01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code7318.246-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer7318.24.008-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code7318.24.00.9010-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer7318.24.00.90.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0?
- ×Waren mit Gewinde7318.11.00.00.0, 7318.12, 7318.13, 7318.14 und 3 weitere
- ×Federringe und -scheiben und andere Sicherungsringe und -scheiben7318.21
- ×andere Unterlegscheiben7318.22
- ×Niete7318.23
- ×andere, also nicht: Splinte und Keile7318.29
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge7318.24.00.20.0
- ×Rohrleitungszugsicherungselemente -aus rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH oder aus Stahl der Spezifikation Toolsteel S7, -per …7318.24.00.40.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 7318.24.00
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 7318.24.00.20.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 7318.24.00.40.0 | Rohrleitungszugsicherungselemente -aus rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH oder aus Stahl der Spezifikation Toolsteel S7, -per … | Autonome Zollaussetzung |
| 7318.24.00.90.0 | anderediese Seite | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 7318.24.00 eingereiht
92 gültige vZTA nennen diese Nummer.
| vZTA | Ware | Gültig bis |
|---|---|---|
| DEBTI15259/26-1Deutschland | Es handelt sich um massive, längliche, quaderförmige Erzeugnisse aus Stahl. Die Waren werden in eine sog. Passfedernut … | 18.10.2029 |
| DEBTI33285/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus Stahl gefertigte, flache Erzeugnisse, die annähernd ringförmig gebogen sind, jedoch an einer … | 30.08.2029 |
| DEBTI25837/26-1Deutschland | Es handelt sich um längliche, zylindrische Hohlerzeugnisse aus Stahl, die längsseitig durchgehend geschlitzt sind. Sie … | 23.08.2029 |
| DEBTI25560/26-1Deutschland | Es handelt sich um aus Stahlblech gefertigte, längliche Hohlerzeugnisse mit spiralförmigem Querschnitt. Sie haben … | 30.07.2029 |
| DEBTI25630/26-1Deutschland | Es handelt sich um nahezu kreisrunde, nicht geschlossene, flache Ringe aus Stahl, ohne Gewinde, mit kreisrundem … | 30.07.2029 |
| DEBTI27100/26-1Deutschland | Es handelt sich um nicht geschlossene, ringförmige Erzeugnisse aus Stahl, ohne Gewinde, deren beide Enden … | 30.07.2029 |
05Waren
Welche Waren fallen unter Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0?
8 Waren mit eigener Einreihungsseite führen auf Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0. Jede Karte führt zur Einreihungsseite der Ware.
06Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 3,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
07Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0
08Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0
Anmerkungen (1)
2. In der Nomenklatur gelten als „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“: a) Waren der Position 7307, 7312, 7315, 7317 oder 7318 und gleichartige Waren aus anderen unedlen Metallen, ausgenommen Waren, die nach ihrer Beschaffenheit zur ausschließlichen Verwendung als oder in Implantaten für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke konzipiert sind (Position 9021); b) Federn und Federblätter, aus unedlen Metallen, ausgenommen Uhrfedern (Position 9114); c) Waren der Positionen 8301, 8302, 8308, 8310 sowie Rahmen und Spiegel, aus unedlen Metallen, der Position 8306. In den Kapiteln 73 bis 76 und 78 bis 82 (ausgenommen Position 7315) bezieht sich die Bezeichnung „Teile“ nicht auf „Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit“. Vorbehaltlich des vorstehenden Absatzes und der Anmerkung 1 zu Kapitel 83 gehören Waren der Kapitel 82 und 83 nicht zu den Kapiteln 72 bis 76 und 78 bis 81.
Urteile des EuGH (2)
| Urteil | Kernsatz |
|---|---|
| C-592/1715.11.2018 | 1. Die Kombinierte Nomenklatur, die in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihren sich nacheinander aus der Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 … |
| C-272/1411.06.2015 | Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr. 1214/2007 der Kommission vom 20. … |
2 CLASS-Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 73 stehen auf der Kapitelseite.
09Verlauf
Verlauf der Warennummer 7318.24.00
- 01.01.19727318.24.00gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „Splinte und Keile“
- 01.01.19727318.24.00.20.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank · „für bestimmte Luftfahrzeuge“
- 01.01.19727318.24.00.90.0gilt seit Einführung der EU-Datenbank
- 01.01.20217318.24.00.40.0neu eingeführt · „Rohrleitungszugsicherungselemente -aus rostfreiem Stahl der Spezifikation 17-4PH oder aus Stahl der Spezifikation Toolsteel S7, -per …“ · aus 7318.24.00
10Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Splinte und Keile ohne Gewinde unter 7318.24.00, die nicht für Luftfahrzeuge bestimmt sind?
Splinte und Keile ohne Gewinde, die nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind, gehören in die Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0, wenn sie keine Rohrleitungszugsicherungselemente mit den Merkmalen von 7318.24.00.40.0 sind. Für bestimmte Luftfahrzeuge gilt 7318.24.00.20.0.
Gilt bei der Einfuhr von Splinten unter 7318.24.00.90.0 der CO₂-Grenzausgleich (CBAM)?
Ja, bei der Einfuhr aus allen Ländern gilt für diese Zolltarifnummer der CO₂-Grenzausgleich (CBAM), mit der CBAM-Kontonummer als Unterlage. Je nach Fall sind zusätzlich die Angabe zu Waren mit Ursprung in Büsingen, Helgoland oder Livigno (Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2023/956) oder eine Befreiung nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2023/956 anzugeben.
Welche Zolltarifnummer gilt für Sprengringe unter 7318.24.00?
Sprengringe gehören in die Zolltarifnummer 7318.24.00.90.0, wenn sie nicht für bestimmte Luftfahrzeuge bestimmt sind und keine Rohrleitungszugsicherungselemente mit den Merkmalen von 7318.24.00.40.0 sind. Nach der CLASS-Stellungnahme von 2014 fallen nicht gewindete Stahlringe mit offenen Enden unter die Warennummer 7318.24.00.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen
- CLASS-Datenbank
- Stellungnahmen des Ausschusses für den Zollkodex
- Amtsblatt der EU
- Einreihungsverordnungen und Urteile







