormstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum Stumpfschweißen
mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger
Kombinierte NomenklaturBogen und Winkel
Kombinierte Nomenklaturandere
für bestimmte Luftfahrzeuge
Zolltarifnummerversandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den PhilippinenDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7307.936-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7307.93.198-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7307.93.19.1110-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7307.93.19.11.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und …
✓andere, also nicht: gegossen, andere, aus nicht rostendem StahlDie Ware besteht aus Eisen oder Stahl aus anderem Stahl als nicht rostendem Stahl und ist nicht gegossen.
✓Formstücke, Verschlussstücke und Verbindungsstücke, zum StumpfschweißenDie Ware ist ein Formstück, Verschlussstück oder Verbindungsstück, dessen Enden zum Stumpfschweißen geeignet sind.
✓mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder wenigerDer größte äußere Durchmesser der Ware beträgt 609,6 mm oder weniger.
✓andere, also nicht: Bogen und WinkelDie Ware ist ein anderes Formstück, Verschlussstück oder Verbindungsstück, etwa eine T-förmige Ware mit zum Stumpfschweißen geeigneten Schenkelenden.
✓für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt und wird dafür eingesetzt.
✓versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den PhilippinenDie Ware wird aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandt.
7307.93.19.11.0Stahlformstücke für Luftfahrzeuge, versandt aus Taiwan

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7307.93.19

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7307.93.19.11.0versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinendiese SeiteAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
7307.93.19.19.0andereAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung, Zollaussetzung bei Endverwendung
7307.93.19.30.0andere Rohrstücke mit Gewinde–
7307.93.19.91.0versandt aus TaiwanAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.93.19.93.0versandt aus IndonesienAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.93.19.94.0versandt aus Sri LankaAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.93.19.95.0versandt aus den PhilippinenAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
7307.93.19.99.0andereAntidumpingzoll, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7307.93.19 eingereiht

19 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland11
Tschechien7
Italien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI46896/25-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein verzinktes Rohrverbindungsstück aus anderem als …11.06.2029
DEBTI31705/25-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich um ein zylindrisches Hohlerzeugnis aus anderem als nicht …07.12.2028
DEBTI25872/25-1DeutschlandRohrverbindungsstück zum Stumpfschweißen; Schweißverschraubung Bei der Ware handelt es sich um einen länglichen …09.11.2028
DEBTI8825/25-1DeutschlandRohrformstück zum Stumpfschweißen aus nicht legiertem Stahl Bei der Ware handelt es sich um gerade Rohrformstücke aus …22.06.2028
DEBTI45779/24-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich gemäß den Antragsangaben um ein Rohrverbindungsstück aus …13.11.2027
DEBTI42775/24-1DeutschlandRohrverbindungsstück aus Stahl Bei der Ware handelt es sich gemäß den Angaben des Antragstellers um einen …30.10.2027

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7307.93.116Den bereitgestellten Angaben zufolge handelt es sich um Verbindungszubehör (Fittings) für Rohre – einen vorisolierten Verbundbogen, hergestellt aus einem medienführenden geschweißten unlegierten …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0

€
7307.93.19.11.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €
7307.93.19.11.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Präferenzen

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 57 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei. Ermäßigt, aber nicht auf 0 %, für diese Abkommen:

AbkommenSatz
Mercosurneu seit 01.05.20262,9 %

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7307.93.19.11.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7307.93.19.11.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
PflichtAnmeldung der Unterposition abhängig von den Bestimmungen zur Endverwendung · alle LänderDiese Nummer darf nur angemeldet werden, wenn die Ware die Bedingungen der Maßnahme erfüllt; welche, nennt der EU-TARIC. Ein Einfuhrverbot ist das nicht.Einfuhr
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7307.93.19andere: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 7307.23.90.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2015/2305.01.2015Eine T-förmige Ware aus Stahl, deren Schenkelenden zum Stumpfschweißen geeignet sind und deren Mittelstück innen ein Gewinde hat, ist in die Warennummer 7307.93.19 eingereiht.7307.93.19

Urteile des EuGH (5)

UrteilKernsatz
C-306/1815.05.2019Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1101/2014 der …
C-397/1712.07.2018Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 1001/2013 der Kommission vom 4. …
C-362/2015.07.2021Die Verordnung (EU) Nr. 1071/2012 der Kommission vom 14. November 2012 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von gegossenen Rohrformstücken, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken, mit Gewinde, aus verformbarem …
C-368/2225.05.2023Die Unterposition 7307.22.10 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EG) Nr. 254/2000 …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7307.93.19

  1. 01.01.19727307.93.19gilt seit Einführung der EU-Datenbank
  2. 01.01.19887307.93.19unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7307.93.19
  3. 31.07.19997307.93.19.91.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan“ · aus 7307.93.19
  4. 31.07.19997307.93.19.99.0neu eingeführt · aus 7307.93.19
  5. 04.03.20047307.93.19.93.0neu eingeführt · „versandt aus Indonesien“
  6. 04.03.20047307.93.19.94.0neu eingeführt · „versandt aus Sri Lanka“
  7. 06.08.20057307.93.19.95.0neu eingeführt · „versandt aus den Philippinen“
  8. 01.04.20077307.93.19.11.0neu eingeführt · „versandt aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen“ · aus 7307.93.19
  9. 01.04.20077307.93.19.19.0neu eingeführt · aus 7307.93.19
  10. 01.08.20127307.93.19.30.0neu eingeführt · „andere Rohrstücke mit Gewinde“
  11. 01.08.20127307.93.19.91.0Stellung im Tarifbaum geändert
  12. 01.08.20127307.93.19.93.0Stellung im Tarifbaum geändert
  13. 01.08.20127307.93.19.94.0Stellung im Tarifbaum geändert
  14. 01.08.20127307.93.19.95.0Stellung im Tarifbaum geändert
  15. 01.08.20127307.93.19.99.0Stellung im Tarifbaum geändert

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7307.93.19.11.0

Welche 11-stellige Nummer unter 7307.93.19 gilt für Stahlformstücke für Luftfahrzeuge, versandt aus Taiwan?

Für Formstücke zum Stumpfschweißen mit einem größten äußeren Durchmesser von 609,6 mm oder weniger, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt und aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka oder den Philippinen versandt werden, gilt 7307.93.19.11.0. Dieselbe Ware aus einem anderen Land gehört in 7307.93.19.19.0.

Gilt für die Einfuhr unter 7307.93.19.11.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, bei der Einfuhr dieser Ware gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Als Unterlage ist die CBAM-Kontonummer (Y128) vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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