Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Tierfutter-Ergänzungsmittel leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems und der Kombinierten Nomenklatur ab:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art2309
- Unterpositionandere230990
- Kombinierte Nomenklaturandere, einschließlich Vormischungen23099031
- Kombinierte Nomenklaturandere23099091
- Kombinierte Nomenklaturandere23099096
- TARICandere2309909691
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tierfutter-Ergänzungsmittel
Der HS-Code für Tierfutter-Ergänzungsmittel lautet 2309.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.90.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.90.96.95. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.90.96.95.0.
Einreihung von Tierfutter-Ergänzungsmittel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tierfutter-Ergänzungsmitteln folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1: Der Wortlaut der Positionen sowie der Abschnitte und Kapitel-Anmerkungen ist bindend. Position 2309 erfasst „Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art“. Die weitere Untergliederung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach Zusammensetzung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tierfutter-Ergänzungsmittel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungMineralien- und Vitaminkomplexe – andere – für flüssige Ergänzungsfuttermittel mit Vitamin-/Mineralstoffkomplexen (DEBTI42328/21-1, DEBTI42326/21-1) | 2309.90.96.39.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere – allgemeiner Auffangcode für feste/pulverförmige Ergänzungsfuttermittel ohne Glucose/Stärke/Milcherzeugnisse (DEBTI35851/24-1, DEBTI5641/20-1, DEBTI10856/20-1) | 2309.90.96.95.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf – für Heimtier-Ergänzungsfutter in Einzelhandelsaufmachung (DE25890/16-1) | 2309.10.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tierfutter-Ergänzungsmittel (2309) ≠ Mineralien- und Vitaminkomplexe – andere – für flüssige Ergänzungsfuttermittel mit Vitamin-/Mineralstoffkomplexen (DEBTI42328/21-1, DEBTI42326/21-1) (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tierfutter-Ergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.96.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tierfutter-Ergänzungsmittel (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf – für Heimtier-Ergänzungsfutter in Einzelhandelsaufmachung (DE25890/16-1) (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tierfutter-Ergänzungsmittel bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.96.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tierfutter-Ergänzungsmittel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI35851/24-1 | Mineralfutter für Wiederkäuer, Schweine und Geflügel, grün-graues Pulver, keine Glucose/Stärke/Milcherzeugnisse | 2309.90.96.95.0 |
| DEBTI10856/20-1 | Mineralfutter für Wiederkäuer, Schweine und Geflügel, grün-graues Pulver | 2309.90.96.95.0 |
| DEBTI5641/20-1 | Magnesium Proteinat (10% Mg) als Tierfutterzusatz, hellgelbes Pulver | 2309.90.96.95.0 |
| DEBTI39804/23-1 | Magnesium Proteinat, Ergänzungsfuttermittel, hellgelbes Pulver | 2309.90.96.95.0 |
| DEBTI28043/23-1 | Biotin (Vitamin H) mit anorganischem Trägerstoff, Feed Grade, weißes Pulver | 2309.90.96.95.0 |
| DEBTI4641/20-1 | Biotin mit anorganischem Trägerstoff, Feed Grade | 2309.90.96.95.0 |
| DEBTI10869/20-1 | Vormischung für Tierfuttermittel auf Basis von Hefezellwänden und Tonmineralien | 2309.90.96.95.0 |
| DEBTI42328/21-1 | Flüssiges Ergänzungsfuttermittel (Mineralien/Spurenelemente) für Masttiere und Geflügel | 2309.90.96.39.0 |
| DEBTI42326/21-1 | Flüssiges Ergänzungsfuttermittel für alle Tierarten, Mineralien-/Vitaminkomplex | 2309.90.96.39.0 |
| DE25890/16-1 | Mineralergänzungsfuttermittel für Hunde, in Aufmachung für Einzelverkauf | 2309.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 3,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Vorläufiger Antidumpingzoll | Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Tierfutter-Ergänzungsmittel
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Tierfutter-Ergänzungsmittel. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland an, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben zu ermitteln.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Nachfolgende Produkte werden ebenfalls häufig im Kontext von Tierfutter-Ergänzungsmitteln gesucht oder stehen in verwandten Zolltarifpositionen.