01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7318.166-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7318.16.998-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7318.16.99.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7318.16.99.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0?
- ×Waren ohne Gewinde7318.21, 7318.22, 7318.23, 7318.24 und 1 weitere
- ×Schwellenschrauben7318.11.00.00.0
- ×andere Holzschrauben7318.12
- ×Schraubhaken, Ring- und Ösenschrauben7318.13
- ×gewindeformende Schrauben7318.14
- ×andere Schrauben und Bolzen, auch mit dazugehörenden Muttern oder Unterlegscheiben7318.15
- ×andere, also nicht: Muttern7318.19
- ×aus nicht rostendem Stahl7318.16.31, 7318.16.39
- ×Blindnietmuttern7318.16.40
- ×Sicherungsmuttern7318.16.60
- ×12 mm oder weniger7318.16.92
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge7318.16.99.20.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.16.99
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7318.16.99.20.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.16.99.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.16.99 eingereiht
56 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI32665/26-1Deutschland | Es handelt sich um verzinkte Muttern aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) mit einem metrischen Innengewinde (M16). … | 30.08.2029 |
| DEBTI6221/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte sogenannte Grundplatten, bestehend aus einem … | 14.05.2029 |
| DEBTI8779/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Muttern, die mit einem durchgehenden metrischen … | 23.04.2029 |
| DEBTI32934/25-1Deutschland | Zylinderförmige Muttern aus vernickeltem Stahl (kein nicht rostender Stahl), die über die Hälfte ihrer Länge mit einem … | 16.04.2029 |
| DEBTI47037/25-1Deutschland | Vollständig aus Stahl (kein rostfreier Stahl) gefertigte, massive, hohlzylindrische Erzeugnisse in verschiedenen … | 21.12.2028 |
| DEBTI28646/25-1Deutschland | Es handelt sich um Muttern aus Gusseisen in Form einer kreisrunden Scheibe ("Flansch"; Durchmesser: 70 mm). Auf der … | 25.08.2028 |
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 7318.16.92 | 100 | Es handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte Erzeugnisse, in verschiedenen Abmessungen, bestehend aus einem zylindrischen Hohlerzeugnis, das zu beiden Enden hin … |
| 7318.16.39 | 51 | Es handelt sich um aus Stahlblech (nicht rostender Stahl) gefertigte, klammerförmig umgebogene Erzeugnisse, die auf einer Seite in etwa mittig eine hohlzylindrische Ausformung mit metrischem … |
| 7318.16.60 | 20 | Es handelt sich um vollständig aus Stahl (kein nicht rostender Stahl) gefertigte, zylindrische Hohlerzeugnisse, in verschiedenen Abmessungen, mit metrischem Innengewinde (M3 - M10) und glatter … |
| 7318.16.40 | 5 | Es handelt sich um Hohlkörper aus anderem als nichtrostendem Stahl mit rundem, gerändeltem oder sechskantförmigem Schaft mit metrischem Innengewinde, in verschiedenen Größen (M4 bis M12), mit offenem … |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0?
Eine Ware mit eigener Einreihungsseite führt auf Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (1)
| Fundstelle | Kernaussage |
|---|---|
| 7318.16.92 bis 7318.16.99 | andere, mit einer Lochweite von: Die Lochweite ist an den Innengängen des Gewindes zu messen. Bei Schrauben ist der Durchmesser dagegen auf der Außenseite des Gewindes zu messen. |
Einreihungsverordnungen (1)
| Verordnung | Ware | Nummer |
|---|---|---|
| 2019/61309.04.2019 | Eine Mutter aus nicht rostendem Stahl mit Innengewinde und Flansch, für die Verbindung von Leitungen in hydraulischen Bremssystemen von Kraftfahrzeugen, wurde in die Warennummer 7318.16.39 eingereiht. | 7318.16.39 |
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 … |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
1 CLASS-Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex.
Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 7318.16.99
- 01.01.19727318.16.99gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „mehr als 12 mm“
- 01.01.19887318.16.99Stellung im Tarifbaum geändert
- 01.01.19887318.16.99unterteilt, nicht mehr selbst anmeldefähig · aufgeteilt in 7318.16.99
- 01.01.20177318.16.99Stellung im Tarifbaum geändert · Unterteilung der 11-stelligen Nummern geändert, nach 7318.16.40
- 01.01.20177318.16.99.20.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 7318.16.99
- 01.01.20177318.16.99.90.0neu eingeführt · aus 7318.16.99
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.16.99.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Muttern über 12 mm unter 7318.16.99?
Muttern mit einer Lochweite von mehr als 12 mm, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in 7318.16.99.90.0. Für bestimmte Luftfahrzeuge gilt die Zolltarifnummer 7318.16.99.20.0.
Gilt für Muttern unter 7318.16.99.90.0 bei der Einfuhr CBAM?
Ja, bei der Einfuhr von Muttern unter 7318.16.99.90.0 gilt der CO₂-Grenzausgleich (CBAM) für alle Länder. Die Unterlagen sind die CBAM-Kontonummer, die Angabe zu Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno sowie die Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- Erläuterungen zur KN
- Erläuterungen der Kommission
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile
