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gültig seit 01.01.2017CBAM

Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0 – Muttern für bestimmte Luftfahrzeuge

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Erfasst werden Muttern aus Eisen oder Stahl mit einer Lochweite von mehr als 12 mm, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind. Muttern mit mehr als 12 mm Lochweite, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 7318.16.99.90.0, Muttern mit 12 mm oder weniger Lochweite in die Warennummer 7318.16.92.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittUnedle Metalle und Waren daraus
KapitelWaren aus Eisen oder Stahl
PositionSchrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl
Waren mit Gewinde
ZolltarifnummerSchwellenschrauben
Unterpositionandere Holzschrauben
UnterpositionSchraubhaken, Ring- und Ösenschrauben
Unterpositiongewindeformende Schrauben
Unterpositionandere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben
UnterpositionMuttern
andere
Kombinierte NomenklaturBlindnietmuttern
Kombinierte NomenklaturSicherungsmuttern
andere, mit einer Lochweite von
Kombinierte Nomenklatur12 mm oder weniger
Kombinierte Nomenklaturmehr als 12 mm
Zolltarifnummerfür bestimmte LuftfahrzeugeDiese Seite
Zolltarifnummerandere
Unterpositionandere
7318.21 – 7318.29Waren ohne Gewinde

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code7318.166-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer7318.16.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code7318.16.99.2010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer7318.16.99.20.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0?

Kapitel 73 Waren aus Eisen oder Stahl › 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben …
✓Waren mit GewindeDie Ware muss mit Gewinde versehen sein, also nicht glatt sein.
✓MutternDie Ware muss eine Mutter mit Innengewinde sein.
✓andere, also nicht: aus nicht rostendem StahlDie Mutter darf nicht aus nicht rostendem Stahl gefertigt sein.
✓andere, mit einer Lochweite von, also nicht: Blindnietmuttern, SicherungsmutternDie Lochweite wird an den Innengängen des Gewindes gemessen. Bei Schrauben wird dagegen der Durchmesser außen am Gewinde gemessen.
✓mehr als 12 mmDie Lochweite der Mutter muss mehr als 12 mm betragen.
✓für bestimmte LuftfahrzeugeDie Mutter muss für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sein.
7318.16.99.20.0Muttern für bestimmte Luftfahrzeuge

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0?

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.16.99

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
7318.16.99.20.0für bestimmte Luftfahrzeugediese SeiteZollaussetzung bei Endverwendung
7318.16.99.90.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.16.99 eingereiht

56 gültige vZTA nennen diese Nummer.

Deutschland31
Rumänien8
Frankreich7
Tschechien3
Österreich2
Bulgarien1
vZTAWareGültig bis
DEBTI32665/26-1DeutschlandEs handelt sich um verzinkte Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem metrischen Innengewinde (M16). …30.08.2029
DEBTI6221/26-1DeutschlandEs handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte sogenannte Grundplatten, bestehend aus einem …14.05.2029
DEBTI8779/26-1DeutschlandEs handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Muttern, die mit einem durchgehenden metrischen …23.04.2029
DEBTI32934/25-1DeutschlandZylinderförmige Muttern aus vernickeltem Stahl (kein nicht rostender Stahl), die über die Hälfte ihrer Länge mit einem …16.04.2029
DEBTI47037/25-1DeutschlandVollständig aus Stahl (kein rostfreier Stahl) gefertigte, massive, hohlzylindrische Erzeugnisse in verschiedenen …21.12.2028
DEBTI28646/25-1DeutschlandEs handelt sich um Muttern aus Gusseisen in Form einer kreisrunden Scheibe ("Flansch"; Durchmesser: 70 mm). Auf der …25.08.2028

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
7318.16.92100Es handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Erzeugnisse, in verschiedenen Abmessungen, bestehend aus einem zylindrischen Hohlerzeugnis, das zu beiden Enden hin …
7318.16.3951Es handelt sich um aus Stahlblech (nicht rostender Stahl) gefertigte, klammerförmig umgebogene Erzeugnisse, die auf einer Seite in etwa mittig eine hohlzylindrische Ausformung mit metrischem …
7318.16.6020Es handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse, in verschiedenen Abmessungen, mit metrischem Innengewinde (M3 - M10) und glatter …
7318.16.405Es handelt sich um Hohlkörper aus anderem als nichtrostendem Stahl mit rundem, gerändeltem oder sechskantförmigem Schaft mit metrischem Innengewinde, in verschiedenen Größen (M4 bis M12), mit offenem …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0

€
7318.16.99.20.0Drittlandszoll3,7 %370 €1.970 €2.340 €
7318.16.99.20.0bei Endverwendung (mit Bewilligung)0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0

senkt den ZollZollaussetzung bei Endverwendung · alle LänderGilt für 7318.16.99.20.0. Nur mit Unterlage N990 („EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 3050/1995.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 7318.16.99.20.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
KontrolleCBAM · alle LänderDie Ware fällt unter den CO₂-Grenzausgleich. Seit 01.01.2026 brauchen Einführer eine Zulassung als CBAM-Anmelder und geben die CBAM-Kontonummer an. Unterhalb der Mengenschwelle von 50 Tonnen im Jahr greift eine Befreiung.Einfuhr
Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, NordkoreaSanktionsliste prüfen
Weiterführend

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0

Anmerkungen (1)

Wortlaut · Abschnitt XV, Anmerkung 2
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)

FundstelleKernaussage
7318.16.92 bis 7318.16.99andere, mit einer Lochweite von: Die Lochweite ist an den Innengängen des Gewindes zu messen. Bei Schrauben ist der Durchmesser dagegen auf der Außenseite des Gewindes zu messen.

Einreihungsverordnungen (1)

VerordnungWareNummer
2019/61309.04.2019Eine Mutter aus nicht rostendem Stahl mit Innengewinde und Flansch, die zur Verbindung von Leitungen in hydraulischen Bremssystemen von Kraftfahrzeugen dient, wurde in die Warennummer 7318.16.39 eingereiht.7318.16.39

Urteile des EuGH (2)

UrteilKernsatz
C-592/1715.11.20181. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 …
C-272/1411.06.2015Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. …

1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.

Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 7318.16.99

  1. 01.01.19727318.16.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 12 mm“
  2. 01.01.19887318.16.99Stellung im Tarifbaum geändert
  3. 01.01.19887318.16.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7318.16.99
  4. 01.01.20177318.16.99Stellung im Tarifbaum geändert · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, nach 7318.16.40
  5. 01.01.20177318.16.99.20.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7318.16.99
  6. 01.01.20177318.16.99.90.0neu eingeführt · aus 7318.16.99

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Muttern über 12 mm für bestimmte Luftfahrzeuge unter 7318.16.99?

Muttern mit einer Lochweite von mehr als 12 mm, die für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 7318.16.99.20.0. Die Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0 gilt nur für solche Muttern, andere Muttern mit mehr als 12 mm Lochweite gehören in 7318.16.99.90.0.

Gilt bei der Einfuhr unter Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?

Ja, der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) gilt bei der Einfuhr aus allen Ländern. Für 7318.16.99.20.0 sind die CBAM-Kontonummer, die Angabe zu Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno und die Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 als Unterlagen vorgesehen.

Quellen · Stand 31.10.2026

EU-TARIC
Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
EBTI-Datenbank
Gültige vZTA und Länderverteilung
Kombinierte Nomenklatur
Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
Erläuterungen zur KN
Erläuterungen der Kommission
CLASS-Datenbank
Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
Amtsblatt der EU
Einreihungsverordnungen und Urteile

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