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Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0 – Tastaturen aus Kunststoff/Silikon

Zolltarifnummer · 11-stellig für die Einfuhranmeldung

Diese Zolltarifnummer erfasst Tastaturen aus Silikonkautschuk oder Kunststoff mit Teilen aus Metall, auch mit Teilen aus Kunststoff, mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz. Andere Teile der Warennummer 8503.00.98, etwa Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm und einem Kommutator-Kupferdrahtdurchmesser von 2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 4 mm, gehören in 8503.00.98.45.0.

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01Tarifbaum

Wo steht Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0 im Zolltarif?

Der Tarifbaum zeigt den Weg vom Kapitel bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer und auf jeder Ebene die Nachbarn. Jede Nummer führt auf ihre Seite.

Kombinierte Nomenklatur 2026 · TARIC
AbschnittMaschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder …
KapitelElektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile und Zubehör für diese Geräte
PositionTeile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt
Kombinierte Nomenklaturamagnetische Schrumpfringe
Kombinierte NomenklaturStahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet
andere
Kombinierte Nomenklaturaus Eisen oder Stahl, gegossen
Kombinierte Nomenklaturandere
Zolltarifnummerfür bestimmte Luftfahrzeuge
andere
ZolltarifnummerRotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager …
ZolltarifnummerStator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm
ZolltarifnummerRotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit …
ZolltarifnummerDruckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -kugelgestrahlt und bearbeitet …
ZolltarifnummerTastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem …Diese Seite
ZolltarifnummerAnker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit: -einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …
ZolltarifnummerDruckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100-F, - mit einer Verschlusskappe aus …
ZolltarifnummerStator für bürstenlosen Motor mit -einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm) -einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und …
ZolltarifnummerDruckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100, - auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem …
ZolltarifnummerDruckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren: -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer …
ZolltarifnummerStatorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit -einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einem …
Zolltarifnummerandere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer

  1. 01 · HS-Code8503.006-stellig, weltweit gleich (Harmonisiertes System)HS-Code finden →
  2. 02 · Warennummer8503.00.988-stellig, EU · Ausfuhranmeldung und Intrastat-MeldungStatistische Warennummer →
  3. 03 · TARIC-Code8503.00.98.4310-stellig, EU · Zollsätze und MaßnahmenTARIC-Code finden →
  4. 04 · Zolltarifnummer8503.00.98.43.011-stellig · Einfuhranmeldung in DeutschlandZolltarifnummer finden →

02Prüfung

Wann gehört eine Ware in Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0?

Kapitel 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere … › 8503 Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich …
✓andere, also nicht: amagnetische Schrumpfringe, Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtetDie Ware ist ein Teil, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Maschinen der Position 8501 oder 8502 bestimmt, und bleibt nach diesem ersten Merkmal übrig, weil sie keine der anderen Teilearten ist.
✓andere, also nicht: aus Eisen oder Stahl, gegossenDie Ware ist kein gegossenes Teil aus Eisen oder Stahl und bleibt deshalb in dieser Gruppe.
✓andere, also nicht: für bestimmte LuftfahrzeugeDie Ware ist kein Teil für bestimmte Luftfahrzeuge und bleibt deshalb in dieser Gruppe.
✓Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz, -auch bedruckt oder oberflächenbehandelt, -auch mit elektrisch leitenden Kontaktelementen, -auch mit aufgeklebter Tastaturfolie, -auch mit ein- oder mehrlagiger SchutzfolieDie Tastatur besteht aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, mit Teilen aus Metall und auch mit Teilen aus Kunststoff, mit glasfaserverstärktem Epoxidharz oder Holz. Sie kann bedruckt oder oberflächenbehandelt sein, mit elektrisch leitenden Kontaktelementen, aufgeklebter Tastaturfolie oder ein- oder mehrlagiger Schutzfolie.
8503.00.98.43.0Tastaturen aus Silikonkautschuk oder Kunststoff

Wann gehört eine Ware nicht in Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0?

  • ×amagnetische Schrumpfringe8503.00.10
  • ×Stahl-Elektrobleche und Rotor- und Statorkerne, auch geschichtet8503.00.20
  • ×aus Eisen oder Stahl, gegossen8503.00.91
  • ×für bestimmte Luftfahrzeuge8503.00.98.10.0
  • ×Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert8503.00.98.32.0
  • ×Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm8503.00.98.33.0
  • ×Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit einer Welle aus Metall …8503.00.98.37.0
  • ×Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -dicht bis zu 3 ml pro …8503.00.98.40.0
  • ×Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit: -einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 mm, -einem …8503.00.98.45.0
  • ×Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100-F, - mit einer Verschlusskappe aus rostfreiem Stahl, - …8503.00.98.53.0
  • ×Stator für bürstenlosen Motor mit -einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm) -einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und -einer Breite von 37,2 mm …8503.00.98.55.0
  • ×Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100, - auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem Stahl und …8503.00.98.63.0
  • ×Druckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren: -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer Höhe von 70 mm oder …8503.00.98.73.0
  • ×Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit -einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einem Außendurchmesser von 35 mm oder …8503.00.98.75.0
  • ×andere, also nicht: Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem …8503.00.98.99.0

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03Anmeldung

Weitere Zolltarifnummern unter Warennummer 8503.00.98

ZolltarifnummerWortlautEigene Maßnahmen
8503.00.98.10.0für bestimmte LuftfahrzeugeZollaussetzung bei Endverwendung
8503.00.98.32.0Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.33.0Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μmAutonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.37.0Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.40.0Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -kugelgestrahlt und bearbeitet …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.43.0Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem …diese SeiteAutonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.45.0Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit: -einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.53.0Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100-F, - mit einer Verschlusskappe aus …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.55.0Stator für bürstenlosen Motor mit -einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm) -einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.63.0Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100, - auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem …Autonome Zollaussetzung, Die Anmeldung der Unterposition unterliegt rechtlichen Beschränkungen (Nettogewicht/besondere Maßeinheit), Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.73.0Druckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren: -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.75.0Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit -einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einem …Autonome Zollaussetzung, Zollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen
8503.00.98.99.0andereZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen

04vZTA

vZTA: So hat der Zoll Waren in Warennummer 8503.00.98 eingereiht

Zu dieser Nummer gibt es keine gültige vZTA.

vZTA in den Nachbarnummern

NummervZTABeispiel
8503.00.2012"Statorpackage für bürstenlosen Gleichstrommotor (BLDC)" - im Wesentlichen bestehend aus 140 übereinander gestapelten Blechen, annähernd quadratischen mit abgerundeten Ecken, aus kaltgewalzten …
8503.00.915"Hinterflansch" - spezifisch geformte, runde Erzeugnisse aus Stahl, gegossen, mit verschiedenen Bohrungen, Aussparungen, Nuten und Abstufungen je nach Ausführung mit unterschiedlichen Formen und …

05Abgaben

Zollsatz und Einfuhrabgaben für Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0

€
8503.00.98.43.0Drittlandszoll2,7 %270 €1.951 €2.221 €
8503.00.98.43.0mit autonomer Zollaussetzung0 %0 €1.900 €1.900 €

Zollwert: Warenwert einschließlich Fracht und Versicherung bis zur EU-Grenze. EUSt auf Zollwert plus Zoll. Nicht eingerechnet: Verbrauchsteuern und Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU (beides erhöht die Grundlage der EUSt) sowie Kosten der Abfertigung.Zoll für Sendungen mit geringem Wert: 3,00 EUR je Position der Zollanmeldung (seit 01.11.2026)Bearbeitungsgebühr der Union: 2,00 EUR (seit 01.11.2026)Gilt nur für Fernverkäufe an Verbraucher mit einem Sendungswert bis 150 EUR, nicht für Einfuhren von Unternehmen.

