Hierarchie der Zolltarifnummer
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTER12
- PositionJohannisbrot, Algen, Tange, Zuckerrüben und Zuckerrohr, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch gemahlen; Steine und Kerne von Früchten sowie andere pflanzliche Waren (einschließlich nichtgerösteter Zichorienwurzeln der Varietät Cichorium intybus sativum) der hauptsächlich zur menschlichen Ernährung verwendeten Art, anderweit weder genannt noch inbegriffen1212
- Unterpositionandere121291
- Unterpositionandere121299
- Kombinierte Nomenklaturandere12129995
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Rooibos
Der HS-Code für Rooibos lautet 1212.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1212.99.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1212.99.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1212.99.95.90.0.
Einreihung von Rooibos nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Rooibos
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKapitel 09 – Tee (Camellia sinensis). Rooibos ist kein Tee im zolltariflichen Sinne, da er nicht von Camellia sinensis stammt. | 0902.40.00.00 | 0 % |
| Alternative EinreihungAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate. Rooibos wird als lose Pflanzenteile gehandelt, nicht als Auszug. | 2101.20.20.00 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Rooibos (1212) ≠ Kapitel 09 – Tee (Camellia sinensis). Rooibos ist kein Tee im zolltariflichen Sinne, da er nicht von Camellia sinensis stammt. (0902) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rooibos bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Rooibos (1212) ≠ Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate. Rooibos wird als lose Pflanzenteile gehandelt, nicht als Auszug. (2101) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Rooibos bleibt die Zolltarifnummer 1212.99.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKapitel 09 – Tee (Camellia sinensis). Rooibos ist kein Tee im zolltariflichen Sinne, da er nicht von Camellia sinensis stammt. | 0902.40.00.00 | 0 % |
| Alternative EinreihungAuszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate. Rooibos wird als lose Pflanzenteile gehandelt, nicht als Auszug. | 2101.20.20.00 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Rooibos (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8153/12-1 | zerkleinerte, getrocknete, rotbraune Blatt- und Zweigstückchen von Aspalathus linearis (Rotbusch/Rooibos) | 1212.99.95.90.0 |
| DE4069/14-1 | zerkleinerte, getrocknete Blatt- und Zweigstückchen von Aspalathus linearis, zu 1 kg verpackt | 1212.99.95.90.0 |
| DE9374/14-1 | grüner Rooibos (unfermentiert), Blatt- und Zweigstückchen von Aspalathus linearis | 1212.99.95.90.0 |
| DEBTI17578/19-1 | Rooibos in Teebeuteln á 1,8g | 1212.99.95.90.0 |
| DE9140/14-1 | zerkleinerte, getrocknete, rotbraune Blatt- und Zweigstückchen von Aspalathus linearis | 1212.99.95.90.0 |
| DEBTI37510/23-1 | getrocknete, zerkleinerte Blätter und Zweigspitzen von Aspalathus linearis, 100g | 1212.99.95.90.0 |
| DEBTI13735/22-1 | getrocknete, geschnittene, fermentierte Blätter und Zweigspitzen von Aspalathus linearis | 1212.99.95.90.0 |
| DEBTI20970/19-1 | getrocknete, geschnittene, fermentierte Blätter und Zweigspitzen von Aspalathus linearis | 1212.99.95.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsätze
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Einfuhrabgaben für Rooibos berechnen
Nutzen Sie unseren Zollrechner, um die Einfuhrabgaben für Ihre Rooibos-Sendung genau zu ermitteln. Drittlandszoll und Einfuhrumsatzsteuer werden automatisch berücksichtigt.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
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