01Tarifbaum
Wo steht Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0 im Zolltarif?
Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer
- 01 · HS-Code8503.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
- 02 · Warennummer8503.00.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
- 03 · TARIC-Code8503.00.98.4510-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
- 04 · Zolltarifnummer8503.00.98.45.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →
02Prüfung
Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0?
Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0?
- ×amagnetische Schrumpfringe8503.00.10
- ×Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet8503.00.20
- ×aus Eisen oder Stahl, gegossen8503.00.91
- ×für bestimmte Luftfahrzeuge8503.00.98.10.0
- ×Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert8503.00.98.32.0
- ×Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm8503.00.98.33.0
- ×Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit einer Welle aus Metall …8503.00.98.37.0
- ×Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -dicht bis zu 3 ml pro …8503.00.98.40.0
- ×Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz, -auch …8503.00.98.43.0
- ×Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100-F, - mit einer Verschlusskappe aus rostfreiem Stahl, - …8503.00.98.53.0
- ×Stator für bürstenlosen Motor mit -einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm) -einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und -einer Breite von 37,2 mm …8503.00.98.55.0
- ×Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100, - auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem Stahl und …8503.00.98.63.0
- ×Druckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren: -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer Höhe von 70 mm oder …8503.00.98.73.0
- ×Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit -einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einem Außendurchmesser von 35 mm oder …8503.00.98.75.0
- ×andere, also nicht: Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit: -einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …8503.00.98.99.0
Ihre Ware prüfen
Gehört Ihre Ware in Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0?
Unser Werkzeug prüft Ihre Angaben gegen die Nachbarnummern und liefert die 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
03Anmeldung
Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8503.00.98
| Zolltarifnummer | Wortlaut | Eigene Maßnahmen |
|---|---|---|
| 8503.00.98.10.0 | für bestimmte Luftfahrzeuge | Zollaussetzung bei Endverwendung |
| 8503.00.98.32.0 | Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.33.0 | Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.37.0 | Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.40.0 | Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -kugelgestrahlt und bearbeitet … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.43.0 | Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.45.0 | Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit: -einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …diese Seite | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.53.0 | Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100-F, - mit einer Verschlusskappe aus … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.55.0 | Stator für bürstenlosen Motor mit -einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm) -einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.63.0 | Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100, - auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem … | Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.73.0 | Druckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren: -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.75.0 | Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit -einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einem … | Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
| 8503.00.98.99.0 | andere | Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen |
04vZTA
vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8503.00.98 eingereiht
Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.
vZTA in den Nachbarnummern
| Nummer | vZTA | Beispiel |
|---|---|---|
| 8503.00.20 | 12 | "Statorpackage für bürstenlosen Gleichstrommotor (BLDC)" - im Wesentlichen bestehend aus 140 übereinander gestapelten Blechen, annähernd quadratischen mit abgerundeten Ecken, aus kaltgewalzten … |
| 8503.00.91 | 5 | "Hinterflansch" - spezifisch geformte, runde Erzeugnisse aus Stahl, gegossen, mit verschiedenen Bohrungen, Aussparungen, Nuten und Abstufungen je nach Ausführung mit unterschiedlichen Formen und … |
05Abgaben
Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0
Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.
Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.
06Maßnahmen
Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0
Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001B, 8A002J der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.
07Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0
Anmerkungen (2)
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.
Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.
08Verlauf
Verlauf der Warennummer 8503.00.98
- 01.01.20258503.00.98neu eingeführt · aus 8503.00.99
- 01.01.20258503.00.98.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.32.0neu eingeführt · „Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.33.0neu eingeführt · „Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.37.0neu eingeführt · „Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.43.0neu eingeführt · „Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.53.0neu eingeführt · „Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem des Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100-F, -mit einer Verschlusskappe aus …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.55.0neu eingeführt · „Stator für bürstenlosen Motor mit -einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm) -einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.63.0neu eingeführt · „Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.73.0neu eingeführt · „Druckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren: -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.75.0neu eingeführt · „Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit -einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einem …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.01.20258503.00.98.99.0neu eingeführt · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
- 01.07.20258503.00.98.40.0neu eingeführt · „Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -kugelgestrahlt und bearbeitet …“ · aus 8503.00.98
- 01.07.20258503.00.98.53.0Wortlaut geändert · „Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100-F, - mit einer Verschlusskappe aus …“ · vorher „Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem des Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100-F, -mit einer Verschlusskappe aus rostfreiem Stahl, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -dicht bis zu 1 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar, -mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5/62,5 nach ISO 6506), -mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm² oder mehr, -mit einer Höhe von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, -mit einem Durchmesser von 109 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 112 mm, -mit einem Gewicht von 3,9 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,2 kg“
- 01.07.20258503.00.98.63.0Wortlaut geändert · „Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100, - auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem …“ · vorher „Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem Stahl und montierten Dichtungskappen aus rostfreiem Stahl, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer Rotorkammer, dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar, -mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5/62,5 nach ISO 6506), -mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm² oder mehr, -mit einer Höhe von 245 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 360 mm, -mit einer Breite von 360 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 525 mm, -mit einer Länge von 345 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 450 mm, -mit einem Gewicht von 6,4 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 kg“
- 01.07.20268503.00.98.45.0neu eingeführt · „Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit: -einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“
- 01.01.20278503.00.98aufgehoben
- 01.01.20278503.00.98.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.32.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.33.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.37.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.40.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.43.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.45.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.53.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.55.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.63.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.73.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.75.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
- 01.01.20278503.00.98.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
09Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0
Welche Zolltarifnummer gilt für Anker für Pkw-Anlasser unter 8503.00.98?
Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm, und einem Kommutator-Kupferdrahtdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 mm gehören in die Zolltarifnummer 8503.00.98.45.0. Die übrigen Zeilen der Warennummer 8503.00.98 haben eigene Zolltarifnummern.
Wurde die Warennummer 8503.00.98 seit 2025 neu geschaffen oder geändert?
Ja. Die Warennummer 8503.00.98 wurde am 01.01.2025 aus 8503.00.99 neu geschaffen. Danach wurde die Unterteilung der 11-stelligen Nummern am 01.07.2025, am 01.01.2026 und am 01.07.2026 geändert.
Quellen · Stand 31.10.2026
- EU-TARIC
- Zollsätze, Maßnahmen, Unterlagen und Fußnoten
- EBTI-Datenbank
- Gültige vZTA und Länderverteilung
- Kombinierte Nomenklatur
- Wortlaut, Gliederung und Anmerkungen