Statt 2,7 % gilt mit Ursprungsnachweis 0 % für Waren aus 58 Ländern und Gebieten, darunter Schweiz, Vereinigtes Königreich, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Mexiko, Singapur und weitere. Neu seit 2026: Armenien (seit 10.10.2026), Mercosur (seit 01.05.2026), USA (seit 01.07.2026). Zollunion, 0 % für Waren im freien Verkehr: Andorra, San Marino und Türkei.

06Maßnahmen

Verbote, Genehmigungen und Sonderzölle für Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0

senkt den ZollAutonome Zollaussetzung · alle LänderGilt für 8503.00.98.43.0. Rechtsakt: VO (EU) 2024/3211.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Wasserfahrzeuge und Plattformen · alle LänderGilt für 8503.00.98.43.0. Nur mit Unterlage C990 („Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446)“). Rechtsakt: VO Nr. 2658/1987.0 %
senkt den ZollZollaussetzung für Luftfahrzeuge · alle LänderGilt für 8503.00.98.43.0. Nur mit Unterlage C119 („Freigabebescheinigung – EASA-Formblatt 1 (gemäß Anlage I zu Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 748/2012) oder eine gleichwertige Bescheinigung“). Rechtsakt: VO (EU) 2018/1517.0 %
GenehmigungDual-Use-Ausfuhrgenehmigung · alle LänderAusfuhr nur mit Genehmigung, wenn die Ware in der EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck steht oder die Behörde wegen der Verwendung (etwa militärisch) eine Genehmigung verlangt. Steht sie nicht darin, wird das in der Ausfuhranmeldung erklärt (Unterlage Y901).Ausfuhr
KontrolleAusfuhrkontrolle · Kongo (Demokratische Republik)Ausfuhr in die Demokratische Republik Kongo nur mit Genehmigung oder Nachweis, dass die Ware nicht betroffen ist.Ausfuhr

Dual-Use-Bezug möglich: Listenposition 0B001B, 8A002J der EU-Dual-Use-Liste kann zu dieser Nummer gehören. Für gelistete Güter braucht die Ausfuhr eine Genehmigung.

Maßnahmen an einem Stichtag prüfenIm EU-TARIC prüfen ↗
Sanktionen und EmbargosRussland, Belarus, Krim und Sewastopol, nicht kontrollierte Gebiete der Ukraine, Iran, Nordkorea, SimbabweSanktionsliste prüfen

07Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen zu Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0

Anmerkungen (2)

Wortlaut · Abschnitt XVI, Anmerkung 2
2. Teile von Maschinen (ausgenommen Teile von Waren der Position 8484, 8544, 8545, 8546 oder 8547), die nicht durch Anmerkung 1 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 1 zu Kapitel 84 oder Anmerkung 1 zu Kapitel 85 von Abschnitt XVI ausgenommen werden, sind nach folgenden Regeln einzureihen: a) Teile, die sich als Waren einer Position des Kapitels 84 oder 85 (ausgenommen die Positionen 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8487, 8503, 8522, 8529, 8538 und 8548) darstellen, sind dieser Position zuzuweisen, ohne Rücksicht darauf, für welche Maschine sie bestimmt sind; b) andere Teile sind, wenn sie erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für eine bestimmte Maschine oder für mehrere in der gleichen Position (auch in Position 8479 oder Position 8543) erfasste Maschinen bestimmt sind, der Position für diese Maschine oder Maschinen oder, soweit zutreffend, der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 zuzuweisen. Teile, die hauptsächlich sowohl für Waren der Position 8517 als auch für Waren der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt sind, gehören jedoch zu Position 8517, und Teile, die ausschließlich oder hauptsächlich für Waren der Position 8524 bestimmt sind, gehören zu Position 8529; c) alle übrigen Teile sind der Position 8409, 8431, 8448, 8466, 8473, 8503, 8522, 8529 oder 8538 oder, soweit diese nicht zutreffen, der Position 8487 oder 8548 …
Wortlaut · Kapitel 85, Anmerkung 2
2. Waren, die sowohl den Positionen 8501 bis 8504 als auch der Position 8511, 8512, 8540, 8541 oder 8542 zugewiesen werden können, sind in eine der fünf zuletzt genannten Positionen einzureihen. Quecksilberdampfgleichrichter mit Metallgefäß gehören jedoch zu Position 8504.

Zu dieser Nummer gibt es keine Einreihungsverordnung. Alle Anmerkungen zu Kapitel 85 stehen auf der Kapitelseite.

08Verlauf

Verlauf der Warennummer 8503.00.98

Änderung ab 01.01.2027Gilt bis 31.12.2026. Ab 01.01.2027 entfällt die Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0; Nachfolger sind 8503.00.30.00.0, 8503.00.92.10.0 (für bestimmte Luftfahrzeuge), 8503.00.92.31.0 (Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert), 8503.00.92.99.0 (andere), 8503.00.97.10.0 (für bestimmte Luftfahrzeuge), 8503.00.97.32.0 (Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager montiert), 8503.00.97.37.0 (Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit einer Welle aus Metall und auch mit Kunststoffteilen, mit:<br>- einem Durchmesser des Rotorkörpers von 15mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 37mm,<br>- einer Länge des Rotorkörpers von 12mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 36mm<br>), 8503.00.97.40.0 (Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors:<br><br>-aus Aluminium EN AC-47100,<br><br>-kugelgestrahlt und bearbeitet,<br><br>-dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar,<br><br>-mit einer Härte von 70 oder mehr auf der Hardness-Brinell-Wolfram-Skala (HBW) (2,5/62,5 nach ISO 6506),<br><br>-mit einer Zugfestigkeit von 190 N/mm² oder mehr,<br><br>-mit einer Höhe von 160 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 330 mm,<br><br>-mit einem Durchmesser von 240 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 368 mm,<br><br>-mit einem Gewicht von 3 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 5,84 kg<br>). Grundlage ist der Tarifbaum ab diesem Tag im EU-TARIC.
  1. 01.01.20258503.00.98neu eingeführt · aus 8503.00.99
  2. 01.01.20258503.00.98.10.0neu eingeführt · „für bestimmte Luftfahrzeuge“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  3. 01.01.20258503.00.98.32.0neu eingeführt · „Rotor, innen mit einem oder zwei magnetischen Ringen (ein- oder mehrteilig) versehen, auch in einem Stahlring oder in einem Stahllager …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  4. 01.01.20258503.00.98.33.0neu eingeführt · „Stator für bürstenlosen Motor für elektrische Servolenkung mit Rundheitstoleranz von 50 μm“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  5. 01.01.20258503.00.98.37.0neu eingeführt · „Rotor für einen Elektromotor mit zylindrischem Rotorkörper aus agglomeriertem Ferrit oder gesintertem Neodym oder Plasto-Neodym, auch mit …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  6. 01.01.20258503.00.98.43.0neu eingeführt · „Tastatur aus Silikonkautschuk oder Kunststoff, -mit Teilen aus Metall und -auch mit Teilen aus Kunststoff, -mit glasfaserverstärktem …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  7. 01.01.20258503.00.98.53.0neu eingeführt · „Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem des Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100-F, -mit einer Verschlusskappe aus …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  8. 01.01.20258503.00.98.55.0neu eingeführt · „Stator für bürstenlosen Motor mit -einem Innendurchmesser von 206,6 mm (± 0,5 mm) -einem Außendurchmesser von 265,0 mm (± 0,2 mm) und …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  9. 01.01.20258503.00.98.63.0neu eingeführt · „Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  10. 01.01.20258503.00.98.73.0neu eingeführt · „Druckgegossenes Statorgehäuse für Elektromotoren: -aus Aluminium gemäß der Norm EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  11. 01.01.20258503.00.98.75.0neu eingeführt · „Statorkörper aus gestapeltem Elektroblech mit -einem Innendurchmesser von 18 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 35 mm, -einem …“ · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  12. 01.01.20258503.00.98.99.0neu eingeführt · aus 8503.00.99 (16 Unterteilungen)
  13. 01.07.20258503.00.98.40.0neu eingeführt · „Druckgegossenes Innengehäuse für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -kugelgestrahlt und bearbeitet …“ · aus 8503.00.98
  14. 01.07.20258503.00.98.53.0Wortlaut geändert · „Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100-F, - mit einer Verschlusskappe aus …“ · vorher „Druckgegossene Rotorabdeckung für das Kühlkanalsystem des Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100-F, -mit einer Verschlusskappe aus rostfreiem Stahl, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -dicht bis zu 1 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar, -mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5/62,5 nach ISO 6506), -mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm² oder mehr, -mit einer Höhe von 50 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 55 mm, -mit einem Durchmesser von 109 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 112 mm, -mit einem Gewicht von 3,9 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,2 kg“
  15. 01.07.20258503.00.98.63.0Wortlaut geändert · „Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: - aus Aluminium EN AC-47100, - auch mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem …“ · vorher „Druckgegossenes Außengehäuse eines Elektromotors: -aus Aluminium EN AC-47100, -mit umspritzten Lagerhülsen aus martensitischem rostfreiem Stahl und montierten Dichtungskappen aus rostfreiem Stahl, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer Rotorkammer, dicht bis zu 3 ml pro Minute oder weniger bei einem Druck von 2,75 bar, -mit einer Härte von 70 HBW oder mehr (2,5/62,5 nach ISO 6506), -mit einer Zugfestigkeit von 240 N/mm² oder mehr, -mit einer Höhe von 245 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 360 mm, -mit einer Breite von 360 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 525 mm, -mit einer Länge von 345 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 450 mm, -mit einem Gewicht von 6,4 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 8,3 kg“
  16. 01.07.20268503.00.98.45.0neu eingeführt · „Anker für den Elektromotor in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen mit: -einem Außendurchmesser von 52 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als …“
  17. 01.01.20278503.00.98aufgehoben
  18. 01.01.20278503.00.98.10.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  19. 01.01.20278503.00.98.32.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  20. 01.01.20278503.00.98.33.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  21. 01.01.20278503.00.98.37.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  22. 01.01.20278503.00.98.40.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  23. 01.01.20278503.00.98.43.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  24. 01.01.20278503.00.98.45.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  25. 01.01.20278503.00.98.53.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  26. 01.01.20278503.00.98.55.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  27. 01.01.20278503.00.98.63.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  28. 01.01.20278503.00.98.73.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  29. 01.01.20278503.00.98.75.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)
  30. 01.01.20278503.00.98.99.0aufgehoben · aufgeteilt in 8503.00.30, 8503.00.92, 8503.00.97 (15 Unterteilungen)

09Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0

Welche Zolltarifnummer gilt für Tastaturen aus Kunststoff mit Metallteilen unter 8503.00.98?

Tastaturen aus Silikonkautschuk oder Kunststoff mit Teilen aus Metall gehören in 8503.00.98.43.0. Die Warennummer 8503.00.98 hat weitere Zolltarifnummern, etwa 8503.00.98.45.0 für Anker in Anlassern von Pkw und Nutzfahrzeugen.

Seit wann gibt es die Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0?

Die Zolltarifnummer 8503.00.98.43.0 gibt es seit 01.01.2025. Sie wurde zu diesem Datum aus 8503.00.99 neu geschaffen. Die Unterteilung der 11-stelligen Nummern wurde am 01.07.2025, 01.01.2026 und 01.07.2026 geändert.

Quellen · Stand 31.10.2026

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